Rechtsprechung
VG Berlin, 07.06.2019 - 3 L 357.19, 3 L 363.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 2 S 2 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 3 VwGO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausschluss vom Unterricht - Lehrerbilder auf Instagram
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Heimliche Fotos und Videos von Lehrkräften auf Instagram: Vorläufige Suspendierung vom Schulunterricht gerechtfertigt
- heise.de (Pressebericht, 18.06.2019)
Suspendierung von Schülern wegen heimlicher Filmaufnahmen im Unterricht
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Unterrichtsausschluss: Heimliche Fotos und Videos von Lehrkräften auf Instagram
- lto.de (Kurzinformation)
Heimlich Lehrkräfte gefilmt: Schüler durften vorläufig suspendiert werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Heimliche Fotos und Videos von Lehrkräften auf Instagram: Suspendierung vom Schulunterricht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Heimlich Videos von Lehrern aufgenommen - Bilder und Beleidigungen auf Instagram stören den Schulfrieden: Schüler vom Unterricht suspendiert
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Heimliche Fotos und Videos von Lehrkräften auf Instagram: Vorläufige Suspendierung vom Schulunterricht gerechtfertigt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Suspendierung von Schülern wegen heimlicher Lehrer-Aufnahmen auf Instagram rechtmäßig
- datev.de (Kurzinformation)
Heimliche Fotos und Videos von Lehrkräften auf Instagram: Vorläufige Suspendierung vom Schulunterricht gerechtfertigt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vorläufige Suspendierung vom Schulunterricht wegen heimlich erstellter Fotos und Videos von Lehrkräften und Veröffentlichung auf Instagram gerechtfertigt - Geordnetes Schulleben durch Handeln der Schüler beeinträchtigt
Papierfundstellen
- MMR 2020, 135
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 11.05.2011 - 3 L 296.11
Ausschluss vom Unterricht für 5 Tage wegen Disziplinlosigkeit
Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 3 L 357.19
Gerade weil es sich nur um eine vorläufige Maßnahme handelt, kommt es nicht darauf an, dass bereits abschließend geklärt wäre, ob die dem Antragsteller zur Last gelegten Verfehlungen in jeder Hinsicht zutreffen (st. Rspr., vgl. Beschlüsse der Kammer vom 21. September 2018 - VG 3 L 658.18 -, vom 31. Januar 2018 - VG 3 L 68.18 - und vom 11. April 2011- VG 3 L 296.11).
Rechtsprechung
VG Berlin, 07.06.2019 - 3 L 363.19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschluss vom Schulunterricht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- heise.de (Pressebericht, 18.06.2019)
Suspendierung von Schülern wegen heimlicher Filmaufnahmen im Unterricht
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Heimliche Fotos und Videos von Lehrkräften auf Instagram: Vorläufige Suspendierung vom Schulunterricht gerechtfertigt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Suspendierung von Schülern wegen heimlicher Lehrer-Aufnahmen auf Instagram rechtmäßig
- datev.de (Kurzinformation)
Heimliche Fotos und Videos von Lehrkräften auf Instagram: Vorläufige Suspendierung vom Schulunterricht gerechtfertigt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 11.05.2011 - 3 L 296.11
Ausschluss vom Unterricht für 5 Tage wegen Disziplinlosigkeit
Auszug aus VG Berlin, 07.06.2019 - 3 L 363.19
Gerade weil es sich nur um eine vorläufige Maßnahme handelt, kommt es nicht darauf an, dass bereits abschließend geklärt wäre, ob die dem Antragsteller zur Last gelegten Verfehlungen in jeder Hinsicht zutreffen (st. Rspr., vgl. Beschlüsse der Kammer vom 21. September 2018 - VG 3 L 658.18 -, vom 31. Januar 2018 - VG 3 L 68.18 - und vom 11. April 2011 - VG 3 L 296.11 -).
- VG Berlin, 12.11.2020 - 3 L 649.20
Vandalismus im Klassenchat: Schüler darf vom Unterricht suspendiert werden
Schließlich greift auch das Erfordernis einer Anhörung des betroffenen Schülers und seiner Erziehungsberechtigten gemäß § 63 Abs. 4 SchulG bei nur vorläufigen Maßnahmen nicht ein (VG Berlin, Beschluss vom 7. Juni 2019 - VG 3 L 363.19 -).