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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19   

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https://dejure.org/2019,24944
OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19 (https://dejure.org/2019,24944)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.07.2019 - 3 M 123/19 (https://dejure.org/2019,24944)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 (https://dejure.org/2019,24944)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 -, juris Rn. 17 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 14. April 2016 - 3 L 27/16 -, juris Rn. 6 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 11 CS 18.1027 -, juris Rn. 9 [m. w. N.]).

    Die Anwendung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV setzt indes eine rechtmäßige Gutachtensanordnung voraus (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 18 f.; Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 -, juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 20.06.2018 - 11 CS 18.1027

    Aussagekraft eines Gutachtens über Alkoholmissbrauch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 -, juris Rn. 17 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 14. April 2016 - 3 L 27/16 -, juris Rn. 6 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 11 CS 18.1027 -, juris Rn. 9 [m. w. N.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
    Dies wird gerade bei Fahrerlaubnisentziehungen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs angenommen (vgl. z. B. ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO 37/11 -, juris Rn. 21; VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 -, juris Rn. 4; OVG BB, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 S 97/09 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - 3 L 27/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei freiwilliger Vorlage eines wegen der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr., vgl. z. B. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 -, juris Rn. 17 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 14. April 2016 - 3 L 27/16 -, juris Rn. 6 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 11 CS 18.1027 -, juris Rn. 9 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
    Die Anwendung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV setzt indes eine rechtmäßige Gutachtensanordnung voraus (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 18 f.; Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2017 - 2 M 11/17

    Nachbarwiderspruch gegen Genehmigung für Windenergieanlagen: besonderes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
    Da sich das Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes qualitativ von dem Interesse am Erlass und an der Durchsetzung des Verwaltungsaktes unterscheidet, darf sich die Begründung regelmäßig auch nicht auf eine Wiederholung der den Verwaltungsakt selbst tragenden Gründe beschränken (vgl. zum Ganzen Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 80 Rn. 247 [m. w. N.]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 M 11/17 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
    Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. zum Vorstehenden OVG SH, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 5 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 11. März 2016 - 11 CS 16.204 -, juris Rn. 13 [m. w. N.]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
    Dies wird gerade bei Fahrerlaubnisentziehungen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs angenommen (vgl. z. B. ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO 37/11 -, juris Rn. 21; VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 -, juris Rn. 4; OVG BB, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 S 97/09 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 11.03.2016 - 11 CS 16.204

    Nichtvorlage des angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
    Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. zum Vorstehenden OVG SH, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 5 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 11. März 2016 - 11 CS 16.204 -, juris Rn. 13 [m. w. N.]).
  • OVG Thüringen, 06.09.2012 - 2 EO 37/11

    Fehlendes Trennungsvermögen nach Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2019 - 3 M 123/19
    Dies wird gerade bei Fahrerlaubnisentziehungen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs angenommen (vgl. z. B. ThürOVG, Beschluss vom 6. September 2012 - 2 EO 37/11 -, juris Rn. 21; VGH BW, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 10 S 2391/09 -, juris Rn. 4; OVG BB, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 S 97/09 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 3 M 32/24

    Interpretation eines Klammerzusatzes in einer Anordnung, ein

    Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. zum Vorstehenden: OVG SchlH, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 11. März 2016 - 11 CS 16.204 - juris Rn. 13 m.w.N. und zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris Rn. 4 f.).

    Ob die Begründung die Anordnung des Sofortvollzuges der Fahrerlaubnisentziehung auch inhaltlich tragen kann, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern der materiellen Rechtmäßigkeit der Vollzugsanordnung (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris Rn. 6).

  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 1 B 364/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Einstellung des Strafverfahrens?

    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 DB 2, 02 -, juris Rn. 6; zit nach OVG LSA, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris).

    Da sich das Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes qualitativ von dem Interesse am Erlass und an der Durchsetzung des Verwaltungsaktes unterscheidet, darf sich die Begründung regelmäßig auch nicht auf eine Wiederholung der den Verwaltungsakt selbst tragenden Gründe beschränken (vgl. zum Ganzen Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Februar 2019, § 80 Rn. 247 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 M 11/17 -, juris; zit. nach OVG LSA, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris).

    Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. zum Vorstehenden OVG SH, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 5 [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 11. März 2016 - 11 CS 16.204 -, juris Rn. 13 [m. w. N.]; zit. nach OVG LSA, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris).

  • VG Trier, 02.11.2022 - 1 L 3014/22

    Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigem Cannabiskonsum

    Hier können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 10 S 625/11 -, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -, ESOVG), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2019 - 2 M 85/19

    Nutzungsuntersagung für eine Hochzeits- und Eventlocation in einem allgemeinen

    Eine solche Begründung ist jedoch nicht unzulässig, wenn - wie hier - die Interessenkonstellation in der Mehrzahl der Fälle gleich gelagert ist und deshalb gewisse Standardisierungen kaum zu vermeiden sind (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 15.07.2019 - 3 M 123/19 -, juris, Rdnr. 5).
  • VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

    Hier können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 10 S 625/11 -, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -, ESOVG), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VG Trier, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 2 B 1253/22

    Untersagung der Nutzung des Gebäudes als "Bürgerbüro und Parteibüro" nebst

    Die Beurteilung, ob das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin die gegenläufigen Vollziehungsinteressen in der Sache überwiegt, ist vielmehr Teil der eigenständigen gerichtlichen Interessenabwägung im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO, wie auch der von der Beschwerde angeführte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen Anhalt vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - herausstellt (vgl. juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2021 - 3 M 160/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Wiederholungsverfügung nach Abschluss eines

    Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris Rn. 4 f. m.w.N.).

    Ob die Begründung die Anordnung des Sofortvollzuges der Fahrerlaubnisentziehung auch inhaltlich tragfähig ist, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern der materiellen Rechtmäßigkeit der Vollzugsanordnung (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019, a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2023 - 3 M 35/23

    Zur Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund

    Die Behörde kann sich vielmehr darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (zum Ganzen [für den vergleichbaren Fall des Alkoholmissbrauchs]: Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Ob die Begründung die Anordnung des Sofortvollzuges der Fahrerlaubnisentziehung auch inhaltlich zu tragen vermag, ist keine Frage des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern der materiellen Rechtmäßigkeit der Vollzugsanordnung (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Juli 2019, a.a.O. Rn. 6).

  • VG Halle, 09.06.2021 - 5 B 175/21

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegenüber Hauptverwaltungsbeamten

    Deshalb ist dem besonderen Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht bereits genügt, wenn überhaupt eine Begründung für die Vollziehungsanordnung gegeben wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - juris).

    Die Behörde darf sich in bestimmten Fällen auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen, wenn die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung belegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 - a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Saarland, 15.07.2020 - 1 B 173/20

    Zur fehlenden Fahreignung aufgrund Alkoholmissbrauchs

    [BVerwG, Urteil vom 28.4.2010 - 3 C 2.10 -, BVerwGE 137, 10, juris, Rdnr. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.7.2019 - 3 M 123/19 -, juris, Rdnr. 13, mit weiteren Nachweisen.].
  • VG Halle, 06.10.2023 - 7 B 210/23

    Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum virtuellen

  • VG Hamburg, 04.12.2019 - 15 E 4685/19

    Erfolgloser Eilantrag gegen den wegen fehlender finanzieller Leistungstätigkeit

  • VG Hamburg, 07.09.2021 - 5 E 3552/21

    Zuverlässigkeit eines Dauerkennzeichennehmens bei Fehlverhalten seiner

  • VG Hamburg, 26.09.2022 - 15 E 3549/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Begrenzung der straßenrechtlichen Widmung eines

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