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   OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03   

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OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03 (https://dejure.org/2005,11578)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.10.2005 - 3 L 544/03 (https://dejure.org/2005,11578)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 3 L 544/03 (https://dejure.org/2005,11578)
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Volltextveröffentlichung

  • forsea.de

    Sabine Rohloff ./. Landkreis Bernburg

    Übernahme der Kosten häuslicher Pflege

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (52)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, und Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 1997, NVwZ 1997, 122; OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 1998 - Az.: A 1 S 134/97 -, JMBI.

    Für die ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenzrüge ist es somit nicht ausreichend, wenn sich die Antragsschrift lediglich auf die Geltendmachung dahingehend beschränkt, das Verwaltungsgericht habe aus der divergenzfähigen Rechtsprechung nicht die gebotenen Schlüsse gezogen oder sei bei der einzelfallbezogenen Tatsachenfeststellung und -würdigung zu einem anderen Ergebnis gelangt als die in Bezug genommene obergerichtliche bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (OVG LSA, a. a. O.; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - Az.: 6 B 39.94 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).

    Ungeachtet dessen setzt die ordnungsgemäße Verfahrensrüge in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weifere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - Az.: 9 B 505.97 -, zitiert nach juris.web; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris.

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92

    Übernahme der Kosten für eine Urlaubspflegekraft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich ferner nicht mit der vom Beklagten gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten (vgl. Seite 6 [oben] der Antragsbegründungsschrift) Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. November 1994 (Az.: 5 C 13.92).

    In Anlegung der aufgezeigten Maßstäbe hat der Beklagte eine Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung von dem allein angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. November 1994 (Az.: 5 C 13.92) nicht dargelegt.

    j 994 - 5 C 13.92 ­ vorgeschriebenen wertenden Betrachtungsweise aus", genügt den Darlegungsanforderungen in keiner Weise.

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 ­Az.: 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris.web; siehe im Übrigen auch: Beschluss des beschließenden Senates vom 18. Februar 2005 - Az.: 3 L 448/04 -).

    Ungeachtet dessen setzt die ordnungsgemäße Verfahrensrüge in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weifere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - Az.: 9 B 505.97 -, zitiert nach juris.web; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03 - [m. w. N.], vom 6. Oktober 2005 - Az.: 3 L 544/03 -, vom 3. Januar 2006 - Az.: 1 L 9/05 - und vom 5. November 2007 - Az.: 1 L 176/07 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03 - [m. w. N.], vom 6. Oktober 2005 - Az.: 3 L 544/03 -, vom 3. Januar 2006 - Az.: 1 L 9/05 - und vom 23. Januar 2006 - Az.: 1 L 11/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2007 - 1 L 205/06

    Personenbeförderung; Ausgleichsleistung; Reiseweite, mittlere; Abweichung;

    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03 - [m. w. N.], vom 6. Oktober 2005 - Az.: 3 L 544/03 -, vom 3. Januar 2006 - Az.: 1 L 9/05 - und vom 23. Januar 2006 - Az.: 1 L 11/06 -).

    D. h., es lässt sich der Antrags(begründungs)-schrift nicht - wie es erforderlich gewesen wäre - entnehmen, welche Überlegungen sich auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), der besonderen tatsächlichen bzw. der besonderen rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), der grundsätzlichen Bedeutung derselben (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) oder eines Verfahrensmangels (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) beziehen (vgl. zu den insoweitigen, unterschiedlichen Darlegungsanforderungen etwa: OVG LSA, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - Az.: 3 L 544/03 - oder Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2009 - 1 L 39/09

    Zur Gewährung pauschalierten Bewegungsgeldes als Aufwandsentschädigung für einen

    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03 - [m. w. N.], vom 6. Oktober 2005 - Az.: 3 L 544/03 -, vom 3. Januar 2006 - Az.: 1 L 9/05 - und vom 5. November 2007 - Az.: 1 L 176/07 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 1 L 43/09

    Ruhen von Versorgungsbezügen gemäß § 53 Abs. 1 und 7 Satz 1, 2 BeamtVG

    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03 - [m. w. N.], vom 6. Oktober 2005 - Az.: 3 L 544/03 -, vom 3. Januar 2006 - Az.: 1 L 9/05 - und vom 5. November 2007 - Az.: 1 L 176/07 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2006 - 1 L 414/05

    Leistungen für Selbständige (hier: Rechtsanwalt) gemäß § 13a USG

    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03 - [m. w. N.], vom 6. Oktober 2005 - Az.: 3 L 544/03 -, vom 3. Januar 2006 - Az.: 1 L 9/05 - und vom 23. Januar 2006 - Az.: 1 L 11/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 1 L 356/05

    Zum Beförderungsanspruch und Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    Etwaige Mängel in diesem Bereich stellen Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl.: OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschlüsse vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03 - [m. w. N.], vom 6. Oktober 2005 - Az.: 3 L 544/03 -, vom 23. Januar 2006 - Az.: 1 L 11/06 - und vom 7. Februar 2006 - Az.: 1 L 251/05 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2007 - 1 L 10/07

    Zum Umfang der Gewährung von Sonderurlaub

    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl.: OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 17. November 2004 - Az.: 3 L 402/03 - [m. w. N.], Beschluss vom 6. Oktober 2005 - Az.: 3 L 544/03 -, Beschluss vom 23. Januar 2006 - Az.: 1 L 11/06 - und Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -).
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