Rechtsprechung
VG Koblenz, 04.03.2005 - 3 L 278/05.KO |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich einer Verlängerung der Arbeitserlaubnis; Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache bei hinreichender Wahrscheinlichkeit des Anordnungsanspruchs; Erlaubnis im Aufenthaltstitel als Voraussetzung für eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2005, 724
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05
Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer …
Das könnte etwa der Fall sein, wenn der Ausländer bereits gearbeitet hat und ihm eine Kündigung droht (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2005 - 3 L 278/05 -, NVwZ 2005, 724) und/oder wenn der Arbeitgeber dem Antragsteller einen bestimmten Arbeitsplatz eine Zeit lang freihält, bevor er eine Ersatzkraft einstellt (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 14.03.2005 - 2 B 1087/05 -, InfAuslR 2005, 204), oder wenn die Chancen auf eine Einstellung in der angestrebten Branche des Ausländers sich durch Zeitablauf aus anderen Gründen wesentlich verschlechtern, etwa weil das Berufsbild eine ununterbrochene Berufsausübung verlangt, um die berufsspezifischen Kenntnisse auf aktuellem Stand zu halten.Bereits der Wortlaut des § 11 Satz 1, 2. Alt. BeschVerfV spricht aber dafür, diesen Versagungsgrund nur dann zu bejahen, wenn ein Verhalten des Ausländers für die fehlende Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung kausal ist (so auch VG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2005 - 3 L 278/05 -, NVwZ 2005, 724; Fehrenbacher in: HTK-AuslR, § 11 BeschVerfV Anm. 3;… Stiegeler in: Asylmagazin 6/2005, S. 7).
- VGH Bayern, 28.04.2011 - 19 ZB 11.875
Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
Dagegen steht der Umstand, dass dem Ausländer die Ausreise in das Herkunftsland freiwillig möglich wäre, einer Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht entgegen (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 4.3.2005 - 3 L 278/05 -, NVwZ 2005, 724; VG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2006 - 7 G 3999/06 (1) -, InfAuslR 2007, 14 [15]).