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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 3 L 645/12   

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https://dejure.org/2013,48214
OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 3 L 645/12 (https://dejure.org/2013,48214)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.10.2013 - 3 L 645/12 (https://dejure.org/2013,48214)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 3 L 645/12 (https://dejure.org/2013,48214)
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Wird zitiert von ... (99)

  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295

    Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien

    Im vorliegenden Fall wäre die Aufhebung der angefochtenen Verwaltungsakte sinnvoll, weil das Bundesamt im Fall der Aufhebung der Feststellung der Unzulässigkeit bereits nach § 31 Abs. 2 AsylVfG von Gesetzes wegen zur Fortführung des Asylverfahrens verpflichtet wäre (OVG LSA, U.v. 2.10.2013 - 3 L 645/12 UA S. 5).

    Da der Kläger bereits in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, geht es hier nicht um eine Aufnahme nach Art. 16 Abs. 1 Buchst. a Dublin-II-VO, sondern um eine Wiederaufnahme nach Art. 16 Abs. 1 Buchst. c und d Dublin-II-VO (OVG LSA, U.v. 2.10.2013 - 3 L 645/12 UA S. 9).

    Die Regelung über das Entfallen der aufschiebenden Wirkung der Klage nach § 75 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG kommt hier folglich nicht zum Tragen (so auch OVG LSA, U.v. 2.10.2013 a.a.O.; OVG NRW, U.v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - juris).

    Die hier vertretene Einschätzung, dass das italienische Asylwesen nicht an systemischen Mängeln leidet, wird von anderen Oberverwaltungsgerichten geteilt (OVG NRW, U.v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - juris; OVG Rh-Pf, U.v. 21.2.2014 - 10 A 10656/13. OVG - juris; NdsOVG, B.v. 30.1.2014 - 4 LA 167/13 - juris; OVG LSA, U.v. 2.10.2013 - 3 L 645/12 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.6.2013 - OVG 7 S 33.13 - juris).

  • VG Magdeburg, 28.10.2015 - 7 A 227/15
    Ungeachtet der der Dublin III VO - die hier wegen Art. 49 Satz 2 Dublin III Anwendung findet - zugrunde liegenden Rechtsschutzkonzeption und daraus resultierender subjekti­ ver Rechte für den Einzelnen (vgl. EuGH, Urt. v. 14.11.2013, C-4/11, JURIS) ist es jeden­ falls unzulässig, einen Asylsuchenden in einen nach den Kriterien der Dublin III VO als zuständig bestimmten Mitgliedsstaat - der die Übernahme erklärt hat bzw. diese wie hier aufgrund der Fiktion aus Art. 22 Abs. 7 Dublin III VO eingetreten ist - zu überstellen, wenn in diesem systemische Mängel des Asylverfahrens bzw. der Aufnahmebedingungen be­ stehen und damit ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme sprechen, dass er tatsächlich der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Be­ handlung im Sinne von Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EuGRrdRCh) oder der identischen Vorschrift des Artikel 3 EMRK ausgesetzt sein wird (vgl. zu diesem Maßstab EGMR, Entscheidung vom 02.04.2013, 27725/10; EuGH, Urt. v. 10.12.2013, C-394/12; OVG LSA, Urt. v. 02.10.2013, 3 L 645/12; alle JURIS).

    Dies vorausgesetzt, ist in Ansehung der vorliegenden Erkenntnisse nicht davon auszuge­ hen, dass einem Asylsuchenden in Italien eine solche Gefahr droht (so auch OVG LSA, Urt. v. 02.10.2013, 3 L 645/12; B. v. 14.11.2013, 4 L 44/13; OVG Lüneburg, B. v. 30.01.2014, 4 LA 167/13; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.2.2014, 10 A 10656/13; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3 0 .

    Hiervon ausgehend besteht für das Gericht mit dem OVG des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Urteil vom 02.10.2013, a.a.O.) keine Veranlassung von einer erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung von Dublin-Rückkehrern auszugehen.

  • VG Augsburg, 22.10.2014 - Au 3 K 14.50135

    Asylantrag Pakistan; Unzulässigkeit; Dublin-III-Verordnung; sechsmonatige

    Im vorliegenden Fall wäre die Aufhebung der angefochtenen Verwaltungsakte sinnvoll, da das Bundesamt im Fall der Aufhebung der Feststellung der Unzulässigkeit bereits nach § 31 Abs. 2 AsylVfG von Gesetzes wegen zur Fortführung des Asylverfahrens verpflichtet wäre (OVG LSA, U.v. 2.10.2013 - 3 L 645/12 UA S. 5).

    OVG - juris; NdsOVG, B.v. 30.1.2014 - 4 LA 167/13 - juris; OVG LSA, U.v. 2.10.2013 - 3 L 645/12 - juris; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.6.2013 - OVG 7 S 33.13 - juris; VG Augsburg, B.v. 26.8.2014 - Au 7 S 14.50207 - juris Rn. 23-30; VG München, B.v. 6.8.2014 - M 18 S 14.50352 - juris Rn. 19).

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