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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 L 236/11   

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https://dejure.org/2011,6814
OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 L 236/11 (https://dejure.org/2011,6814)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.10.2011 - 3 L 236/11 (https://dejure.org/2011,6814)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 3 L 236/11 (https://dejure.org/2011,6814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 2 RdFunkGebStVtr ST, § 5 Abs 1 Nr 1 RdFunkGebStVtr ST, § 7 Abs 5 S 1 RdFunkGebStVtr ST
    Rundfunkgebührenbefreiung für Zweitgeräte in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RGebStV § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Personenidentität des Zweitgerätenutzers mit dem für das Erstgerät angemeldeten Rundfunkteilnehmer als Voraussetzung für die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rundfunkgebührenbefreiung für Zweitgeräte in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Rundfunkgebühren bei Zweitgerät in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine GEZ-Gebühr für Autoradio als Zweitgerät unverheirateter Paare

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Personenidentität des Zweitgerätenutzers mit dem für das Erstgerät angemeldeten Rundfunkteilnehmer als Voraussetzung für die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Keine Rundfunkgebühren für die Nutzung eines Autoradios als Zweitgerät in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Rundfunkgebühren für die Nutzung eines Autoradios als Zweitgerät in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - Autoradio unterliegt bei gemeinsamer Nutzung auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaft Zweitgerätefreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 8 A 2217/09

    Heranziehung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; Ausnahme von der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 L 236/11
    Halten mehrere Personen ein Rundfunkempfangsgerät gemeinsam zum Empfang bereit, so ist jede von ihnen Rundfunkteilnehmer unabhängig davon, ob die Geräte in einer ehelichen oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorgehalten werden (übereinstimmend: OVG NW, Urt. v. 02.03.2010 - 8 A 2217/09 - Rdnr. 40 ; HambOVG, Beschl. v. 25.02.2010 - 4 Bf 59/09.Z - Rdnr. 11 ; BayVGH, Urt. v. 28.02.2011 - 7 BV 09.692 - Rdnr. 17 ; VGH Bad.Württ., Urt. v. 21.08.2008 - 2 S 1519/08 - Rdnr. 22 ; nachfolgend BVerwG, Urt. v. 29.04.2009 - 6 C 28/08 - ).

    Der Senat hält es auch nicht für statthaft, die Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV abweichend vom Wortlaut einschränkend dahin auszulegen, dass die Zweitgerätefreiheit nur demjenigen Rundfunkteilnehmer zugute kommt, der das Erstgerät angemeldet hat und hierfür Rundfunkgebühren entrichtet (a. A.: OVG NW, Urt. v. 02.03.2010 - 8 A 2217/09 - Rdnr. 58 ).

    Die Revision wird gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen, weil sich der Senat mit seiner Entscheidung in Widerspruch zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 02. März 2010 - 8 A 2217/09 - zu der wortgleichen Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag i. d. F. des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages setzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1519/08

    Rundfunkgebührenpflicht von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 L 236/11
    Halten mehrere Personen ein Rundfunkempfangsgerät gemeinsam zum Empfang bereit, so ist jede von ihnen Rundfunkteilnehmer unabhängig davon, ob die Geräte in einer ehelichen oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorgehalten werden (übereinstimmend: OVG NW, Urt. v. 02.03.2010 - 8 A 2217/09 - Rdnr. 40 ; HambOVG, Beschl. v. 25.02.2010 - 4 Bf 59/09.Z - Rdnr. 11 ; BayVGH, Urt. v. 28.02.2011 - 7 BV 09.692 - Rdnr. 17 ; VGH Bad.Württ., Urt. v. 21.08.2008 - 2 S 1519/08 - Rdnr. 22 ; nachfolgend BVerwG, Urt. v. 29.04.2009 - 6 C 28/08 - ).

    Denn die das Erstgerät gemeinsam zum Empfang bereithaltenden Rundfunkteilnehmer hätten es selbst in der Hand, durch entsprechende An- und Ummeldungen des Erstgeräts die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in der Wohnung oder im Kraftfahrzeug weiterhin zu sichern (vgl. OVG NW, Urt. v. 02.03.2010., a.a.O., RdNr. 87; VGH Bad.Württ., Urt. v. 21.08.2008, a.a.O., RdNr. 25; BVerwG, Urt. v. 29.04.2009, a.a.O., RdNr. 23).

  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 7 BV 09.692

    Rundfunkgebührenpflicht; Zweitgerätefreiheit; Autoradio; eheähnliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 L 236/11
    Halten mehrere Personen ein Rundfunkempfangsgerät gemeinsam zum Empfang bereit, so ist jede von ihnen Rundfunkteilnehmer unabhängig davon, ob die Geräte in einer ehelichen oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorgehalten werden (übereinstimmend: OVG NW, Urt. v. 02.03.2010 - 8 A 2217/09 - Rdnr. 40 ; HambOVG, Beschl. v. 25.02.2010 - 4 Bf 59/09.Z - Rdnr. 11 ; BayVGH, Urt. v. 28.02.2011 - 7 BV 09.692 - Rdnr. 17 ; VGH Bad.Württ., Urt. v. 21.08.2008 - 2 S 1519/08 - Rdnr. 22 ; nachfolgend BVerwG, Urt. v. 29.04.2009 - 6 C 28/08 - ).

    Das rechtfertigt es indes nicht, der gesetzlichen Regelung weitere Tatbestandsmerkmale hinzuzufügen, die im Wortlaut des Gesetzes keine Stütze finden (BayVGH, Urt. v. 28.02.2011 - 7 BV 09.692 - Rdnr. 25).

  • OVG Hamburg, 25.02.2010 - 4 Bf 59/09

    Vertretungsverhältnisse einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt - gemeinsame

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 L 236/11
    Halten mehrere Personen ein Rundfunkempfangsgerät gemeinsam zum Empfang bereit, so ist jede von ihnen Rundfunkteilnehmer unabhängig davon, ob die Geräte in einer ehelichen oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorgehalten werden (übereinstimmend: OVG NW, Urt. v. 02.03.2010 - 8 A 2217/09 - Rdnr. 40 ; HambOVG, Beschl. v. 25.02.2010 - 4 Bf 59/09.Z - Rdnr. 11 ; BayVGH, Urt. v. 28.02.2011 - 7 BV 09.692 - Rdnr. 17 ; VGH Bad.Württ., Urt. v. 21.08.2008 - 2 S 1519/08 - Rdnr. 22 ; nachfolgend BVerwG, Urt. v. 29.04.2009 - 6 C 28/08 - ).
  • VG Arnsberg, 12.02.2009 - 3 L 545/08

    Krankenhäuser streiten um Kardiologie - Eilantrag erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 L 236/11
    Das ist derjenige, der über seinen Einsatz und über die Programmauswahl tatsächlich und verantwortlich bestimmt (OVG LSA, Urt. v. 15.12.2010 - 3 L 545/08 -).
  • VG Osnabrück, 27.10.2009 - 5 A 86/09
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 L 236/11
    Er hat ausgeführt, die Privilegierung für Zweitgeräte sei auf Ehegatten beschränkt und erstrecke sich nach einer vom Oberverwaltungsgericht bestätigten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (VG Magdeburg, Urt. v. 21.07.2009 - 5 A 86/09 MD - nachfolgend: OVG LSA, Beschl. v. 21.01.2010 - 3 L 326/09 -) nicht auf nicht eingetragene nichteheliche Lebensgemeinschaften.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 2 A 2659/11

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einer nichtehelichen

    vgl. zum Ganzen OVG M.-V., Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 L 110/09 -, juris Rn. 6 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 4 LC 61/10 -, juris Rn. 24 ff.; OVG LSA, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 3 L 236/11 -, juris Rn. 21 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 28. Februar 2011 - 7 BV 09.692 -, DVBl. 2011, 508 = juris Rn. 14 ff.; Hamb. OVG, Beschluss vom 25. Februar 2010- 4 Bf 59/09.Z -, juris Rn. 10 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. August 2008 - 2 S 1519/08 -, juris Rn. 20 f.
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