Rechtsprechung
   VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5669
VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11.NW (https://dejure.org/2011,5669)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.10.2011 - 3 L 904/11.NW (https://dejure.org/2011,5669)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 3 L 904/11.NW (https://dejure.org/2011,5669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 28 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 14 Abs 2 Alt 1 GemO RP, Art 49 Abs 3 Verf RP, § 5 Abs 1 PartG
    Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung oder Einschränkung der Vergabepraxis einer Gemeinde für die Durchführung parteipolitischer Veranstaltungen ist rechtlich unbedenklich; Rechtliche Unbedenklichkeit einer Beschränkung oder Einschränkung der Vergabepraxis einer Gemeinde für die Durchführung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Nutzung der Stadthalle durch Parteien?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11
    In diesem Fall ist der bereits vorhandene Antrag noch nach den bisher geltenden Grundsätzen zu verbescheiden (BVerwG, Urteil vom 28. März 1969 - VII C 49.67 - [BVerwGE 31, 368] und Urteil vom 18. Juli 1969 - VII C 56.68 - [BVerwGE 32, 333]).

    § 5 PartG begründet mithin nicht die Verpflichtung der Gemeinden zur Vergabe von Räumen, sondern regelt nur die Anwendung des Gleichheitssatzes, wenn sich eine solche Verpflichtung aus anderen Umständen oder Vorschriften ergibt (so BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11
    In diesem Fall ist der bereits vorhandene Antrag noch nach den bisher geltenden Grundsätzen zu verbescheiden (BVerwG, Urteil vom 28. März 1969 - VII C 49.67 - [BVerwGE 31, 368] und Urteil vom 18. Juli 1969 - VII C 56.68 - [BVerwGE 32, 333]).
  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 4 CE 11.287

    Gemeindliche Einrichtung; Kulturzentrum; Anspruch auf Überlassung; Widmung;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11
    Da Gemeinden nicht von vornherein verpflichtet sind, Räumlichkeiten zur Durchführung parteipolitischer Veranstaltungen zu überlassen, ist eine solche Beschränkung rechtlich unbedenklich (BayVGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 4 CE 11.287 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11
    Die sachliche Prüfung des Anordnungsanspruches scheitert hier nicht am Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache (BVerfG, Beschluss vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, 3691f).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1985 - 7 B 69/85

    Anspruch; Zulassung; Benutzung; Gemeinde; Festhalle; Halle; Öffentliche

    Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11
    Bürgerhalle, der sich nur aus § 14 Abs. 2 Alt. 1 und Abs. 4 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz - GemO - in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Parteiengesetz - ParteiG - und Art. 21 Abs. 1 GG ergeben könnte (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. September 1985 - 7 B 69/85.OVG - AS 20, S. 11 ff).
  • OVG Sachsen, 12.04.2001 - 3 BS 10/01

    Anspruch einer politischen Partei auf Überlassung gemeindlicher Räume; Ausschluss

    Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11
    Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, ihre gemeindlichen Einrichtungen durch entsprechende Widmung politischen Parteien zugänglich zu machen, denn die Bereitstellung solcher Räume ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinden (ausführlich hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. April 2001 - 3 BS 10/01 -, NVwZ 2002, S. 615).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1988 - 1 S 1746/88

    Öffentliche Einrichtung: Überlassung an juristische Person zu widmungsfremden

    Auszug aus VG Neustadt, 17.10.2011 - 3 L 904/11
    Parteigliederungen mit Sitz im Gemeindegebiet gehören damit zum Kreis der Zugangsberechtigten, wobei sie jedoch grundsätzlich eine Zulassung nur für Veranstaltungen mit örtlichem Bezug beanspruchen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 1988 - 1 S 1746/88 -, NVwZ-RR 1988, 43).
  • VG Neustadt, 28.06.2023 - 3 K 961/22

    Versagung der Nutzung eines gemeindlichen Veranstaltungsraumes durch kommunale

    32 Kommunale Wählervereinigungen - wie vorliegend die Klägerin - gehören als Personenvereinigungen im Sinne des § 14 Abs. 4 GemO mit Sitz im Gemeindegebiet zum Kreis der Zugangsberechtigten (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 11. April 2019 - 3 L 342/19.NW -, juris, Rn. 7 ; zum Anspruch einer Partei VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 3 L 904/11.NW -, juris, Rn. 5 , jeweils m. w. N.).

    Ob abweichend von der Regelung in § 9 Abs. 3 NO ein vollständiger Ausschluss von Parteien und politischen Vereinigungen von der Nutzung im Rahmen des § 14 GemO zulässig wäre (so knapp: VG NW, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 3 L 904/11.NW - juris, Rn. 7, 8 zur Nutzung einer Bürgerhalle), bedarf im Hinblick auf die Ausgestaltung der derzeit ungültigen NO, die die Vergabe von Räumlichkeiten in der Stadthalle und der "Walderholung" an Parteien und politische Vereinigungen ermöglicht, im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung.

  • VG Neustadt, 11.04.2019 - 3 L 342/19

    Zugangsberechtigung von kommunalen Wählervereinigungen zu örtlichen

    Angesichts drohender vollendeter Tatsachen und der potentiellen im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigenden Rechtsverletzungen der Antragstellerin gebietet aber Art. 19 Abs. 4 GG zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in solchen Fällen, die sachliche Prüfung des Anordnungsanspruches nicht am Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache scheitern zu lassen (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 3 L 904/11.NW - Rn. 3, juris).
  • VG Koblenz, 05.04.2017 - 1 L 346/17

    Eilantrag der AfD-Fraktion im Koblenzer Stadtrat zur Überlassung von Räumen des

    Diese Angaben sind erforderlich zur rechtlichen Prüfung, ob einem Antrag auf Zulassung zu gemeindlichen Räumlichkeiten stattzugeben ist (VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 17.10.2011 - 3 L 904/11.NW -, juris, Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht