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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08   

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https://dejure.org/2009,10081
OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08 (https://dejure.org/2009,10081)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.05.2009 - 3 L 806/08 (https://dejure.org/2009,10081)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 3 L 806/08 (https://dejure.org/2009,10081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-StrG § 47; ; LSA-StrG § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-StrG § 47; LSA-StrG § 50
    Umfang der Straßenreinigungspflicht: Randstreifen; Straßenreinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg zum Umfang der Straßenreinigungspflicht bestätigt

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Umfang der Straßenreinigungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mähen des Grünstreifens als eine Straßenreinigung im Sinne des § 47 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 854
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
    Als "Reinigung" im vorbenannten Sinne wird daher in erster Linie das Kehren der Straße sowie das Aufsammeln und Entsorgen von körperlichen Unrat zu verstehen sein (vgl. BayVGH, Urt. v. 04.04.2007 - 8 B 05.3195 - NVwZ-RR 2008, 62).

    Hiervon abzugrenzen sind Unterhaltungsmaßnahmen, welche dem zuständigen Träger der Straßenbaulast obliegen und nicht gemäß § 47, 50 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA dem Straßenanlieger auferlegt werden können, wozu auch z. B. die Entfernung von flächenmäßig in den Straßenraum wuchernden Pflanzen oder Unkraut gehört (vgl. BayVGH, Urt. v. 04.04.2007, a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 21.07.1988 - 5 Ss 228/88
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
    Eine Verunreinigung liegt dabei vor, wenn die Oberfläche einer öffentlichen Straße durch aufgebrachte Stoffe derart verändert wird, dass sie nach der Verkehrsauffassung einer "Reinigung" bedarf (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 21.07.1988 - 5 Ss 228/88 - NJW 1990, 2008).
  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA S. 29; vgl. zur Revisionszulassung: BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938f.)).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2001 - 8 S 2385/01

    Durch Wiederholung der Klagebegründung kein Zulassungsgrund dargelegt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
    Dazu genügt eine bloße Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453 - juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 03.12.2001 - 8 S 2385/01 - NVwZ-RR 2002, 472).
  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
    Maßgebend ist der in der Bestimmung zum Ausdruck kommende objektive Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Ermächtigung gestellt ist (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 21.05.1968 - 2 BvL 10/66 u.a. - BVerfGE 24, 1).
  • BVerwG, 06.07.1966 - V C 80.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA S. 29; vgl. zur Revisionszulassung: BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938f.)).
  • VGH Hessen, 22.10.2002 - 8 UZ 179/01

    Klärungsbedürftige Frage; Akteneinsichtsrecht - Recht auf Einrichtung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
    Der Umstand, dass das angerufene Berufungsgericht über diese Rechtsfrage noch nicht entschieden hat, reicht für die Annahme einer Klärungsbedürftigkeit allein noch nicht aus, wenn sich die Frage - wie oben dargestellt - ohne Weiteres unmittelbar aus dem Gesetz im Sinne des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Urteils beantworten lässt und dagegen - wie hier - keine so gewichtigen Einwände vorgebracht worden sind, dass eine nähere Auseinandersetzung in einem Berufungsverfahren erforderlich erschiene (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 22.10.2002 - 8 UZ 179/01 - NVwZ 2003, 1525; zum Revisionszulassungsrecht: BVerwG, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 B 265/94 - NVwZ 1995, 695).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
    Grundsätzliche Bedeutung besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.07.1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • VGH Bayern, 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
    Dazu genügt eine bloße Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453 - juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 03.12.2001 - 8 S 2385/01 - NVwZ-RR 2002, 472).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.1998 - A 1 S 134/97

    Irak, Nordirak, Kurden, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.2009 - 3 L 806/08
    Hingegen ist es nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, die angegriffene Entscheidung von Amts wegen zu überprüfen, denn der Gesetzgeber hat dem Rechtsmittelführer für das der Berufung vorgeschaltete Antragsverfahren die besonderen "Darlegungslasten" nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO auferlegt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.1998 - A 1 S 134/97 -, JMBl. LSA S. 29; vgl. zur Revisionszulassung: BVerwGE 24, 264; 52, 33; Seibert, DVBl. 1997, 932 (938f.)).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 3 L 40/05

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Sozialauswahl bei der betriebsbedingten

  • BVerwG, 30.12.1994 - 4 B 265.94

    Baurecht: Genehmigungsverfahren, Unzulässigkeit des Hinwegsetzens über das

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VG Braunschweig, 21.09.2016 - 6 A 46/16

    Anlieger; Gosse; Grünanlage; Grünstreifen; Pflanzinsel; Straßenreinigung;

    Betroffen ist nicht die verkehrsmäßige Reinigungspflicht, sondern die weitergehende polizeimäßige (auch: ordnungsmäßige) Reinigungspflicht (s. zur Abgrenzung: Wendrich, NZV 1990, 89 sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.05.2009 Beschl. v. 26.05.2009 - 3 L 806/08 -, juris Rn. 9).

    Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht das Bedürfnis, über die Verkehrssicherheit hinaus allgemein zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Erleichterung des Verkehrs und zur Verhinderung von Krankheit und Seuchen, aber auch aus Gründen der öffentlichen Sauberkeit und zur Förderung des kommunalen Lebens Straßen zu reinigen (Wendrich, NZV 1990, 89; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.05.2009, a. a. O., juris Rn. 9).

    Eine Verunreinigung liegt vor, wenn die Oberfläche der Straße durch aufgebrachte Stoffe derart verändert wird, dass sie nach der Verkehrsauffassung einer Reinigung bedarf, worunter das Kehren und das Aufsammeln von (körperlichem) Unrat zu verstehen ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.05.2009, a. a. O., Rn. 9 m. w. N.).

    Die Satzungs- und Verordnungsbestimmungen der Beklagten sind jedenfalls für den Begriff des Unkrauts für Pflanzinseln (und ähnliche Straßenbestandteile mit Bewuchs) (einschränkend) auszulegen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 02.02.2016 - OVG 9 A 15.13 - juris, Rn. 86, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.05.2009 - 3 L 806/08 -, juris Rn. 9 zu dem nicht mehr von der Straßenreinigung umfassten Mähen eines Straßenrandstreifens, um bestimmten ästhetischen Ansprüchen zu genügen, auf die hier auch die Beigeladene verweist).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 L 77/14

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Umfang der Straßenreinigungspflicht;

    Ausgehend von dieser Definition des Begriffes "Straßenreinigung" stellt etwa das Mähen des auf dem Randstreifen wachsenden Grases keine Beseitigung einer Verunreinigung dar, da der Grasaufwuchs nicht auf den Randstreifen "aufgebracht" worden ist, sondern vielmehr lediglich die Folge eines natürlichen Vegetationsprozesses darstellt (zum Ganzen: OVG LSA, Beschl. v. 26.05.2009 - 3 L 806/08 -, NVwZ-RR 2009, 854 [855], RdNr. 9 in juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2015 - 7 LB 80/14

    Ersatzvornahme; Gehwegreinigung; Straßenreinigung; Straßenunterhaltung; Unkraut

    Auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Bezug nehmend hat das vom Verwaltungsgericht zitierte Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 26.05.2009 - 3 L 806/08 -, juris, Rdnr. 9) festgestellt, dass das Mähen des auf einem Straßenrandstreifen wachsenden Grases keine Beseitigung einer Verunreinigung darstelle.
  • VG Greifswald, 24.02.2021 - 3 A 1417/20

    Pflicht zur Beseitigung wild wachsende Pflanzen im Straßenverkehr;

    Damit kann die zweifelhafte Frage, ob die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 2 StRS, wonach wildwachsende Pflanzen zu entfernen sind, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder die Pflanzen die Straßenbeläge beschädigen, noch von der Ermächtigungsgrundlage in § 50 Abs. 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetz (StrWG M-V) gedeckt ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. vom 26.05.2009 - 3 L 806/08 -, juris Rn. 9), auf sich beruhen.
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