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   VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12.MZ   

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https://dejure.org/2012,16853
VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12.MZ (https://dejure.org/2012,16853)
VG Mainz, Entscheidung vom 10.07.2012 - 3 L 823/12.MZ (https://dejure.org/2012,16853)
VG Mainz, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 3 L 823/12.MZ (https://dejure.org/2012,16853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zvr-online.com

    § 3 StVG, § 11 Abs. 8 FeV, § 13 Satz 1 FeV, § 46 FeV, § 47 Abs. 1 FeV
    "Anordnung einer MPU bei Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Obacht! Randale mit 3 ‰ - Führerschein weg!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nochmal Alkohol - Mit 3 Promille auf Fest randaliert - Fahrerlaubnisentzug

  • heise.de (Pressebericht, 16.07.2012)

    Besoffener Fußgänger kann auch den Führerschein verlieren

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Alkohol außerhalb des Straßenverkehrs - Fahrerlaubnis entzogen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    MPU bei Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrunkener randaliert auf einem Volksfest - Ein Gutachten zur Alkoholproblematik vorzulegen, lehnte er ab: Fahrerlaubnis weg

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Fehlverhalten auf einem privaten Fest - Mit drei Promille randaliert - Führerschein weg

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs rechtfertigt Entzug der Fahrerlaubnis

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Randalierender Fußgänger- Entzug der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betrunkener randaliert: Führerschein ist weg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis auch bei Alkoholauffälligkeit außerhalb des Straßenverkehrs

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fußgänger: Führerscheinverlust wegen Alkohol?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrerlaubnis darf auch bei Alkoholauffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs entzogen werden - Mit 3 Promille auf Fest randaliert

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Randale auf einem Volksfest

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12
    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die vorangegangene Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens ihrerseits rechtmäßig war (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -, LKRZ 2007, 75 = juris [Rdnr. 4]).

    Von daher vermag auch eine außerhalb des Straßenverkehrs aufgetretene Alkoholauffälligkeit eine solche Maßnahme jedenfalls dann zu rechtfertigen, wenn sie in einer Weise zutage getreten ist, die zu der begründeten Annahme Anlass gibt, der Betreffende werde angesichts der bei ihm erkennbar gewordenen Alkoholgewohnheiten voraussichtlich schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen und so zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O. = juris [Rdnr. 8]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2008 - 3 M 503/08 -, NJW 2009, 1829, 1830 = juris [Rdnr. 6]).

    Hinzukommen muss, dass der Fahrerlaubnisinhaber in besonderer Weise - "zwingend" - auf das regelmäßige Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen ist und es von daher mit Rücksicht auf die Häufigkeit und Intensität seines Alkoholkonsums letztlich nur eine Frage der Zeit sein kann, dass er sich mit der Situation konfrontiert sieht, am Straßenverkehr teilnehmen zu "müssen", obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juni 2007, a.a.O. S. 4 = juris [Rdnrn. 36 f.]; Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O. = juris [Rdnr. 9]).

    Anhaltspunkte für einen Alkoholmissbrauch können sich darüber hinaus auch aus dem Umstand ergeben, dass der Betreffenden wegen in der Vergangenheit zu verzeichnender Trunkenheitsfahrten auffällig geworden ist und hieraus Rückschlüsse auf eine gegebenenfalls latente Trennungsproblematik gezogen werden können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07

    Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12
    Dementsprechend kann einem Fahrerlaubnisinhaber die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der von ihm durch Alkoholmissbrauch ausgehenden Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer nur aufgegeben werden, wenn aufgrund bestimmter Umstände der begründete Verdacht besteht, dass er künftig ein Fahrzeug führen könnte, obwohl er hierzu wegen alkoholbedingter Beeinträchtigungen nicht mehr uneingeschränkt in der Lage ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 10062/07 -, AS 36, 1, 3 = juris [Rdnr. 34]).

    Hinzukommen muss, dass der Fahrerlaubnisinhaber in besonderer Weise - "zwingend" - auf das regelmäßige Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen ist und es von daher mit Rücksicht auf die Häufigkeit und Intensität seines Alkoholkonsums letztlich nur eine Frage der Zeit sein kann, dass er sich mit der Situation konfrontiert sieht, am Straßenverkehr teilnehmen zu "müssen", obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juni 2007, a.a.O. S. 4 = juris [Rdnrn. 36 f.]; Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O. = juris [Rdnr. 9]).

  • VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404

    Einmalige Trunkenheitsfahrt (2,50 ‰) mit einem Fahrrad; Verbot, Fahrzeuge aller

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12
    Auch wenn ausweislich der vorgelegten Laboruntersuchungen der Antragsteller in Bezug auf die als Indikatoren für Alkoholmissbrauch geltenden Werte - etwa Gamma-GT, GOT oder GPT - negativ waren, gilt es zu berücksichtigen, dass diese Werte nur eine eingeschränkte Indizfunktion für eine behauptete Alkoholabstinenz haben, da sie sich bei abstinentem Verhalten bereits nach wenigen Wochen normalisieren (vgl. für Gamma-GT BayVGH, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 11 CS 10.2404 -, juris [Rdnr. 24]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse des Antragsgegners an der sofortigen Vollziehung seiner Verfügung Vorrang vor dem Interesse des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines gegen den Bescheid eingelegten Widerspruchs wiederherzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • VG Gelsenkirchen, 15.08.2011 - 7 L 827/11

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Alkohol, Gutachtenaufforderung

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12
    Insoweit kann nämlich aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse davon ausgegangen werden, dass Personen, die eine BAK von 1, 6 â?° und mehr erreichen, deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten haben, zur Risikogruppe überdurchschnittlich alkoholgewöhnter Kraftfahrer gehören und regelmäßig an einer dauerhaft ausgeprägten Alkoholproblematik leiden, die die Gefahr von Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163, 167 = juris [Rdnr. 16]; VG Aachen, Urteil vom 9. Mai 2012 - 3 K 1042/12 -, juris [Rdnr. 45]; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. August 2011 - 7 L 827/11 -, juris [Rdnr. 17]; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 17. Januar 2005 - 4 L 2998/04.NW -).
  • VG Aachen, 09.05.2012 - 3 K 1042/12

    Entzug der Fahrerlaubnis bei einer Blutalkoholkonzentration von 3,02 Promille;

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12
    Insoweit kann nämlich aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse davon ausgegangen werden, dass Personen, die eine BAK von 1, 6 â?° und mehr erreichen, deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten haben, zur Risikogruppe überdurchschnittlich alkoholgewöhnter Kraftfahrer gehören und regelmäßig an einer dauerhaft ausgeprägten Alkoholproblematik leiden, die die Gefahr von Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163, 167 = juris [Rdnr. 16]; VG Aachen, Urteil vom 9. Mai 2012 - 3 K 1042/12 -, juris [Rdnr. 45]; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. August 2011 - 7 L 827/11 -, juris [Rdnr. 17]; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 17. Januar 2005 - 4 L 2998/04.NW -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2008 - 3 M 503/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12
    Von daher vermag auch eine außerhalb des Straßenverkehrs aufgetretene Alkoholauffälligkeit eine solche Maßnahme jedenfalls dann zu rechtfertigen, wenn sie in einer Weise zutage getreten ist, die zu der begründeten Annahme Anlass gibt, der Betreffende werde angesichts der bei ihm erkennbar gewordenen Alkoholgewohnheiten voraussichtlich schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen und so zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O. = juris [Rdnr. 8]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2008 - 3 M 503/08 -, NJW 2009, 1829, 1830 = juris [Rdnr. 6]).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03

    Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung;

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12
    Insoweit gilt es nämlich zu berücksichtigen, dass polizeiliche Einsatzberichte öffentliche Urkunden i.S. von §§ 415 Abs. 1, 418 Abs. 1 ZPO sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. März 2004 - 11 LA 380/03 -, NVwZ 2004, 1381 = juris [Rdnrn 4 ff.]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Auflage 2010, § 418 Rdnr. 5) und den vollen Beweis der in ihnen bezeugten Tatsachen begründen.
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12
    Insoweit kann nämlich aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse davon ausgegangen werden, dass Personen, die eine BAK von 1, 6 â?° und mehr erreichen, deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten haben, zur Risikogruppe überdurchschnittlich alkoholgewöhnter Kraftfahrer gehören und regelmäßig an einer dauerhaft ausgeprägten Alkoholproblematik leiden, die die Gefahr von Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163, 167 = juris [Rdnr. 16]; VG Aachen, Urteil vom 9. Mai 2012 - 3 K 1042/12 -, juris [Rdnr. 45]; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. August 2011 - 7 L 827/11 -, juris [Rdnr. 17]; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 17. Januar 2005 - 4 L 2998/04.NW -).
  • VG Neustadt, 17.01.2005 - 4 L 2998/04

    Führerscheinentzug bei Blutalkoholkonzentration von über 3 Promille

    Auszug aus VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12
    Insoweit kann nämlich aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse davon ausgegangen werden, dass Personen, die eine BAK von 1, 6 â?° und mehr erreichen, deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten haben, zur Risikogruppe überdurchschnittlich alkoholgewöhnter Kraftfahrer gehören und regelmäßig an einer dauerhaft ausgeprägten Alkoholproblematik leiden, die die Gefahr von Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, BVerwGE 131, 163, 167 = juris [Rdnr. 16]; VG Aachen, Urteil vom 9. Mai 2012 - 3 K 1042/12 -, juris [Rdnr. 45]; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. August 2011 - 7 L 827/11 -, juris [Rdnr. 17]; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 17. Januar 2005 - 4 L 2998/04.NW -).
  • VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Dies kann der Fall sein, wenn sich im Rahmen seiner Auffälligkeit angesichts einer dabei festgestellten schweren Alkoholisierung eine starke Alkoholgewöhnung in Verbindung mit einem unbeherrschten oder verantwortungslosen Verhalten gegenüber Dritten gezeigt hat und er in besonderer Weise auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, m.w.N. sowie Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 100632/07.OVG - VG Mainz, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 3 L 823/12.MZ -).
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