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   OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93   

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https://dejure.org/1995,8447
OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93 (https://dejure.org/1995,8447)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.04.1995 - 3 L 302/93 (https://dejure.org/1995,8447)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. April 1995 - 3 L 302/93 (https://dejure.org/1995,8447)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtmitgliedschaft; Versorgungswerk; Versorgungsabgabe; Steuerberatung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67

    Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93
    Der Rechtsanwalt ist nach § 3 BRAO der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten, also auch in Steuersachen (BGHZ 49, 244, 246; 63, 377, 382; 72, 322, 324).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 28/78

    Angestellter bei Steuerberatungsgesellschaft als Rechtsanwalt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93
    Der Rechtsanwalt ist nach § 3 BRAO der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten, also auch in Steuersachen (BGHZ 49, 244, 246; 63, 377, 382; 72, 322, 324).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93
    Gegen die Pflichtmitgliedschaft bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 29.01.1991 - 1 C 11/89 -, NJW 1991, 1842, 1843 f. mit ausführlicher Begründung; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.02.1994 - 1 B 19/93 -, NJW 1994, 1888).
  • BVerwG, 21.02.1994 - 1 B 19.93

    Rechtsanwälte - Versorgungswerk - Ausnahme wegen geringfügiger Beschäftigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93
    Gegen die Pflichtmitgliedschaft bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 29.01.1991 - 1 C 11/89 -, NJW 1991, 1842, 1843 f. mit ausführlicher Begründung; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.02.1994 - 1 B 19/93 -, NJW 1994, 1888).
  • BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 6/74

    Steuerberater ohne Eigenverantwortlichkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93
    Der Rechtsanwalt ist nach § 3 BRAO der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten, also auch in Steuersachen (BGHZ 49, 244, 246; 63, 377, 382; 72, 322, 324).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 9/75

    Steuerberater mit Zeichnungsbefugnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93
    Da die Steuerberatung nur ein Unterfall der allgemeinen Rechtsberatung ist, übte der Kläger im fraglichen Zeitraum aufgrund des Geschäftsführungsvertrages auch dann anwaltliche Tätigkeit aus, wenn er lediglich steuerberatend tätig war (vgl. hierzu BGHZ 65, 238, 240).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.1993 - 3 L 19/93

    Versorgungsabgaben; Heranziehungsbescheid

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1995 - 3 L 302/93
    Die Höhe dieser Abgaben kann vom Beklagten auch durch Bescheid festgesetzt werden (vgl. Urt. des Senats v. 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889, 91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11903/04

    Urteil zur Rechtsanwaltsversorgung: nur anwaltliches Einkommen für Beiträge

    Blickt man daher nur auf die Art der wahrgenommenen Tätigkeit, dann steht insoweit, als die steuerberatende und die anwaltliche Aufgabenstellung gegenständlich und strukturell übereinstimmen, im Grundsatz nichts entgegen, die dem Kläger als Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH gezahlten Bezüge zugleich als Entgelt für anwaltliche Tätigkeit zu qualifizieren (so OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. April 1995 - 3 L 302/93 -).

    Als Beleg für die Berechtigung des Satzungsgebers, sich gleichwohl für eine denkbar breite Beitragsbemessungsgrundlage zu entscheiden, kann der Beklagte letztlich auch nicht auf die einschlägige obergerichtliche Rechtsprechung aus anderen Bundesländern verweisen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. September 1990 - 9 S 2995/88 - NJW 1991, 1193 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. April 1995 - 3 L 302/93 - a.A. BayVGH, Urteil vom 18. November 1991 - 9 B 89.1788 - NJW 1992, 1524).

  • VG Schleswig, 20.03.2002 - 21 A 243/02

    Versorgungswerk der Rechtsanwaltkammer, Pflichtversorgung, Beitragsbemessung

    Die Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Beitragspflicht sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; Verstöße gegen Art. 2, 3, 12 und 14 GG liegen nicht vor (BVerfG, Beschl. vom 25.02.1960, 1 BvR 239/52, BVerfGE 10, 354/362 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.01.1991, 1 C 11.89, BVerwGE 87, 324/325 = NJW 1991, 1842 f.; OVG Schleswig, Urt. v. 07.04.1995, 3 L 302/93 -Juris - VG Schleswig, Urt. v. 24.02.2000, 12 A 107/96).
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