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   VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15.NW   

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https://dejure.org/2015,27072
VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15.NW (https://dejure.org/2015,27072)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.09.2015 - 3 L 783/15.NW (https://dejure.org/2015,27072)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. September 2015 - 3 L 783/15.NW (https://dejure.org/2015,27072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Beibringung, Gutachten, anonyme Hinweise

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 2 S 1 FeV, § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 3 Abs 1 FeV, § 46 Abs 1 FeV
    Fahrerlaubnisrecht: Erkenntniswert von anonymen Hinweisen Dritter; Anforderungen an die Ermessenerwägungen bei Eignungsbedenken und fehlenden besonderen Umständen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anonyme Hinweise verhältnismäßig?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erkenntniswert von anonymen Hinweisen Dritter zur Fahreignung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ermittlungsmaßnahmen nach der FeV nur aufgrund (anonymer) Hinweise Dritter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Ermittlungsmaßnahmen nach der FeV nur aufgrund (anonymer) Hinweise Dritter

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Auszug aus VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15
    Bei der genannten Bestimmung handelt es sich nicht um eine Ermessensvorschrift, sondern um eine Befugnisnorm, so dass insoweit eine gebundene Entscheidung der Behörde vorliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 S 3175/11 -, NJW 2012, 3321; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. April 2010 - 10 B 10426/10.OVG -).

    Nicht hingegen dient die Fristsetzung dazu, dem Betroffenen die Wiederherstellung seiner Kraftfahreignung zu ermöglichen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 10 B 10508/09.OVG -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 S 3175/11 -, NJW 2012, 3321).

    Keinesfalls hat sich die Dauer der Frist danach zu richten, wie lange der Betroffene zur Sicherstellung einer positiven Begutachtung benötigt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 S 3175/11 -, NJW 2012, 3321).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2015 - 10 S 444/14

    Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme

    Auszug aus VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15
    Vielmehr darf eine Begutachtung bereits dann angeordnet werden, wenn Tatsachen auf eine solche Erkrankung hinweisen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. August 2015 - 10 S 444/14 -, juris).

    Ergibt die Würdigung der Behörde, dass die festgestellten Tatsachen nach Art und Gewicht aussagekräftige Anzeichen für aufklärungsbedürftige Eignungszweifel sind, besteht ohne das Vorliegen besonderer Umstände kein Anlass dafür, dass die Behörde ihre diesbezüglichen Überlegungen nochmals im Rahmen einer ausdrücklich als solche bezeichneten Ermessensausübung wiederholt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. August 2015 - 10 S 444/14 -, juris).

  • VGH Bayern, 25.06.2008 - 11 CS 08.269

    Entziehung der Fahrerlaubnis; erheblicher Verkehrsverstoß, Straftat und

    Auszug aus VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15
    Von daher bedarf es der lückenlosen Offenlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der Vorlage entsprechender Belege sowie der Darlegung und Nachweisung, dass alle ernsthaft in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Aufbringung der Gutachtenkosten ausgeschöpft wurden (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschlüsse vom 7. November 2006 - 11 ZB 05.3034 -, juris und vom 25. Juni 2008 - 11 CS 08.269 -, juris).
  • OVG Thüringen, 19.09.2011 - 2 EO 487/11

    Fristsetzung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15
    Die zur Einholung des angeforderten Gutachtens zu gewährende Frist ist ausschließlich nach der Zeitspanne zu bemessen, die eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung unter Berücksichtigung der regionalen Umstände und der üblichen Terminstände der Begutachtungsstelle zur Erstattung des Gutachtens voraussichtlich brauchen wird (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 19. September 2011 - 2 EO 487/11 -, ThürVBl 2012, 39).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1995 - 12 O 1359/95
    Auszug aus VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15
    Das Gesetz mutet dem Betroffenen zu, diese Kosten zu tragen (vgl. § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV) ebenso wie bei anderen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde, die im Interesse der Verkehrssicherheit notwendig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 3 C 1.97 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2008 - 10 B 11094/08.OVG - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. März 1995 - 12 O 1359/95 -, juris).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15
    Die dem Kraftfahrer auferlegte Beibringungslast bezieht sich nicht nur auf das geforderte Gutachten, sondern auch auf die besonderen Umstände, die im konkreten Einzelfall die Zahlung der Kosten des Gutachtens als nicht zumutbar erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26/83 -, NJW 1985, 2490).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15
    Das Gesetz mutet dem Betroffenen zu, diese Kosten zu tragen (vgl. § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV) ebenso wie bei anderen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde, die im Interesse der Verkehrssicherheit notwendig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 - 3 C 1.97 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 2008 - 10 B 11094/08.OVG - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. März 1995 - 12 O 1359/95 -, juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2006 - 11 ZB 05.3034

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderung eines Fahreignungsgutachtens;

    Auszug aus VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15
    Von daher bedarf es der lückenlosen Offenlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der Vorlage entsprechender Belege sowie der Darlegung und Nachweisung, dass alle ernsthaft in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Aufbringung der Gutachtenkosten ausgeschöpft wurden (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschlüsse vom 7. November 2006 - 11 ZB 05.3034 -, juris und vom 25. Juni 2008 - 11 CS 08.269 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 54/13

    Ermessen bei Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

    Auszug aus VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15
    Liegen keine besonderen Umstände vor, die dafür sprechen, trotz der festgestellten Eignungsbedenken von weiteren Aufklärungsmaßnahmen abzusehen, besteht deshalb im Rahmen der typisierenden Regelung des § 11 FeV kein Anlass zu weitergehenden gesonderten Ermessenserwägungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. März 2013 - 10 S 54/13 -, NJW 2013, 1896).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15
    Ob die vom Antragsgegner angeführte Begründung inhaltlich zutreffend ist und die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu rechtfertigen vermag, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unbeachtlich; dies ist erst bei der gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vom Gericht eigenständig vorzunehmenden Interessenbewertung zu erörtern (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, BauR 2012, 1362).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09

    Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 7 B 10765/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum,

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

  • OVG Saarland, 18.09.2000 - 9 W 5/00

    Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 7 B 10540/15
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

  • OVG Sachsen, 08.12.2015 - 3 B 334/15

    Eignungszweifel i.S.v. § 11 Abs. 2 FeV; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt;

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob im Hinblick auf die materiellen Anforderungen der Gutachtensbeibringung auf den Zeitpunkt der Gutachtensanforderung - hier der 29. Oktober 2014 - abzustellen (so Dauer: Hentschel/König/drs., Stra- ßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 11 FeV Rn. 55 m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 21. Oktober 2015 - 11 C 15.2036 -, juris Rn. 17 m. w. N.: bei nicht abgeschlossenem Widerspruchsverfahren der Zeitpunkt des streitbefangenen Bescheids) oder hierfür der Zeitpunkt der vorliegenden Beschwerdeentscheidung maßgeblich ist (in diesem Sinne wohl VG Neustadt, Beschl. v. 14. September 2015 - 3 L 783/15.NW -, juris Rn. 5 m. w. N.).
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