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   VG Mainz, 07.06.2010 - 3 L 655/10.MZ   

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https://dejure.org/2010,15136
VG Mainz, 07.06.2010 - 3 L 655/10.MZ (https://dejure.org/2010,15136)
VG Mainz, Entscheidung vom 07.06.2010 - 3 L 655/10.MZ (https://dejure.org/2010,15136)
VG Mainz, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 3 L 655/10.MZ (https://dejure.org/2010,15136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    THC-Carbonsäure-Wert von etwa 10 ng/ml als gelegentlicher Cannabiskonsum im Falle einer spontanen Blutentnahme; Trennungsvermögen zwischen Cannabiseinnahme und Fahren bei einer THC-Konzentration von über 2,0 ng/ml oder einer Konzentration zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml bei ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot & Entzug der Fahrerlaubnis: Aktuelle Entscheidungen 2010

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Mainz, 07.06.2010 - 3 L 655/10
    Im Falle einer - wie hier - spontanen Blutentnahme ist bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von etwa 10ng/ml von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen (OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG -, juris Rn. 13, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09

    Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Mainz, 07.06.2010 - 3 L 655/10
    Das gilt namentlich in den Fällen, in denen sich die Ungeeignetheit zur Teilnahme am Straßenverkehr aus dem Konsum von Betäubungsmitteln herleitet, da es dann regelmäßig darum geht, den von einem solchen zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber ausgehenden ständigen erheblichen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer möglichst umgehend und nicht erst nach dem Abschluss eines gegebenenfalls mehrere Jahre dauernden gerichtlichen Verfahrens zu begegnen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2006 - 10 E 10099/06
    Auszug aus VG Mainz, 07.06.2010 - 3 L 655/10
    Gelegentlicher Konsum liegt vor, wenn er über den lediglich einmaligen, experimentellen Gebrauch hinaus geht und noch nicht das Stadium des regelmäßigen Konsums erreicht hat (OVG RP, Beschluss vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Mainz, 07.06.2010 - 3 L 655/10
    An dem - für eine fortbestehende Fahrerlaubniseignung erforderlichen -Trennungsvermögen fehlt es, wenn der Betroffene unter verkehrsrechtlich relevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt, das heißt, wenn sein Blut entweder eine THC-Konzentration von über 2, 0 ng/ml aufweist, die bei der Hälfte der Konsumenten zu Beeinträchtigungen der Verkehrstüchtigkeit in der Form von Antriebssteigerungen, erhöhter Risikobereitschaft sowie Herabsetzung der Sehschärfe mit verzögerten Reaktionen führt, oder wenn sein Blut über eine solche Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml verfügt, sofern der Fahrer zusätzliche Auffälligkeiten zeigt, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben können (OVG RP, Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG - sowie Urteil vom 13. Januar 2004, DAR 2004, 413).
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