Rechtsprechung
VG Darmstadt, 19.07.2017 - 3 L 3472/17.DA |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 25 Abs 1 GlüStV, § 25 Abs 2 GlüStV, § 29 Abs 4 GlüStV, § 15 HSpielhG, § 2 Abs 3 HSpielhG, § 9 Abs 1 HSpielhG
Spielhalle innerhalb des Mindestabstands - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Spielhalle innerhalb des Mindestabstands
- vdai.de
Nach dem Ablauf der Übergangsfrist für die Fortgeltung bestehender Spielhallenerlaubnisse und der Ablehnung eines Antrags auf eine neue Erlaubnis stellt die Fortführung des Betriebs ein unerlaubtes Glücksspiel dar.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 19.07.2017 - 3 L 3472/17.DA
- VGH Hessen, 20.11.2017 - 8 B 1699/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Frankfurt/Main, 26.03.2015 - 10 K 2362/13
Auszug aus VG Darmstadt, 19.07.2017 - 3 L 3472/17
Daher spricht vieles dafür, dass § 25 Abs. 2 GlüStV gerade nicht die Möglichkeit der anderweitigen Regelung durch die Länder eröffnet (so auch VG Frankfurt, Urteil v. 26.03.2015 - 10 K 2362/13.F, juris). - BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus VG Darmstadt, 19.07.2017 - 3 L 3472/17
Dies hat das Bundesverfassungsgericht jüngst unter anderem bezüglich der Übergangsfristen, für das Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen an einem Standort und für das Abstandsgebot im Glücksspielstaatsvertrag sowie in den entsprechenden Gesetze der Länder Berlin, Bayern und des Saarlandes entschieden (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris), und es besteht kein Anlass, dies für das insoweit inhaltsgleiche hessische Recht anders zu beurteilen.
- VGH Hessen, 20.11.2017 - 8 B 1699/17 Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 19.07.2017 - 3 L 3472/17.DA - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 19.07.2017 - 3 L 3472/17.DA - abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die unter Nr. 2 des Bescheids vom 30.06.2017 erfolgte Androhung der Schließung der Spielhalle wiederhergestellt.