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   OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2000 - 3 M 10/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2000 - 3 M 10/00 (https://dejure.org/2000,21965)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.04.2000 - 3 M 10/00 (https://dejure.org/2000,21965)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 (https://dejure.org/2000,21965)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 4/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2000 - 3 M 10/00
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2000 - 3 M 10/00
    Eine andere Betrachtungsweise ist nur dann angezeigt, wenn die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung im Auswahlverfahren offen zutage tritt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Änderung dieser Beurteilung Einfluss auf die Auswahlentscheidung hätte, so dass die Beurteilung deshalb keine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267 m.w.N.; ders., Beschl v. 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305/306).

    Auch die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs hat sich danach entgegen der Annahme der Antragstellerin auf offensichtliche Fehler zu beschränken (vgl. Beschl. des Senats v. 25.02.1998 - 3 M 6/98 - s.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, a.a.O.), wobei es zur Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Dienstpostenvergabe des weiteren der Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der nachträglichen Verbesserung einer für die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedeutsamen Beurteilung sowie eines Einflusses dieser Verbesserung auf die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedürfte (Beschl. des Senats v. 25.02.1998 - 3 M 6/98 - unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschl. v. 03.07.1992 - 1 B 2453/92 -, RiA 1993, 313; s.a. OVG Koblenz, Beschl. v. 06.08.1998 - 2 B 11635/98 -, Juris-Ausdruck, S. 3).

    Denn diese Frage ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung, wie oben ausgeführt, mit Blick auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung eindeutig beantwortet und wird im übrigen auch von weiteren Obergerichten entsprechend gesehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.1997, - 4 S 2593/97 -, a.a.O.; ders., Beschl. v. 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschl. v. 06.08.1998 - 2 B 11635/98 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2000 - 3 M 10/00
    Eine andere Betrachtungsweise ist nur dann angezeigt, wenn die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung im Auswahlverfahren offen zutage tritt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Änderung dieser Beurteilung Einfluss auf die Auswahlentscheidung hätte, so dass die Beurteilung deshalb keine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267 m.w.N.; ders., Beschl v. 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305/306).

    Denn diese Frage ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung, wie oben ausgeführt, mit Blick auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung eindeutig beantwortet und wird im übrigen auch von weiteren Obergerichten entsprechend gesehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.1997, - 4 S 2593/97 -, a.a.O.; ders., Beschl. v. 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschl. v. 06.08.1998 - 2 B 11635/98 -, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1998 - 2 B 11635/98

    Dienstliche Beurteilung; Staatsanwalt; Leistungsprinzip;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2000 - 3 M 10/00
    Auch die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs hat sich danach entgegen der Annahme der Antragstellerin auf offensichtliche Fehler zu beschränken (vgl. Beschl. des Senats v. 25.02.1998 - 3 M 6/98 - s.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, a.a.O.), wobei es zur Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Dienstpostenvergabe des weiteren der Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der nachträglichen Verbesserung einer für die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedeutsamen Beurteilung sowie eines Einflusses dieser Verbesserung auf die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedürfte (Beschl. des Senats v. 25.02.1998 - 3 M 6/98 - unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschl. v. 03.07.1992 - 1 B 2453/92 -, RiA 1993, 313; s.a. OVG Koblenz, Beschl. v. 06.08.1998 - 2 B 11635/98 -, Juris-Ausdruck, S. 3).

    Denn diese Frage ist vom Senat in ständiger Rechtsprechung, wie oben ausgeführt, mit Blick auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung eindeutig beantwortet und wird im übrigen auch von weiteren Obergerichten entsprechend gesehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.1997, - 4 S 2593/97 -, a.a.O.; ders., Beschl. v. 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschl. v. 06.08.1998 - 2 B 11635/98 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1992 - 1 B 2453/92

    Ausgeschriebener Dienstposten; Untersagung; Anordnungsanspruch;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2000 - 3 M 10/00
    Auch die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs hat sich danach entgegen der Annahme der Antragstellerin auf offensichtliche Fehler zu beschränken (vgl. Beschl. des Senats v. 25.02.1998 - 3 M 6/98 - s.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, a.a.O.), wobei es zur Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Dienstpostenvergabe des weiteren der Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der nachträglichen Verbesserung einer für die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedeutsamen Beurteilung sowie eines Einflusses dieser Verbesserung auf die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedürfte (Beschl. des Senats v. 25.02.1998 - 3 M 6/98 - unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschl. v. 03.07.1992 - 1 B 2453/92 -, RiA 1993, 313; s.a. OVG Koblenz, Beschl. v. 06.08.1998 - 2 B 11635/98 -, Juris-Ausdruck, S. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.10.2003 - 3 MB 20/03

    Beamtenrecht, Konkurrentenrechtsstreit, Eilverfahren, Beurteilungsfehler,

    Diese Grundsätze würden nur dann durchbrochen, wenn die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung im Auswahlverfahren offen zutage trete und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der nachträglichen Verbesserung dieser Beurteilung und zudem eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den überwiegenden Einfluss einer solchen Verbesserung auf die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bestehe (unter Verweis auf den Beschluss des Schl.-Holst. OVG v. 12.04.2000 - 3 M 10/00 -).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschl. vom 17. Januar 1997 - 3 M 110/96 -, vom 25. Februar 1998 -3 M 6/98 - und vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 -).

    Eine andere Betrachtungsweise ist nur dann angezeigt, wenn - wie hier - die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung im Auswahlverfahren offen zutage tritt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Änderung dieser Beurteilung Einfluss auf die Auswahlentscheidung hätte, so dass die Beurteilung deshalb keine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Beschluss vom 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - , vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 -, vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267 m.w.N.; ders., Beschl v. 19. Mai 1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305/306; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 6. August 1998 - 2 B 11635/98 -, Juris).

    Die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs hat sich danach auf offensichtliche Fehler zu beschränken (vgl. Beschl. des Senats v. 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - und vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 - s.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, a.a.O.), wobei es zur Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Dienstpostenvergabe des weiteren der Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der nachträglichen Verbesserung einer für die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedeutsamen Beurteilung sowie eines Einflusses dieser Verbesserung auf die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedarf (Beschl. des Senats v. 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - und vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 -, je m.w.N.).

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