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   VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06   

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VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06 (https://dejure.org/2007,31851)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.02.2007 - 3 L 469/06 (https://dejure.org/2007,31851)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 3 L 469/06 (https://dejure.org/2007,31851)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung der zur Weiterführung eines Tagebaus erforderlichen Entwässerungsanlagen; Verstoß gegen die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Peitzer Teichlandschaft mit Hammergraben" vom 1. Mai 1968; Veränderung des Charakters eines Gebiets; Erteilung einer ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen die Gewässerbeseitigung der Teichgruppe Lakoma teilweise erfolgreich

  • brandenburg.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss "Lakoma"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
    Bei dem von der Gewässerstilllegung betroffenen Gebiet handelt es sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht um ein sogenanntes faktisches Vogelschutzgebiet, so dass dieses nicht dem sich aus Art. 4 Abs. 4 VRL ergebenden strengen Schutzregime der Vogelschutzrichtlinie unterliegt (vgl. zu dieser Rechtsfolge: BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 -4 A 11/02 -, zitiert nach [...]).

    Zu den Bewertungskriterien gehören neben Seltenheit, Empfindlichkeit und Gefährdung einer Vogelart u.a. die Populationsdichte und Artenvielfalt eines Gebiets, sein Entwicklungspotential und seine Netzverknüpfung (Kohärenz) sowie die Erhaltungsperspektiven der bedrohten Art. Ist hieran gemessen die Nichtmeldung eines Gebiets fachwissenschaftlich vertretbar, ist sie von den Gerichten hinzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11/02 -, zitiert nach [...]).

    Im Rahmen des nach Art. 6 Abs. 4 UAbs. 1 FFH-RL vorzunehmenden Variantenvergleichs kommt es darauf an, ob sich die mit dem Vorhaben verfolgten Ziele, die ihrerseits von einem Bewerten und Gewichten anderer Zielsetzungen abhängig sind, naturverträglicher erreichen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11/02 -, zitiert nach [...] m.w.N.).

    Läuft eine Variante auf ein anderes Projekt hinaus, kann von einer Alternative i.S.d. Art. 6 Abs. 4 UAbs. 1 FFH-RL nicht mehr gesprochen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11/02 -, a.a.O.).

    Die Regelung meint mit der gewählten Ausdrucksweise vielmehr ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11/02 -, zitiert nach [...] m.w.N.).

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
    In einer weiteren Entscheidung hat er festgestellt, dass es für eine angemessene Schutzregelung erforderlich sei, keine Eingriffe zuzulassen, die die ökologischen Merkmale eines nach den genannten Kriterien bestimmten Gebiets ernsthaft beeinträchtigen können (vgl. EuGH, Urteil vom 14. September 2006 - C - 244/05 -, zitiert nach [...]).

    Ziel des Schutzes ist, wie sich auch der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September 2006 (C-244/05) entnehmen lässt, die Gewährleistung eines geordneten Entscheidungsprozesses der EU-Kommission.

    An dieser Auffassung ist auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September 2006 (C-244/05) festzuhalten.

    Soweit die EU-Kommission in diesem Schreiben ausführt, die mit dem Eingriff im "Mühlenberger Loch" einhergehende Zulassung der Erweiterung des Airbus-Werks in Hamburg hätte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. September 2006 (C-244/05) nicht genehmigt werden dürfen, ist dies dem Umstand geschuldet, dass im Zeitpunkt des diesbezüglichen Planfeststellungsbeschlusses am 8. Mai 2000 die insoweit maßgebliche Liste für die atlantische biogeographische Region noch nicht bestand.

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
    Drängt es sich auf, dass ein potentielles FFH-Gebiet nach seiner Meldung auch Aufnahme in die Gemeinschaftsliste finden wird, ist die Zulässigkeit eines dieses Gebiet berührenden Vorhabens an den Anforderungen des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu messen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 A 28/01 -, zitiert nach [...], m.w.N.).

    Diese Wertung rechtfertigt es, Vorhaben in einem Gebiet, das wegen des Vorhandenseins prioritärer Biotope oder Arten dem Automatismus des Anhangs III Phase 2 Nr. 1 unterliegt, dem strengen Regime des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 A 28/01 -, zitiert nach [...], m.w.N.).

    BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 -4 A 28/01 -, a.a.O.; Halama, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
    Zwar könnte der Wortlaut der Regelung, wonach die Präklusion "alle" Einwendungen betrifft für eine andere Lesart sprechen (offengelassen: BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 9 A 28/05 -, zitiert nach [...]), jedoch lässt sich dies mit dem Sinn der Präklusionsregelung nicht vereinbaren.

    Mit dem Fortschritt des mitgliedsstaatlichen Meldeverfahrens, durch das sich die Gebietsvorschläge eines Landes zu dem von der Vogelschutzrichtlinie angestrebten zusammenhängenden Netz verdichten (vgl. Art. 4 Abs. 3 VRL), verringert sich die gerichtliche Kontrolldichte entsprechend (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 9 A 28/05 -, zitiert nach [...]).

    Auch aus dem von der Antragstellerin aufgezeigten Vorkommen weiterer der nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten lässt sich nichts Gegenteiliges herleiten, da eine isolierte Betrachtung des Planungsraums unter Beschränkung auf einzelne Aspekte wie Bestandsdichte, Stetigkeit oder Artendiversität beim Stand des Meldeverfahrens nicht genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 9 A 28/05 -, zitiert nach [...]).

  • OVG Brandenburg, 28.09.2000 - 4 B 130/00
    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
    Diese Gewichtung behält auch im Zeichen der Liberalisierung der Strommärkte, mag damit auch eine gewisse Minderung des Bedürfnisses nach einer Energiesicherung gerade durch heimische Rohstoffe einhergehen, ihre grundsätzliche Bedeutung (OVG Bbg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 - VerfGH Sachsen, Urteil vom 14. Juli 2000 Vf.40-VIII-98 -, Rdn. 2.6.1).

    Daran bestehen hier - auch angesichts der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts - keine Zweifel (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -).

  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
    Der Europäische Gerichtshof hat in der Entscheidung vom 13. Januar 2005 (C - 117/03) den Schutzstatus, der für in die Kommissionsliste eingetragene Gebiete gilt, für (nur) gemeldete Gebiete ausdrücklich verneint und demgegenüber lediglich einen "angemessenen Schutz" verlangt, der im Vergleich zum eventuellen späteren Schutz nach Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL keinen strengeren Maßstab, sondern - wie sich schon aus dem Wortlaut der Entscheidungsgründe ergibt -ein "Weniger" darstellt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 -12 A 8/05 -, zitiert nach [...], m.w.N.).

    Defizite im Bereich des Ausgleichs würden schleichend zu einer Minderung der Funktionsfähigkeit von Natura 2000 führen, weshalb (im Interesse der Bewahrung des europäischen Naturerbes) ein Vollausgleich zu verlangen sein dürfte (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - 12 A 8/05 -, zitiert nach [...] m.w.N.).

  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
    Das Interesse an einer gesicherten Stromversorgung ist heute -mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts -so allgemein wie das Interesse am täglichen Brot (BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1994 -2 BvR 633/86 -, BVerfGE 91, 186, 206) [BVerfG 11.10.1994 - 2 BvR 633/86] .

    Die Gewährleistung der Energieversorgung -auch und gerade durch die Nutzung heimischer Rohstoffe -stellt deshalb ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges dar (BVerfG, Beschluss vom 20. März 1984 -1 BvL 28/82 -, BVerfGE 66, 248, 258 [BVerfG 20.03.1984 - 1 BvL 28/82] ; Beschluss vom 16. März 1971 -1 BvR 52, 665, 667, 754/66 -, BVerfGE 30, 292, 323 f.; vgl. auch speziell zum heimischen Steinkohlenbergbau BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1994 -2 BvR 633/86 -, BVerfGE 91, 186, 206 [BVerfG 11.10.1994 - 2 BvR 633/86] ; zum Braunkohlenabbau VerfGH NW, Urteil vom 9. Juni 1997 -VerfGH 20/95 u.a. -, NWVBl. 1997, 333 ff.; VerfG Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 1998 -VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97 ff.).

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
    Dieser hatte zunächst entschieden, dass Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gebiete, die als solche von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten und die in den der Kommission zugeleiteten nationalen Listen aufgeführt sind, insbesondere Gebiete, die prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten beherbergen, nach der Richtlinie verpflichtet seien, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die im Hinblick auf das mit der Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet sind, die erhebliche ökologische Bedeutung, die diesen Gebieten auf nationaler Ebene zukommt, zu wahren (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - C - 117/03 -, zitiert nach [...]).

    Der Europäische Gerichtshof hat in der Entscheidung vom 13. Januar 2005 (C - 117/03) den Schutzstatus, der für in die Kommissionsliste eingetragene Gebiete gilt, für (nur) gemeldete Gebiete ausdrücklich verneint und demgegenüber lediglich einen "angemessenen Schutz" verlangt, der im Vergleich zum eventuellen späteren Schutz nach Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL keinen strengeren Maßstab, sondern - wie sich schon aus dem Wortlaut der Entscheidungsgründe ergibt -ein "Weniger" darstellt (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 28. Juni 2005 -12 A 8/05 -, zitiert nach [...], m.w.N.).

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
    Die Regelung stellt eine eigenständige materielle Präklusion dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2004 - 4 A 4/03 -, zitiert nach [...]).

    Auch der Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung und Verwaltungsgerichten und den jeweils durchzuführenden Verfahren wird es nicht gerecht, wenn die anerkannten Vereine das Schwergewicht ihrer fachlichen Kritik erst im gerichtlichen Verfahren vortragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2004 - 4 A 4/03 -, zitiert nach [...]).

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2001 - 7 MB 1546/01

    Länderübergreifende Kompensationsmaßnahme; Verband; Beteiligung; Rügebefugnis;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
    Das Erfordernis der Sicherung dürfte vielmehr eher dahin auszulegen sein, dass der FFH-Richtlinie insgesamt das Konzept der Nachhaltigkeit zugrunde liegt, es mithin entscheidend auf den langfristigen Schutz natürlicher Lebensräume ankommt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 7 MB 1546/01, 1 B 196/01 -, zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 09.05.2005 - 3 B 49.05

    Unterhaltung eines Grundstückspools für Zwecke der Wohnungsförderung als

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer

  • VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen die Inanspruchnahme des Gebietes der

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90

    Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - VerfGH 20/95

    Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Braunkohlenplan Garzweiler II erfolglos

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischen Begleitplan;

  • BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 105.02

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs

  • BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung

  • BVerwG, 20.04.2001 - 3 B 130.00

    Feststellung der Berechtigung zur Durchführung von Operationen in sämtlichen

  • VG Potsdam, 14.11.2002 - 5 K 1893/01

    Verbandsklage gegen einen erteilten landschaftsschutzrechtlichen

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 8 S 2303/89

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans bei Widerspruch gegen

  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 2 Q 1668/02

    Rechtsbehelfe anerkannter Naturschutzvereine

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • VG Cottbus, 15.09.2005 - 3 L 287/04
  • VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
    Diese landesplanerischen Entscheidungen reichen ausgehend von der vom Landesgesetzgeber im Braunkohlegrundlagengesetz gerade für die Fortführung der Tagebaue im Land Brandenburg unter Abwägung der von diesem konkreten Vorhaben berührten öffentlichen Belange festgestellten Gemeinwohldienlichkeit (vgl. LT-Drs. 2/3750, S. 17 bis 31 sowie S. 36 bis 61, hierzu auch VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 3 L 469/06 -, S. 24 EA) bis hin zu dem für den hier maßgebenden Tagebau C... aufgestellten und für verbindlich erklärten Braunkohleplan.

    Daran bestehen hier keine Zweifel (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 - VG Cottbus, Urteil vom 23. Oktober 2012 - 4 K 321/10 - VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 3 L 469/06 -, S. 25 f. EA).

    Denn er geht von einem durch eine Gewässerbeseitigung entstehenden Verlust von langfristig als Lebensraum für den Eremiten geeigneten Altholzbeständen auf einer Fläche von 35, 7 ha aus (vgl. S. 301 des Planfeststellungsbeschlusses; hierauf Bezug nehmend bereits VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 3 L 469/06 -, S. 33 EA).

    So stellt schon Hofmeister in seiner Stellungnahme vom Oktober 2005 (Bl. 1774 in 3 L 469/06) ein, der Verlust von 50 % der Teilfläche könne einerseits durch die weitestgehend abgeschlossenen Ausgleichsmaßnahmen in der S...und andererseits durch die Nutzung von nahegelegenen Jagdkandidaten kompensiert werden.

    Der Verweis betreffend die Schutzwürdigkeit der beeinträchtigten Feuchtwiesen im M...auf die Ausführungen zum unterbliebenen Ausgleich für den Eremiten, wo beispielhaft eine unzureichende Untersuchung der im Planfeststellungsverfahren von beteiligten Verbänden geltend gemachten Verschlechterung für den Weißstorch durch Umgestaltung eines wichtigen Nahrungshabitats gerügt wird (vgl. hierzu VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 3 L 469/06 -, BA S. 30 Absatz 2), begründet eine derartige Einschätzung nicht.

    Insoweit stellt die Klägerin nicht die Feststellung im Planfeststellungsbeschluss (S. 144 und 153) in Abrede, dass diese Teiche keine Besiedlung durch den LRT 3150 aufgewiesen habe (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 28. Februar 2007 - 3 L 469/06 -, BA S. 42 f., Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2007 - 2 S 25/07 -, juris, Rn. 73 f.).

    Die Sicherung der Energieversorgung durch heimische Rohstoffe wie Braunkohle stellt(e) ein solches übergeordnetes Interesse dar (so auch Reinhardt, ZUR 2006, 464, 467; Spieth/Ipsen, in: Köck/Fassbender, a.a.O., 115, 122; vgl. zum überwiegenden öffentlichen Interesse an der Braunkohlenutzung - allerdings im Rahmen der Güterabwägung nach Art. 6 Abs. 4 UAbs. 1 FFH-RL - bereits VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 3 L 469/06 -, S. 22 ff. EA; weiter untersetzend: VG Cottbus, Urteil vom 12. Oktober 2012 - 4 K 321/10 - Rn. 78 ff. juris).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 3 L 20/13

    Verwaltungsgericht zur Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord

    Der Antrag des Grüne Liga Brandenburg e.V. gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses wurde mit Beschluss der Kammer vom 28. Februar 2007 ( 3 L 469/06 ) im Wesentlichen abgelehnt.

    Diese landesplanerischen Entscheidungen reichen ausgehend von der vom Landesgesetzgeber im Braunkohlegrundlagengesetz gerade für die Fortführung der Tagebaue im Land Brandenburg unter Abwägung der von diesem konkreten Vorhaben berührten öffentlichen Belange festgestellten Gemeinwohldienlichkeit (vgl. LT-Drs. 2/3750, S. 17 bis 31 sowie S. 36 bis 61, hierzu auch VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 3 L 469/06 -, S. 24 EA) bis hin zu dem für den hier maßgebenden Tagebau Cottbus -Nord aufgestellten und für verbindlich erklärten Braunkohleplan.

    Daran bestehen hier keine Zweifel (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 ; VG Cottbus, Urteil vom 23. Oktober 2012 - 4 K 321/10 - VG Cottbus , Beschluss vom 28. Februar 2006 - 3 L 469/06, S. 25 f. EA).

    Nach dem im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegebenen Prüfungsmaßstab bleibt es bei der von der Kammer im Verfahren 3 L 469/06 getroffenen Entscheidung dahingehend, dass für das in Rede stehende FFH-Gebiet kein absolutes Veränderungsverbot gegeben war und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Gebietes auch unter den verschärften Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 4 Verfahren-Richtlinie vorlagen (Beschluss der Kammer vom 28. Februar 2007 -, bestätigt durch Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2007 - 2 S 25.07 -).

    Soweit die Antragstellerin von einer Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ausgeht, sei für die hier anzustellende Interessenabwägung noch einmal betont, dass die Kammer nach umfangreicher Auswertung von wissenschaftlichen und naturfachlichen Stellungnahmen, die für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses relevant waren bzw. noch sind und unter umfassender Auswertung des Vorbringens des Antragstellers in dem Verfahren 3 L 469/06 dem Begehren des Grünen Liga Brandenburg e.V. auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 18. Dezember 2006 nicht entsprochen hat.

  • VG Cottbus, 23.10.2012 - 4 K 321/10
    Die Sicherung der Energieversorgung durch heimische Rohstoffe wie Braunkohle stellt entgegen der auch in der mündlichen Verhandlung noch einmal bekräftigten Auffassung des Klägers nach wie ein solches übergeordnetes Interesse dar (so auch Reinhardt, ZUR 2006, 464, 467; Spieth/Ipsen, in: Köck/Fassbender, a. a. O., 115, 122; vgl. zum überwiegenden öffentlichen Interesse an der Braunkohlenutzung - allerdings im Rahmen der Güterabwägung nach Art. 6 Abs. 4 UAbs. 1 FFH-RL - bereits VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 3 L 469/06, S. 22 ff. EA).

    Diese landesplanerischen Entscheidungen reichen ausgehend von der vom Landesgesetzgeber im Braunkohlegrundlagengesetz gerade für die Fortführung der Tagebaue im Land Brandenburg unter Abwägung der von diesem konkreten Vorhaben berührten öffentlichen Belange festgestellten Gemeinwohldienlichkeit (vgl. LT-Drs. 2/3750, S. 17 bis 31 sowie S. 36 bis 61, hierzu auch VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 3 L 469/06, S. 24 EA) bis hin zu dem für den hier maßgebenden Tagebau, räumlicher Teilabschnitt I, aufgestellten und für verbindlich erklärten Braunkohleplan.

    Daran bestehen hier keine Zweifel (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00; vgl. zum Ganzen wiederum VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 3 L 469/06, S. 25 f. EA).

  • VG Cottbus, 20.06.2017 - 3 L 255/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung

    Sie reichen ausgehend von der vom Landesgesetzgeber im Braunkohlegrundlagengesetz gerade für die Fortführung der Tagebaue im Land Brandenburg unter Abwägung der von diesem konkreten Vorhaben berührten öffentlichen Belange festgestellten Gemeinwohldienlichkeit (vgl. LT-Drs. 2/3750, S. 17 bis 31 sowie S. 36 bis 61, hierzu auch VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 3 L 469/06 -, S. 24 EA) bis hin zu dem für den hier maßgebenden Tagebau ... aufgestellten und für verbindlich erklärten Braunkohleplan.

    Daran bestehen hier keine Zweifel (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00; VG Cottbus, Urteil vom 23. Oktober 2012 - 4 K 321/10 - VG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 3 L 469/06, S. 25 f. EA).

  • VG Cottbus, 05.02.2007 - 3 L 3/07

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dem Eilverfahren

    Dabei ist die Zeitspanne so gehalten, dass jedenfalls die Möglichkeit besteht, dass die in dem angegriffenen Bescheid aufgenommene Verknüpfung zur sofortigen Vollziehbarkeit des hiesigen Bescheides mit der des Planfeststellungsbeschlusses auch unter Beachtung der anhängigen Gerichtsverfahren (3 L 469/06) erreicht werden kann.
  • VG Cottbus, 04.01.2007 - 3 L 3/07

    Verwaltungsgericht stoppt vorläufig Rodungsarbeiten im Landschaftsschutzgebiet

    Der Erlass einer Zwischenverfügung ist auch deshalb notwendig, da die Beigeladene in erheblichem Umfang mit Rodungsarbeiten im Landschaftsschutzgebiet begonnen hat und sie, wie der Antragsgegner in dem Verfahren 3 L 469/06 übereinstimmend davon ausgehen, dass der angegriffene Bescheid hierfür die Grundlage bildet.
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