Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21169
OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08 (https://dejure.org/2010,21169)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2010 - 3 L 465/08 (https://dejure.org/2010,21169)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 (https://dejure.org/2010,21169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,21169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage bei der Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; Einstufung als "öffentliche Straße" aufgrund der tatsächlichen Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei bereits im Jahre 1957 bestandenen "alten Wegen"; Erstreckung ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage bei der Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; Einstufung als "öffentliche Straße" aufgrund der tatsächlichen Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei bereits im Jahre 1957 bestandenen "alten Wegen"; Erstreckung ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.1997 - A 4 S 241/97

    Errichtung eines Tores; Widerspruchsfreie Benutzung eines Weges;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.11.1997 - A 4 S 241/97 - JMBl. LSA 1998, 244).

    Entscheidend für die Einstufung als "öffentliche Straße" war somit allein die - zugelassene, gebilligte oder geduldete - tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung (§ 26 Abs. 1 StrVO 1957), dem 31. Juli 1957 (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.11.1997, a. a. O.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 126 f.).

  • BVerwG, 30.10.2002 - 8 C 24.01

    Rückübertragungsausschluss; Widmung zum Gemeingebrauch; konkludente Widmung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.10.2002 - 8 C 24.01 - VIZ 2003, 284; OVG LSA, Urt. v. 09.04.1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278).

    Die in § 4 Abs. 1 und 3 StrVO 1974 vorgesehene "Entscheidung über die Öffentlichkeit" einer (Gemeinde-)Straße durch die Räte der Städte und Gemeinden erlangte (äußerst geringe) praktische Bedeutung wiederum nur im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten (BVerwG, Urt. v. 30.10.2002, a. a. O.) sowie im Falle des Entzugs der Öffentlichkeit einer Straße.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2005 - 1 L 295/04

    Geltendmachung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
    Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Aufrechterhaltung einer bestimmten vorteilhaften Verkehrsanbindung, kann ein Grundstückseigentümer aus seinem Anliegerrecht nicht herleiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2004 - 9 A 27.03 - NVwZ 2004, 990 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 22.12.2005 - 1 L 290/04 - LKV 2006, 414).
  • VGH Hessen, 18.11.1991 - 2 TH 2280/91

    Rücknahme der Genehmigung zur Schaffung einer weiteren Grundstückszufahrt -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
    Stehen Gründe der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einer weiteren Zufahrt entgegen, kann der Anlieger aus § 22 Abs. 7 StrG LSA nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenbehörde über einen Antrag auf Errichtung einer weiteren Grundstückszufahrt herleiten (zum vergleichbaren Landesrecht: BayVGH, Urt. v. 01.12.2009 - 8 B 09.1890 - juris; VGH Kassel, Beschl. v. 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 - juris).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
    Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Aufrechterhaltung einer bestimmten vorteilhaften Verkehrsanbindung, kann ein Grundstückseigentümer aus seinem Anliegerrecht nicht herleiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2004 - 9 A 27.03 - NVwZ 2004, 990 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 22.12.2005 - 1 L 290/04 - LKV 2006, 414).
  • BVerwG, 25.05.1962 - VII C 240.59

    Langholztransporte - § 43 VwGO, Statthaftigkeit einer Klage auf Feststellung, daß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
    Eine Verpflichtungsklage gewährt einem Kläger dann keinen ausreichenden, d. h. gleich effektiven Rechtsschutz, wenn der Kläger Rechte gerade ohne Rücksicht auf eine mit einer Verpflichtungsklage verfolgbare behördliche Gestattung zu haben behauptet, insbesondere, wenn die Kläger wie hier ein bestimmtes Tun als erlaubnisfrei ansehen und gerade deshalb im Hauptantrag keine Genehmigung begehren (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.05.1962 - VII C 240.59 - BVerwGE 14, 202, 203; Urt. v. 17.01.1972 - I C 33.68 - BVerwGE 39, 247, 249).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1961 - IV 825/60

    Eigenschaft eines Fußwegs als öffentlicher Weg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2002 - 1 L 153/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt die Rechtsbeziehungen der Kläger als Eigentümer und als Anlieger zu dem Weg als Sache bzw. zu der Beklagten, die für einen öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich ist (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 730/00 - juris).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08
    Davon kann jedoch keine Rede sein, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht als ein einzelnes Leistungsbegehren (BVerwG, Urt. v. 24.06.2004 - 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152).
  • OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02

    Widmung

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 5/97
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15

    Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

    Eine Zufahrt von einem Grundstück zu einer Straße kann dagegen nicht von "jedermann" gefordert werden, sondern nur von demjenigen, der über ein in räumlich enger Beziehung zu einer öffentlichen Straße stehendes Grundstück verfügt, mithin von einem Anlieger (BVerwG, Urteil vom 15.12.1972 - IV C 112/68 -, Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8; OVG NRW, Urteil vom 16.06.2014 - 22 S 2097/12 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 18.11.1991 - 2 TH 2280/91 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 465/08 -, juris; a.A. VG Würzburg, Urteil vom 31.03.2009 - W 4 K 08.2267 -, juris, aufgehoben durch Bayer. VGH, Urteil vom 01.12.2009 - 8 B 09/1980 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - 1 B 4.16

    Öffentlichkeit einer Straße nach dem Recht der DDR

    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt die Rechtsbeziehungen des Klägers als Eigentümer zu der Beklagten, die für einen öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich ist (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 26).

    aa) Straßen, Wege und Plätze i. S. d. § 1 StrVO-DDR 1957 sind Anlagen, die dem Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr dienen, es sei denn, dass sie ausschließlich für den schienengebundenen Fahrzeugverkehr bestimmt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

    Ferner ist eine Straße dann öffentlich und damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

    Eine rechtlich nichtöffentliche Straße liegt demgegenüber vor, wenn von Seiten des Verfügungsberechtigten wirksame Vorsorge dafür getroffen wurde, dass nur Personen Zutritt erhalten, die in engen persönlichen Beziehungen zum Eigentümer des Straßengrundes stehen oder in eine solche treten wollen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

    Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob eine Fläche tatsächlich als öffentliche Straße bzw. als öffentlicher Weg oder Platz genutzt worden ist, können sich dabei u.a. aus der Ausübung der Wegeaufsicht, Eintragungen in Karten, Plänen und Katastern, der Beschaffenheit und der Funktion (dem Zweck) der (Wege-) Fläche ergeben (OVG Magdeburg, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 33).

    Eine Straße ist nämlich schon dann dem allgemeinen Verkehr zugänglich und damit im straßenrechtlichen Sinne öffentlich, wenn sie für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 48/21

    Straßenrecht der DDR, u.a. Öffentlichkeit einer Straße nahe der innerdeutschen

    Die "Öffentlichkeit des Weges" berührt die Rechtsbeziehungen von Eigentümern und Anliegern zu dem Weg als Sache bzw. zu der Körperschaft, die für einen öffentlichen Weg straßenrechtlich verantwortlich ist (zum Ganzen: OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 26, m.w.N.).

    Die Rechtskraftwirkungen eines Urteils, mit dem die angefochtenen Bescheide aufgehoben werden, reichen dabei nicht so weit wie die Feststellungswirkung eines stattgebenden Feststellungsurteils (OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rn. 25).

    Diese Vorschrift geht darauf zurück, dass das Recht der DDR eine förmliche Straßenwidmung nicht kannte; maßgeblich für die Einstufung als öffentliche Straße war allein die Freigabe für die öffentliche Nutzung durch die zuständigen Stellen, in der Regel also der tatsächliche Anschluss an das bestehende Straßennetz (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - juris Rn. 15; OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O. Rn. 30, m.w.N.).

    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rn. 30, m.w.N.).

    Entscheidend für die Einstufung als "öffentliche Straße" war somit allein die - zugelassene, gebilligte oder geduldete - tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung, dem 31. Juli 1957 (OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rn. 30 f., m.w.N.).

    Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob ein Weg tatsächlich als öffentlicher Weg genutzt worden ist, können sich aus der Ausübung der Wegeaufsicht, Eintragungen in Karten, Plänen und Katastern, der Beschaffenheit und der Funktion (dem Zweck) der (Wege-)Fläche ergeben (OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rn. 32 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09

    Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht befugt zur Anordnung der Aufstellung von

    Die Öffentlichkeit der kommunalen Straßen war demnach von dem tatsächlichen Vorgang des allgemeinen Verkehrs und dessen Duldung durch den Rechtsträger oder Eigentümer des Straßenlandes abhängig (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -).

    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -).

    Der Öffentlichkeit eines Weges steht dabei nicht entgegen, wenn sich die Bestimmung des Weges auf einzelne Verkehrsarten (etwa Fußgänger- oder Radverkehr) oder auf einzelne Verkehrszwecke (Weg zu einer Schule oder sonstigen öffentlichen bzw. privaten Einrichtung) beschränkt, sofern der Weg zumindest in der einen oder anderen Weise jedermann offen steht, selbst wenn der Weg zeitweilig nicht oder z. B. aufgrund der Witterungsverhältnisse nur beschränkt genutzt werden kann (OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2020 - 2 L 83/18

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; altes Recht der DDR

    Auszugehen ist davon, dass es für die Einstufung des Weges als "öffentliche Straße" entscheidend auf die tatsächliche Nutzung der Straße für den öffentlichen Verkehr bei Inkrafttreten der StrVO 1957 am Tag der Verkündung, dem 31. Juli 1957, ankommt (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob der hier betroffene Weg tatsächlich als öffentlicher Weg genutzt worden ist, können sich dabei u.a. aus Eintragungen in Karten, Plänen und Katastern sowie der Beschaffenheit und der Funktion (dem Zweck) der (Wege-)Flächen ergeben (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

    Zwar steht der Ausbauzustand eines Weges mit einer unbefestigten Sand-/Schotteroberfläche der Öffentlichkeit des Weges nicht entgegen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - a.a.O. Rn. 35).

    Eine rechtlich nichtöffentliche Straße liegt demgegenüber dann vor, wenn von Seiten des Verfügungsberechtigten wirksame Vorsorge dafür getroffen wurde, dass nur Personen Zutritt erhalten, die in engen persönlichen Beziehungen zum Eigentümer des Straßengrundes stehen oder in eine solche treten wollen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

    Die hiermit zusammenhängenden grundsätzlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt geklärt (vgl. OVG LSA, Urteile vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - a.a.O. und vom 20. Oktober 2010 - 3 L 156/09 - a.a.O.), so dass die in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtssachen regelmäßig - so auch hier - keine besonderen Schwierigkeiten aufweisen.

  • VG Cottbus, 10.08.2018 - 3 K 1922/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    aa) Straßen, Wege und Plätze i. S. d. § 1 StrVO-DDR 1957 sind Anlagen, die dem Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr dienen, es sei denn, dass sie ausschließlich für den schienengebundenen Fahrzeugverkehr bestimmt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

    Ferner ist eine Straße dann öffentlich und damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

    Eine rechtlich nichtöffentliche Straße liegt demgegenüber vor, wenn von Seiten des Verfügungsberechtigten wirksame Vorsorge dafür getroffen wurde, dass nur Personen Zutritt erhalten, die in engen persönlichen Beziehungen zum Eigentümer des Straßengrundes stehen oder in eine solche treten wollen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

    Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob eine Fläche tatsächlich als öffentliche Straße bzw. als öffentlicher Weg oder Platz genutzt worden ist, können sich dabei u.a. aus der Ausübung der Wegeaufsicht, Eintragungen in Karten, Plänen und Katastern, der Beschaffenheit und der Funktion (dem Zweck) der (Wege-) Fläche ergeben (OVG Magdeburg, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 33).

    Eine Straße ist nämlich schon dann dem allgemeinen Verkehr zugänglich und damit im straßenrechtlichen Sinne öffentlich, wenn sie für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

  • VG Potsdam, 12.12.2019 - 8 K 2983/14
    (4) Eine Straße ist dann öffentlich und damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 -, n.v., S. 8 EA; Urteil vom 7. Dezember 2016 - OVG 1 B 4.16 -, juris Rn. 32; siehe auch OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 -, juris Rn. 27; Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 -, juris Rn. 32).

    Eine rechtlich nichtöffentliche Straße liegt demgegenüber vor, wenn von Seiten des Verfügungsberechtigten wirksame Vorsorge dafür getroffen wurde, dass nur Personen Zutritt erhalten, die in engen persönlichen Beziehungen zum Eigentümer des Straßengrundes stehen oder in eine solche treten wollen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016, a.a.O.; Urteil vom 7. Dezember 2016, a.a.O.; siehe auch OVG Magdeburg, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O.).

    Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob eine Fläche tatsächlich als öffentliche Straße bzw. als öffentlicher Weg oder Platz genutzt worden ist, können sich dabei beispielsweise aus der Ausübung der Wegeaufsicht, Eintragungen in Karten, Plänen und Katastern, der Beschaffenheit und der Funktion (dem Zweck) der Fläche ergeben (OVG Magdeburg, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 2016, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 404/14

    Einstufung eines Grundstücks als Wald

    Dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen des Klägers wird mithin durch eine Feststellungsklage besser Rechnung getragen als durch Erhebung von Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklagen; § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht daher der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 465/08 -, juris; OVG Hamburg, Urteil vom 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 -, juris [jew. für die Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2011 - 3 L 32/09

    Wegeanlagen zur inneren Erschließung eines Grundstücks sind keine öffentlichen

    Eine rechtlich nichtöffentliche Straße liegt demgegenüber vor, wenn der Verfügungsberechtigte wirksame Vorsorge getroffen hat, dass nur Personen Zutritt erhalten, die in engen persönlichen Beziehungen zum Eigentümer des Straßengrundes stehen oder in eine solche treten wollen (OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 - UA S. 9).

    Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob die Fläche auf dem heutigen Flurstück 595 am maßgeblichen Stichtag, dem 31. Juli 1957, tatsächlich als öffentliche Verkehrsfläche genutzt wurde, können sich aus der Ausübung der Wegeaufsicht, Eintragungen in Karten, Plänen und Katastern, der Beschaffenheit und der Funktion (dem Zweck) der (Wege-)Fläche sowie den Aussagen von Zeugen ergeben (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 - juris).

  • VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14

    Qualifizierung eines Weges als öffentliche Straße

    Lässt sich dem eigentlichen Rechtsschutzanliegen der Klägerin mit einer Feststellungsklage demzufolge besser als mit einer Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage Rechnung tragen, so steht § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO der Wahl dieser Klageart nicht entgegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 -, juris, Rdnr. 25).

    Auch lässt sich nicht belegen, dass der Weg vor Inkrafttreten des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten hat bzw. es kann auch eine Widmung aufgrund des Rechtsinstitutes der unvordenklichen Verjährung nicht vermutet werden, da ein allgemeiner Konsens über die Öffentlichkeit des Weges seit mindestens 80 Jahren nicht nachgewiesen ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 - LKV 2000, 543); Urteil vom 19. Mai 2010, 3 L 465/08, juris, Rdnr. 33).

  • VG Magdeburg, 25.06.2012 - 3 A 370/10

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

  • VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18

    Beurteilung der Öffentlichkeit eines über Privatgrund verlaufenden Teils einer

  • VG Halle, 21.09.2015 - 6 A 249/13

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Imbisswagen; Öffentlichkeit eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

  • VG Halle, 07.04.2017 - 6 A 80/15

    Öffentlichkeit eines Weges; Bestehen einer unvordenklichen Verjährung

  • VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12

    Instandsetzung einer Grundstückszufahrt - Brücke

  • VG Gera, 05.11.2019 - 3 K 1443/19

    Straßen- und Wegerecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 2 L 81/19

    Straßenrechtliche Anordnung zur Entfernung von Pollern in einer in den 1970er

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 L 43/22

    Voraussetzungen für den Entzug der Öffentlichkeit einer Straße

  • VG Halle, 05.07.2023 - 4 B 132/23

    Notifizierungspflicht von Abfällen

  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 1261/16
  • VG Halle, 14.06.2023 - 4 A 65/21

    Wann ist ein "Deich" ein Deich i. S. v. § 94 Abs. 3 Satz 1 WG LSA?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht