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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10 (https://dejure.org/2010,9632)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.07.2010 - 3 M 102/10 (https://dejure.org/2010,9632)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 3 M 102/10 (https://dejure.org/2010,9632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    BImSchV 16, § 34 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 Nr 5 BauGB, § 12 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO
    Rechtsschutz gegen Bau einer Stellplatzanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebot der Rücksichtnahme gilt bei der Anlage von Stellplätzen sowohl in bauordnungsrechtlicher als auch in bauplanungsrechtlicher Hinsicht; Gebot der Rücksichtnahme bei der Anlage von Stellplätzen in bauordnungsrechtlicher und bauplanungsrechtlicher Hinsicht; Anordnung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebot der Rücksichtnahme gilt bei der Anlage von Stellplätzen sowohl in bauordnungsrechtlicher als auch in bauplanungsrechtlicher Hinsicht; Gebot der Rücksichtnahme bei der Anlage von Stellplätzen in bauordnungsrechtlicher und bauplanungsrechtlicher Hinsicht; Anordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 970 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
    "Die in § 48 Abs. 9 a. F. geregelten Anforderungen enthalten teils durch § 3 Abs. 1 (gegebenenfalls in Verbindung mit der Garagenverordnung) abgedeckte, teils mit dem gegebenenfalls nachbarschützenden Rücksichtnahmegebot identische Maßstäbe, zu deren bauordnungsrechtlicher Festlegung insbesondere auch aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots im Verhältnis zum Bauordnungsrecht (BVerwG, U. v. 07.12.2000 - 4 C 3.00 -, DVBl. 2001, 645) kein Bedürfnis besteht.".

    Gleiches gilt, wenn wegen bauordnungsrechtlich relevanter Besonderheiten § 3 Abs. 1 LBauO M-V nicht in der Lage ist, Lärm- und Abgasimmissionen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht angemessen zu würdigen (BVerwG, U. v. 07.12.2000 - a.a.O. zu einer Vereinigungsbaulast).

    Hierfür kommen beispielsweise die bauliche Gestaltung der Stellplätze und ihrer Zufahrt, eine Anordnung, die eine Massierung vermeidet, der Verzicht auf Stellplätze zugunsten einer Tiefgarage oder Lärmschutzmaßnahmen an der Grundstücksgrenze in Betracht (BVerwG, B. v. 20.03.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U. v. 07.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160; OVG Münster, U. v. 04.09.2008 - 10 A 1678/07 - BauR 2009, 478 = BRS 73 Nr. 133).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - 10 A 1678/07

    Unzumutbare Störungen durch Garagenanlage?

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
    Die Grenze des Zumutbaren ist umso niedriger anzusetzen, je empfindlicher und schutzwürdiger der Bereich, in dem die Stellplätze errichtet werden sollen, ist (vgl. OVG Münster, U. v. 04.09.2008 - 10 A 1678/07 - BauR 2009, 478 = BRS 73 Nr. 133).

    Hierfür kommen beispielsweise die bauliche Gestaltung der Stellplätze und ihrer Zufahrt, eine Anordnung, die eine Massierung vermeidet, der Verzicht auf Stellplätze zugunsten einer Tiefgarage oder Lärmschutzmaßnahmen an der Grundstücksgrenze in Betracht (BVerwG, B. v. 20.03.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U. v. 07.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160; OVG Münster, U. v. 04.09.2008 - 10 A 1678/07 - BauR 2009, 478 = BRS 73 Nr. 133).

  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
    Nach dieser Gesetzeslage ist - nach wie vor - zu unterscheiden zwischen den Immissionen durch Lärm und Abgase und den optisch-ideellen und anderen städtebaulichen Beeinträchtigungen, die durch Stellplätze und Garagen verursacht werden (vgl. OVG Weimar, U. v. 11.05.1995 - 1 EO 486/94 -, BRS 57 Nr. 221).

    So erfasst diese Vorschrift etwa nicht eine Verminderung der bisher als Grünfläche genutzten Freifläche im Blockinneren und die darin liegende mögliche Beeinträchtigung der Erholungsfunktion des Freiraumes im Inneren des Häuserblocks (vgl. OVG Weimar, U. v. 11.05.1995 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
    Hierfür kommen beispielsweise die bauliche Gestaltung der Stellplätze und ihrer Zufahrt, eine Anordnung, die eine Massierung vermeidet, der Verzicht auf Stellplätze zugunsten einer Tiefgarage oder Lärmschutzmaßnahmen an der Grundstücksgrenze in Betracht (BVerwG, B. v. 20.03.2003 - 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516; U. v. 07.12.2000 - 4 C 3.00 - NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160; OVG Münster, U. v. 04.09.2008 - 10 A 1678/07 - BauR 2009, 478 = BRS 73 Nr. 133).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
    Soweit die durch das Rücksichtnahmegebot geschützten möglicherweise beeinträchtigten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Regelungen geschützt sind, ergeben sich aus dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme insoweit grundsätzlich keine weitergehenden Anforderungen als aus den entsprechenden nachbarschützenden Regelungen des Bauordnungsrechts (BVerwG, B. v. 18.12.1985 - 4 CB 49 und 50.85 -, NVwZ 1986, 468; U. v. 15.09.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 10 B 459/09

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans mit Festsetzung eines Besucherzentrums nebst

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
    Zur Beurteilung der von Parkplätzen ausgehenden Lärmimmissionen ist daher zumindest grundsätzlich auch bei der gerichtlichen Überprüfung einer planerischen Entscheidung oder Baugenehmigung die TA-Lärm, ggf. unter Einbeziehung weiterer technischer Regelungen heranzuziehen, um zu einer tragfähigen Immissionsprognose zu kommen (BVerwG, B. v. 14.11.2000 - 4 BN 44.00 -, NVwZ 2001, 433; U. v. 02.10.1998 - 4 B 72/98 -, NVwZ 1999, 523; OVG Münster, B. v. 27.04.2009 - 10 B 459/09.NE - NVwZ-RR 2009, 799).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1995 - 3 S 3538/94

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Garage - Beurteilung der zu

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
    Der Antragsgegner beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des VGH Mannheim (B. v. 20.07.1995 - 3 S 3538/94 - NVwZ-RR 1996, 254), wonach die Frage der allgemeinen Anwendbarkeit des Spitzenpegelkriteriums der TA-Lärm und der VDI-Richtlinie 2058 auf Parkplatzlärm zweifelhaft, jedenfalls aber hinsichtlich der aufgrund der zugelassenen Wohnnutzung bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze zu verneinen sei.
  • BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 44.00

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Erschließungsstraße; Verkehrslärmschutz;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
    Zur Beurteilung der von Parkplätzen ausgehenden Lärmimmissionen ist daher zumindest grundsätzlich auch bei der gerichtlichen Überprüfung einer planerischen Entscheidung oder Baugenehmigung die TA-Lärm, ggf. unter Einbeziehung weiterer technischer Regelungen heranzuziehen, um zu einer tragfähigen Immissionsprognose zu kommen (BVerwG, B. v. 14.11.2000 - 4 BN 44.00 -, NVwZ 2001, 433; U. v. 02.10.1998 - 4 B 72/98 -, NVwZ 1999, 523; OVG Münster, B. v. 27.04.2009 - 10 B 459/09.NE - NVwZ-RR 2009, 799).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2001 - 1 L 3697/00

    Belästigung; Eigentümer; Garage; Garagenanlage; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
    Die Tatsache aber, dass es sich um Geschosswohnungsbau handelt, ist nur dann geeignet, eine grundsätzliche Reduzierung der Zumutbarkeitsgrenzen für die Bewohner zu begründen, wenn sich nicht bereits aus der Eigenart der Umgebung eine "Ortsüblichkeit" von Störungen der Wohnruhe auch in den sonst geschützten Bereichen ergibt (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 12.03.2001 - 1 L 3697/00 - UPR 2001, 319).
  • BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozeß; Bauvorbescheid;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 3 M 102/10
    Zur Beurteilung der von Parkplätzen ausgehenden Lärmimmissionen ist daher zumindest grundsätzlich auch bei der gerichtlichen Überprüfung einer planerischen Entscheidung oder Baugenehmigung die TA-Lärm, ggf. unter Einbeziehung weiterer technischer Regelungen heranzuziehen, um zu einer tragfähigen Immissionsprognose zu kommen (BVerwG, B. v. 14.11.2000 - 4 BN 44.00 -, NVwZ 2001, 433; U. v. 02.10.1998 - 4 B 72/98 -, NVwZ 1999, 523; OVG Münster, B. v. 27.04.2009 - 10 B 459/09.NE - NVwZ-RR 2009, 799).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 3 M 108/20

    Baurecht: Rücksichtsnahmegebot und Zufahrt zu einer Tiefgarage

    Die Grenze des Zumutbaren ist umso niedriger anzusetzen, je empfindlicher und schutzwürdiger der Bereich ist, in dem die Stellplätze errichtet werden sollen (OVG Greifswald, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 3 M 102/10 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Insoweit begegnen Garagen und Stellplätze in ruhigen rückwärtigen Gartenbereichen hinter Wohnhäusern oft rechtlichen Bedenken (OVG Greifswald, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 3 M 102/10 -, juris Rn. 18 m. w. N.; OVG Koblenz, Urteil vom 23. Mai 2019 - 1 A 11371/18 -, juris Rn. 38).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen ein Bauvorhaben; Parkplatz;

    Diese Grenze ist umso niedriger anzusetzen, je empfindlicher und schutzwürdiger der Bereich, in dem die Stellplätze errichtet werden sollen, hinsichtlich der in § 43 Abs. 6 BbgBO genannten Schutzgüter ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. September 2008 - 10 A 1678/07 -, BauR 2009, 478, juris Rn. 46; OVG MV, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 3 M 102/10 -, NördÖR 2010, 444, juris Rn. 12; OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 -, BA S. 6; Reimus/Semtner/Langer, BbgBO, 3. Auf.
  • VG Gelsenkirchen, 08.04.2015 - 5 L 103/15

    Abstandfläche; Tiefgarage; Gebot der Rücksichtnahme; Drittschutz

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. September 2008 - 10 A 1678/07 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. Juli 2010 - 3 M 102/10 -, jeweils zitiert nach juris.
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