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   VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22.MZ   

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VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22.MZ (https://dejure.org/2022,4120)
VG Mainz, Entscheidung vom 02.03.2022 - 3 L 68/22.MZ (https://dejure.org/2022,4120)
VG Mainz, Entscheidung vom 02. März 2022 - 3 L 68/22.MZ (https://dejure.org/2022,4120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Anordnung eines Fahrtenbuchs

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage trotz Einräumen des Verstoßes? - Wenn Ausweisfoto und Lichtbild nicht passen

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuch trotz Geständnisses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anordnung eines Fahrtenbuchs wenn die Tat vom Halter zugegeben wurde?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage trotz zugegebenen Verkehrsverstoßes - Führen eines Fahrtenbuchs bei nicht möglicher Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zulässig

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Abweichendes Blitzerfoto - Fahrtenbuchauflage trotz zugegebenen Verkehrsverstoßes

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22
    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage setzt unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.5.1995 - 1 1 C 12/94 -, BVerwGE 98, 227 und juris, Rn. 9 f.).

    Nach der Rechtsprechung rechtfertigt bereits die erstmalige Begehung eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt zu bewerten ist, die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, weil ein hinreichend gewichtiger Verkehrsverstoß vorliegt, ohne dass es auf besondere Umstände des Einzelfalls, namentlich die Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes im Einzelfall, ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.5.1995 - 1 1 C 12/94 -, a.a.O. und juris,.

    Es liegt ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht vor, wie die Bewertung des in Rede stehenden Verkehrsverstoßes mit einem Punkt in dem in Anlage 13 zur FeV niedergelegten Punktsystem zeigt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17.5.1995 - 1 1 C 12/94 -, a.a.O. und juris, Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2019 - 8 B 774/19
    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Ermittlung der für den Verkehrsverstoß verantwortlichen Person ab und liegen der Bußgeldbehörde auch sonst keine konkreten Ermittlungsansätze vor, ist es dieser regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.12.1993 1 1 B 113/93 juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 10.9.2019 - 8 B 774/19 -, juris, Rn. 3).

    Zu weiteren Ermittlungen "ins Blaue hinein" war die Bußgeldbehörde bei dieser Sachlage nicht verpflichtet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 4.8.2015 - 7 B 10540/15 -, juris, Rn. 13, 19; OVG NRW, Beschluss vom 10.9.2019 - 8 B 774/19 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 30.6.2015 - 8 B 1465/14 -, juris, Rn. 29).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 7 B 10540/15
    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22
    Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit der Bußgeldbehörde können sich im Weiteren an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.12.1996 - 1 1 B 84/96 - juris, Rn. 3; OVG RP, Beschluss vom 4.8.2015 - 7 B 10540/15 -, juris, Rn. 9).

    Zu weiteren Ermittlungen "ins Blaue hinein" war die Bußgeldbehörde bei dieser Sachlage nicht verpflichtet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 4.8.2015 - 7 B 10540/15 -, juris, Rn. 13, 19; OVG NRW, Beschluss vom 10.9.2019 - 8 B 774/19 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 30.6.2015 - 8 B 1465/14 -, juris, Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - 8 B 1465/14

    Fahrtenbuchauflage bei Firmenfahrzeug nach vorangegangener angemessener

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22
    benachrichtigt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77/74 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 25.6.1987 - 7 B 139/87 -, juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2015 - 8 B 1465/14 -, juris, Rn. 15).

    Zu weiteren Ermittlungen "ins Blaue hinein" war die Bußgeldbehörde bei dieser Sachlage nicht verpflichtet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 4.8.2015 - 7 B 10540/15 -, juris, Rn. 13, 19; OVG NRW, Beschluss vom 10.9.2019 - 8 B 774/19 -, juris, Rn. 7; Beschluss vom 30.6.2015 - 8 B 1465/14 -, juris, Rn. 29).

  • BVerwG, 06.08.1993 - 1 B 113.93

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Ermittlung der für den Verkehrsverstoß verantwortlichen Person ab und liegen der Bußgeldbehörde auch sonst keine konkreten Ermittlungsansätze vor, ist es dieser regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.12.1993 1 1 B 113/93 juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 10.9.2019 - 8 B 774/19 -, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22
    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage setzt unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.5.1995 - 1 1 C 12/94 -, BVerwGE 98, 227 und juris, Rn. 9 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07

    Mangelnde Mitwirkung - Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22
    Die Führung eines Fahrtenbuchs kann nach einem Verkehrsverstoß daher auch dann auferlegt werden, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, weil der Fahrzeugführer die Ermittlung der Bußgeldbehörde bewusst in die Irre führt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.3.2015 - 1 1 CS 15.247 und juris, Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 11.10.2007-8 B 1042/07 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22
    benachrichtigt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1978 - VII C 77/74 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 25.6.1987 - 7 B 139/87 -, juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2015 - 8 B 1465/14 -, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22
    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt hiernach insbesondere nicht davon ab, ob er zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999 - 3 B 94/99 NZV 2000, 386 und juris, Rn. 2).
  • VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem

    Auszug aus VG Mainz, 02.03.2022 - 3 L 68/22
    Ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht liegt nach der Rechtsprechung auch vor, wenn die Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem neuen Punktsystem mit einem Punkt geahndet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.5.2015 - 3 C 13/14 - BVerwGE 152, 180 und juris, Rn. 14; VG Saarland, Urteil vom 11.11.2020 - 5 K 715/20 -, juris, Rn. 26; VG Sigmaringen, Beschluss vom 16.6.2015 -5 K 1730/15 juris, Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2020 - 8 A 4299/19

    Fahrtenbuchauflage, Mitwirkungsobliegenheit, Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung

  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 84.96

    Ausländerrecht: Fehlendes Visum vor der Einreise aus einem Kriegsgebiet

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.01.2016 - 8 B 11060/15

    Sofortige Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2016 - 8 A 1030/15

    Erlass einer Fahrtenbuchauflage von 12 Monaten bei erstmaligem Verkehrsverstoß;

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2012 - 2 LA 21/12

    Fahrtenbuchauflage bei einmaligem punktebewährtem Verkehrsverstoß für ein

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 715/20

    Anfechtung einer Anordnung ein Fahrtenbuch zu führen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 8 A 1423/19

    Fahrtenbuchauflage, Firmenfahrzeug, Mitwirkungsobliegenheiten

  • BVerwG, 16.04.1956 - I B 19.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2023 - 3 M 40/23

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Zugang des Anhörungsschreibens; Dauer der

    Nach der Einführung des gültigen, vereinfachten Punktesystems zum 1. Mai 2014 wird in der Rechtsprechung die Dauer von 12 Monaten selbst bei lediglich mit einem Punkt bewerteten Erstverstößen regelmäßig als verhältnismäßig angesehen (vgl. VG Minden, Beschluss vom 25. Mai 2023 - 2 L 185/23 - juris Rn. 70 ff.; VG Mainz, Beschluss vom 2. März 2022 - 3 L 68/22.MZ - juris Rn. 13; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Februar 2021 - 14 K 3990/20 - juris Rn. 94 f; VG Saarl, Beschluss vom 20. August 2020 - 5 L 596/20 - juris Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 8 A 1030/15 - juris Rn. 15 ff.).
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