Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 20/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21950
OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 20/02 (https://dejure.org/2003,21950)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.2003 - 3 LB 20/02 (https://dejure.org/2003,21950)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - 3 LB 20/02 (https://dejure.org/2003,21950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung vonÜbergangsgeld; Tätigkeit als Beamter; Zahlung unter Vorbehalt; Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung; Beachtung des Vertrauensschutzes und des Rückwirkungsverbots; Vorläufige Festsetzung; Verschärfte Haftung; Einrede des Wegfalls der ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 47; ; BeamtVG § ... 67 Abs 4; ; BeamtVG § 53 Abs 7; ; BeamtVG § 52 Abs 2; ; GG Art 14 Abs 1; ; GG Art. 2 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 3; ; GG Art 33 Abs 5; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 100 Abs 1; ; VwVfG § 1 Abs 1; ; VwVfG § 48; ; VwVfG § 49; ; BGB § 820 Abs 1; ; BGB § 818 Abs 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64

    Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 20/02
    Da eine Behörde bei der Festsetzung von Übergangsgeld noch nicht übersehen kann, ob und in welcher Höhe Arbeitseinkünfte hierauf anzurechnen sind, kann es sich nach der Natur der Sache hierbei nicht um eine endgültige, sondern lediglich um eine vorläufige Festsetzung handeln, deren Änderung nach Bekanntwerden der anzurechnenden Einkünfte jederzeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 46, 97 ; BVerwG, Buchholz 234 § 33 G 131 Nr. 3, S. 9 und 232 § 87 BBG Nr. 11 S. 55; BVerwGE 25, 291 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

    Deshalb stand auch das Übergangsgeld kraft Gesetzes von vornherein unter dem Vorbehalt der späteren Änderung (vgl. BVerfGE 46, 97 ; BVerwGE 21, 119 ; 25, 291 ; 66, 361 ; 71, 77 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

    Daraus folgt, dass die Klägerin nicht mit guten Gründen auf den Fortbestand der ihr im Bescheid vom 30. September 1994 erteilten Berechnung vertrauen durfte (vgl. zu dieser sich aus § 52 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG i.V.m. §§ 820 Abs. 1 Satz 2, 818 Abs. 4 BGB Rechtsfolge u.a. BVerwGE 21, 119 ; 25, 291 ; 71, 77 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

    Sonstige Umstände, die die Klägerin berechtigten, sich auf den Wegfall der Bereicherung auch gegenüber der verschärften Haftung zu berufen (vgl. hierzu BVerwGE 25, 291 m.w.N.) § 87, sind nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 20/02
    Da eine Behörde bei der Festsetzung von Übergangsgeld noch nicht übersehen kann, ob und in welcher Höhe Arbeitseinkünfte hierauf anzurechnen sind, kann es sich nach der Natur der Sache hierbei nicht um eine endgültige, sondern lediglich um eine vorläufige Festsetzung handeln, deren Änderung nach Bekanntwerden der anzurechnenden Einkünfte jederzeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 46, 97 ; BVerwG, Buchholz 234 § 33 G 131 Nr. 3, S. 9 und 232 § 87 BBG Nr. 11 S. 55; BVerwGE 25, 291 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

    Dieser Vorbehalt ist auch nicht zu beanstanden, da er nach Art und Umfang auf das Notwendigste beschränkt war (vgl. BVerwGE 71, 77 m.w.N.) Bescheide zur Festsetzung von Versorgungsbezügen und die Zahlung derselben stehen bezüglich der Anwendung der Ruhensvorschriften unter einem gesetzlichen Vorbehalt mit der Folge des grundsätzlichen Ausschlusses der Einrede des Wegfalls der Bereicherung, wobei es unerheblich ist, ob sich der Beamte dieses gesetzlichen Vorbehalts bewusst war (vgl. BVerwG, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

    Deshalb stand auch das Übergangsgeld kraft Gesetzes von vornherein unter dem Vorbehalt der späteren Änderung (vgl. BVerfGE 46, 97 ; BVerwGE 21, 119 ; 25, 291 ; 66, 361 ; 71, 77 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

    Daraus folgt, dass die Klägerin nicht mit guten Gründen auf den Fortbestand der ihr im Bescheid vom 30. September 1994 erteilten Berechnung vertrauen durfte (vgl. zu dieser sich aus § 52 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG i.V.m. §§ 820 Abs. 1 Satz 2, 818 Abs. 4 BGB Rechtsfolge u.a. BVerwGE 21, 119 ; 25, 291 ; 71, 77 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 122.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Neuberechnung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 20/02
    Dies gilt auch für den Fall der späteren rückwirkenden Änderung anderweitiger Bezüge, die ihrerseits zu einer rückwirkenden Änderung der Ruhensberechnung führen (vgl. BVerwG 21, 119 ; 25, 291 ; 71, 77 ; BVerwG, Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 11 S. 55).

    Deshalb stand auch das Übergangsgeld kraft Gesetzes von vornherein unter dem Vorbehalt der späteren Änderung (vgl. BVerfGE 46, 97 ; BVerwGE 21, 119 ; 25, 291 ; 66, 361 ; 71, 77 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

    Daraus folgt, dass die Klägerin nicht mit guten Gründen auf den Fortbestand der ihr im Bescheid vom 30. September 1994 erteilten Berechnung vertrauen durfte (vgl. zu dieser sich aus § 52 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG i.V.m. §§ 820 Abs. 1 Satz 2, 818 Abs. 4 BGB Rechtsfolge u.a. BVerwGE 21, 119 ; 25, 291 ; 71, 77 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 20/02
    Dieser Vorbehalt ist auch nicht zu beanstanden, da er nach Art und Umfang auf das Notwendigste beschränkt war (vgl. BVerwGE 71, 77 m.w.N.) Bescheide zur Festsetzung von Versorgungsbezügen und die Zahlung derselben stehen bezüglich der Anwendung der Ruhensvorschriften unter einem gesetzlichen Vorbehalt mit der Folge des grundsätzlichen Ausschlusses der Einrede des Wegfalls der Bereicherung, wobei es unerheblich ist, ob sich der Beamte dieses gesetzlichen Vorbehalts bewusst war (vgl. BVerwG, Buchholz 232 § 158 BBG Nr. 31; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

    Deshalb stand auch das Übergangsgeld kraft Gesetzes von vornherein unter dem Vorbehalt der späteren Änderung (vgl. BVerfGE 46, 97 ; BVerwGE 21, 119 ; 25, 291 ; 66, 361 ; 71, 77 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

    Daraus folgt, dass die Klägerin nicht mit guten Gründen auf den Fortbestand der ihr im Bescheid vom 30. September 1994 erteilten Berechnung vertrauen durfte (vgl. zu dieser sich aus § 52 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG i.V.m. §§ 820 Abs. 1 Satz 2, 818 Abs. 4 BGB Rechtsfolge u.a. BVerwGE 21, 119 ; 25, 291 ; 71, 77 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 20/02
    Da eine Behörde bei der Festsetzung von Übergangsgeld noch nicht übersehen kann, ob und in welcher Höhe Arbeitseinkünfte hierauf anzurechnen sind, kann es sich nach der Natur der Sache hierbei nicht um eine endgültige, sondern lediglich um eine vorläufige Festsetzung handeln, deren Änderung nach Bekanntwerden der anzurechnenden Einkünfte jederzeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 46, 97 ; BVerwG, Buchholz 234 § 33 G 131 Nr. 3, S. 9 und 232 § 87 BBG Nr. 11 S. 55; BVerwGE 25, 291 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

    Deshalb stand auch das Übergangsgeld kraft Gesetzes von vornherein unter dem Vorbehalt der späteren Änderung (vgl. BVerfGE 46, 97 ; BVerwGE 21, 119 ; 25, 291 ; 66, 361 ; 71, 77 ; BVerwG, DVBl. 1986, 472).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2003 - 6 A 180/02

    Zahlung eines Übergangsgeldes ; Rechtsänderungen zwischen Forderungserwerb und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2003 - 3 LB 20/02
    Etwaige Übergangsregelungen, wonach zu ihren Gunsten weiterhin auf die alte Rechtslage abzustellen wäre, gibt es nicht (vgl. § 69c BeamtVG sowie § 89 BeamtVG in der Fassung vom 16. März 1999; im Ergebnis ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Mai 2003 - 6 A 180/02, Juris; Kümmel/Ritter § 47 BeamtVG Rn 16; Bauer in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer Erl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht