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   VG Mainz, 07.09.2009 - 3 L 762/09.MZ   

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https://dejure.org/2009,26704
VG Mainz, 07.09.2009 - 3 L 762/09.MZ (https://dejure.org/2009,26704)
VG Mainz, Entscheidung vom 07.09.2009 - 3 L 762/09.MZ (https://dejure.org/2009,26704)
VG Mainz, Entscheidung vom 07. September 2009 - 3 L 762/09.MZ (https://dejure.org/2009,26704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Anwendungsbereichs des § 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) in Bezug auf ein verfassungsrechtlich geschütztes Tätigwerden einer Hochschule im Rahmen von Forschung und Lehre; Akteneinsicht in Akten einer ständigen Senatskommission Hochschule zur ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Begriffsbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Akteneinsicht im Verfahren zur Beurteilung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus VG Mainz, 07.09.2009 - 3 L 762/09
    Denn unabhängig von der Frage des Bestehens eines Verwaltungsverfahrens i.S. von § 9 VwVfG kommt ein Anspruch auf Akteneinsicht nach § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nur bis zu dessen Abschluss in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. Juli 1983 - 2 C 42.82 -, BVerwGE 67, 300, 304; Bonk/Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Auflage 2008, § 29 Rdnr. 1; Clausen in: Knack, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage 2003, § 29 Rdnr. 2).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VG Mainz, 07.09.2009 - 3 L 762/09
    Keine Verwaltungstätigkeit i.S. von § 2 LIFG sind hingegen Angelegenheiten, die ihre Grundlage in der durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Freiheit von Forschung und Lehre haben (so auch die Intention des Gesetzes, vgl. LT-DrS 15/2085, a.a.O.; Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Sport zum Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen zu § 2 LIFG, Stand: April 2009), denn hierbei handelt es sich nicht um Tätigkeiten, die eine Behörde in Erfüllung ihr durch Gesetz übertragener hoheitlicher Aufgaben wahrnimmt, sondern um Tätigkeiten, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen sind und sich als geistige Tätigkeiten mit dem Ziel darstellen, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79, 112 ff.).
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus VG Mainz, 07.09.2009 - 3 L 762/09
    Zwar kann sich aus Art. 19 Abs. 4 GG ein einem Rechtsschutzverfahren gegen die Sachentscheidung vorgeschaltetes Akteneinsichtsrecht dann ergeben, wenn ohne Einsicht in die Unterlagen die Wahrnehmung effektiven Rechtsschutzes ersichtlich mit schweren Nachteilen verbunden ist (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1028/90 -, NJW 1991, 415, 416).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13

    Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht

    Ähnlich argumentieren das VG Mainz, Beschluss vom 7. September 2009 - 3 L 762/09.MZ -, juris Rn. 4 (zu § 2 IFG Rh.-Pf.); sowie das VG Braunschweig, Urteil vom 26. Juni 2013 - 5 A 33/11 -, juris Rn. 21 (zu § 6 Satz 1 IFG).
  • VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 636/15

    Zugang zu Forschungsmittelverträgen durch Medienvertreter; Informationsfreiheit

    Durch das Abgrenzungsmerkmal der Verwaltungstätigkeit sollten ausweislich der Gesetzesbegründung gerade solche Tätigkeiten vom Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes vollständig und ohne eine Abwägung im Einzelfall ausgeklammert werden, die ihre Grundlage in der durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Freiheit von Forschung und Lehre hatten (vgl. LT-Drucks. 15/2085, S. 11; auch VG Mainz, Beschluss vom 7.9.2009 - 3 L 762/09.MZ - juris Rn. 4).
  • VG Mainz, 15.09.2010 - 3 K 844/09

    Zur Ermächtigungsgrundlage für Beschlüsse eines Gremiums einer Hochschule, mit

    Sie habe erst im Rahmen des Eilverfahrens 3 L 762/09.MZ nach dessen Vorlage durch die Beklagte an das Gericht davon Kenntnis erlangt.

    Die Kammer hat die Gerichtsakten 3 L 762/09.MZ und 3 K 475/10.MZ nebst dort vorgelegten Verwaltungsvorgängen beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • VG Mainz, 14.09.2016 - 3 K 1021/15

    Überlassung von Kopien im Rahmen des medienrechtlichen Auskunftsanspruch

    Durch das Abgrenzungsmerkmal der Verwaltungstätigkeit sollten ausweislich der Gesetzesbegründung gerade solche Tätigkeiten vom Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes vollständig und ohne eine Abwägung im Einzelfall ausgeklammert werden, die ihre Grundlage in der durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Freiheit von Forschung und Lehre hatten (vgl. LT-Drucks. 15/2085, S. 11; auch VG Mainz, Beschluss vom 7.9.2009 - 3 L 762/09.MZ - juris Rn. 4).
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