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   VG Berlin, 06.11.2020 - 3 L 623.20   

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https://dejure.org/2020,34570
VG Berlin, 06.11.2020 - 3 L 623.20 (https://dejure.org/2020,34570)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.11.2020 - 3 L 623.20 (https://dejure.org/2020,34570)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. November 2020 - 3 L 623.20 (https://dejure.org/2020,34570)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Reinickendorf: Quarantäneanordnung für gesamte Schule rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sammel-Quarantäne-Anordnung für eine ganz Grundschule

  • lto.de (Kurzinformation)

    Quarantäne für eine ganze Schule rechtmäßig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Quarantäneanordnung für gesamte Schule rechtens - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Reinickendorf: Quarantäneanordnung für gesamte Schule rechtens

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20

    Corona und Berliner Schulen: Schulschließungen und schrittweise Wiederaufnahme

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2020 - 3 L 623.20
    Für den Antragsteller streitet zwar insbesondere neben seinem Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 des Grundgesetzes (GG) das in der Verfassung von Berlin verbriefte Recht auf Bildung, wiewohl dieses nicht schrankenlos den Zugang zu Präsenzunterricht in einer Bildungseinrichtung verbrieft (vgl. Beschluss der Kammer vom 6. Mai 2020 - VG 3 L 167.20 -, juris).
  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2020 - 3 L 623.20
    Der Staat ist jedoch aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) verpflichtet, einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz sicherzustellen (BVerfG Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 -, BeckRS 2020, 5596 Rn. 15, beck-online).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 11 S 65.20

    Brandenburgische Großveranstaltungsverbotsverordnung: Ausnahmslose Untersagung

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2020 - 3 L 623.20
    Von einer solchen Infektionslage ist mit Blick auf den COVID-19-Erreger auszugehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2020 - OVG 11 S 65/20 -, juris Rn 11).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2020 - 3 L 623.20
    Für die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr i.S.d. § 2 Nr. 7 IfSG zu stellen sind, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil v. 22. März 2012 - BVerwG 3 C 16/11 -, juris Rn 32) ein flexibler, die Größe und Schwere eines möglicherweise eintretenden Schadens berücksichtigender Maßstab.
  • VG Würzburg, 18.09.2020 - W 8 S 20.1326

    Coronakrise, häusliche Isolation, Teilnahme an der kirchlichen Trauung des

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2020 - 3 L 623.20
    Im erstgenannten Falle wäre ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO statthaft (so im Ergebnis VG Regensburg, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - RO 14 S 20.2590 -, juris Rn. 23), im letztgenannten Falle ein Feststellungsantrag nach § 123 VwGO (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 18. September 2020 - W 8 S 20.1326 -, juris Rn. 19).
  • VG Regensburg, 28.10.2020 - RO 14 S 20.2590

    Quarantäneanordnung gegenüber Kontaktperson der Kategorie I rechtmäßig

    Auszug aus VG Berlin, 06.11.2020 - 3 L 623.20
    Im erstgenannten Falle wäre ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO statthaft (so im Ergebnis VG Regensburg, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - RO 14 S 20.2590 -, juris Rn. 23), im letztgenannten Falle ein Feststellungsantrag nach § 123 VwGO (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 18. September 2020 - W 8 S 20.1326 -, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Die derzeitige Teilung von Klassen im Wechselmodell entspricht den Empfehlungen des RKI, denen aufgrund seiner Rolle als der nationalen Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen (§ 4 Abs. 1 IfSG) eine besondere Bedeutung - wenngleich keine rechtliche Bindungswirkung - zukommt (vgl. BeckOK InfSchR/Winkelmüller, 1. Ed. 1. Juli 2020, 1fSG § 4 Rn. 3; VG Berlin, Beschluss vom 6. November 2020 - VG 3 L 623/20 -, juris Rn. 35).
  • VG Berlin, 31.05.2021 - 3 L 180.21

    SARS-CoV-2: Pauschales berlinweites Wechselmodell an Grundschulen rechtswidrig

    Weiter ist der Antragsgegner nicht gehindert, einzelnen auftretenden Infektionen situativ zu begegnen, etwa gegenüber den Schülerinnen und Schülern sowie den an der Schule beschäftigten Personen eine Quarantäne anzuordnen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. November 2020 - VG 3 L 623/20 -, juris).
  • VG Hamburg, 19.03.2021 - 5 E 643/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Grundschülerin auf uneingeschränkte Wiederaufnahme

    Die derzeitige Teilung von Klassen im Wechselmodell entspricht den Empfehlungen des RKI, denen aufgrund seiner Rolle als der nationalen Behörde zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten sowie zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen (§ 4 Abs. 1 IfSG) eine besondere Bedeutung - wenngleich keine rechtliche Bindungswirkung - zukommt (vgl. BeckOK InfSchR/Winkelmüller, 1. Ed. 1. Juli 2020, 1fSG § 4 Rn. 3; VG Berlin, Beschluss vom 6. November 2020 - VG 3 L 623/20 -, juris Rn. 35).
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