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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 3 L 40/05   

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https://dejure.org/2005,30076
OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 3 L 40/05 (https://dejure.org/2005,30076)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.04.2005 - 3 L 40/05 (https://dejure.org/2005,30076)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. April 2005 - 3 L 40/05 (https://dejure.org/2005,30076)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08

    Umfang der Straßenreinigungspflicht

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (std. Rspr. d. Senats; vgl. u. a. Beschl. v. 14.04.2005 - 3 L 40/05 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 3 L 127/07

    Wasserrechtliche Abwasserbeseitigungspflicht

    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (std. Rspr. d. Senats, vgl. u. a. Beschl. v. 14.04.2005 - 3 L 40/05 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 41/08

    Grenzen der Auslegung und Umdeutung des Klageantrages durch das Gericht;

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (std. Rspr. d. Senats, vgl. u.a. Beschl. v. 14.04.2005 - 3 L 40/05 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2009 - 3 L 18/08

    Ausführung, unmittelbare; Bekanntgabe; Durchsuchung; Gefahrenerforschung;

    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (std. Rspr. d. Senats, vgl. u. a. Beschl. v. 14.04.2005 - 3 L 40/05 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 3 L 260/07

    Zum Nachweis der Abgabe von Anträgen auf Leistung von Ausbildungsförderung und

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (std. Rspr. d. Senats, vgl. u.a. Beschl. v. 14.04.2005 - 3 L 40/05 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2009 - 3 L 162/07

    Zuschuss für Betrieb einer Kindertageseinrichtung

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (std. Rspr. d. Senats, vgl. u. a. Beschl. v. 14.04.2005 - 3 L 40/05 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2009 - 3 L 417/08

    Befreiung von Rundfunkgebühren

    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen dann, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg; ist hingegen der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens lediglich offen, rechtfertigt dies die Zulassung der Berufung nicht (std. Rspr. d. Senats, vgl. u.a. Beschl. v. 14.04.2005 - 3 L 40/05 - m.w.N.).
  • VG Hannover, 22.07.2008 - 3 A 2628/05

    Zustimmung zur Kündigung nach § 15 SchwbG; Sozialauswahl

    Hinsichtlich der bei einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen regelmäßig zu treffenden Sozialauswahl folgt aus diesen Grundsätzen, dass eine Evidenzkontrolle darüber zu erfolgen hat, ob eine Sozialauswahl stattgefunden hat und ob die behinderungsspezifischen Gesichtspunkte eingeflossen sind (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 18.04.2005, Az. 4 K 4477/04, veröffentlicht in juris; VG Augsburg, Urt. v. 24.10.2006, Az. Au 3 K 06.88, veröffentlicht in juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.12.1989, Az. 13 A 181/89, Behindertenrecht 1991, 66 ff.; Trenk-Hinterberger in Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 2. Aufl. 2006, § 88 Rn. 12; Dörner, Schwerbehindertengesetz, Loseblatt Stand 15.05.2001, § 18 Rn. 21; für eine umfassende Prüfung der Sozialauswahl Steinbrück in Großmann/Schimanski u.a., GK-SchwbG, 2. Aufl. 1999, § 19 Rn. 128ff.; letztlich offen gelassen im Sinne von "allenfalls" wäre eine offenkundig fehlerhafte Sozialauswahl zu berücksichtigen: BVerwG, Urt. v. 11.11.1999, Az. 5 C 23/99, BVerwGE 110, 67 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.04.2005, Az. 3 L 40/05, veröffentlicht in juris; VG Halle, Urt. v. 15.12.2006, Az. 4 A 652/04, veröffentlicht in juris).
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