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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16 (https://dejure.org/2016,2284)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.02.2016 - 3 M 14/16 (https://dejure.org/2016,2284)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 3 M 14/16 (https://dejure.org/2016,2284)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsträger; Beweisverwertungsverbot; Entziehung : Fahrerlaubnis; Gutachten, ärztliches; Offenbarungsbefugnis; Privatgeheimnisse; Verletzung : Privatgeheimnisse; Verwertung : Gutachten, ärztliches; Vorlage, freiwillige; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der ...

  • rechtsportal.de

    Offenbarungsrecht des Berufsträgers zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinsichtlich Verwertungsverbots; Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens bzgl. Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers; Entziehung der Faherlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Offenbarungsrecht des Berufsträgers zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinsichtlich Verwertungsverbots; Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens bzgl. Fahreignung des Fahrerlaubnisinhabers; Entziehung der Faherlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Besteht ein Offenbarungsrecht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann bereits kein Verwertungsverbot erwachsen, vgl. so bereits: BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris.(Rn.8).

    Letztlich kann dies jedoch dahinstehen, da für Frau Rechtsanwältin G. angesichts der sich nach § 34 StGB ergebenden Offenbarungsbefugnis das Recht bestand, die einen Dritten - hier den Antragsteller - betreffenden geheimen Tatsachen, die sie als Berufsträgerin i. S. v. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB in inhaltlich untrennbarem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt hat, gegenüber dem Antragsgegner zu entäußern (vgl. zur ärztlichen Schweigepflicht: BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris, Rdnr. 72) .

    Besteht ein Offenbarungsrecht zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann bereits kein Verwertungsverbot erwachsen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - 3 O 141/12

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden an der Berücksichtigung (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wären oder wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätten, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2015 - 16 B 426/15 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. November 2012, - 3 O 141/12 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 16 B 426/15

    Nachweis eines Beweisverwertungsverbots wegen eines möglichen Verstoßes gegen den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörden an der Berücksichtigung (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnener Erkenntnisse allgemein gehindert wären oder wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätten, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2015 - 16 B 426/15 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. November 2012, - 3 O 141/12 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 3 M 406/14

    Bezugnahme auf Vorbringen aus dem erstinstanzlichen Verfahren im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Der pauschale Verweis auf den Vortrag in erster Instanz gibt daher keine Veranlassung, sich damit obergerichtlich auseinanderzusetzen; die pauschale Inbezugnahme auf das bisherige Vorbringen hat nämlich nicht zur Folge, dass dieses Bestandteil des Beschwerdevorbringens wird (vgl. u. a. BayVGH, Beschluss vom 09.05.2014 - 22 CS 14.568 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 3 M 406/14 - juris) .
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Keinesfalls kann davon gesprochen werden, dass hier lediglich Umstände vorliegen, welche - nur - auf eine entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeuten (vgl. zu dieser Abgrenzung: BVerwG, Urt. v. 05.07.2011 - 3 C 13.01 -, juris) .
  • VGH Bayern, 09.05.2014 - 22 CS 14.568

    Existenz von vier Spielhallen in ein und demselben Gebäude

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2016 - 3 M 14/16
    Der pauschale Verweis auf den Vortrag in erster Instanz gibt daher keine Veranlassung, sich damit obergerichtlich auseinanderzusetzen; die pauschale Inbezugnahme auf das bisherige Vorbringen hat nämlich nicht zur Folge, dass dieses Bestandteil des Beschwerdevorbringens wird (vgl. u. a. BayVGH, Beschluss vom 09.05.2014 - 22 CS 14.568 -, juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 3 M 406/14 - juris) .
  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 2 B 1213/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Diese führt regelmäßig zu einer Zulässigkeit der Verwertung, denn während Beweisverwertungsverbote im repressiv geprägten Strafprozess dem Grundrechtsschutz des Betroffenen dienen, sind im Fahrerlaubnisrecht präventive Ziele, nämlich der Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, maßgeblich (Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 2 B 847/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. September 2016 - 16 B 685/16 -, juris Rz. 13 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, juris Rz. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 M 14/16 -, juris).
  • OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14

    Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation;

    Vorliegend ist unter Berücksichtigung der Schwere des Eingriffs in die Rechte der Betroffenen einerseits sowie dem Interesse an der Durchsetzung des Vereinsverbots sowie dem Schutz von Leben und Gesundheit unbeteiligter Dritter andererseits abzuwägen, ob ein Verwertungsverbot besteht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 9. Februar 2016 - 3 M 14/16 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschl. v. 4. Mai 2015 - 16 B 426/15 -, juris Rn. 2 f.; VGH BW, Beschl. v. 7. August 2015 - 1 S 1239/15 -, juris Rn. 44 m. w. N.; NdsOVG, Urt. v. 20. November 2014 - 11 LC 232/13 -, juris Rn. 33 f.; allgemein Kallerhoff, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 24 Rn. 31 ff. m. w. N).
  • VG Würzburg, 03.01.2017 - W 6 S 16.1300

    Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums

    Mit dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Fahrerlaubnisbehörde an der Berücksichtigung der (eventuell) strafprozessual fehlerhaft gewonnenen Erkenntnisse allgemein gehindert wäre bzw. wegen eines außerhalb ihres Verantwortungsbereichs begangenen Verfahrensfehlers sehenden Auges die gravierenden Gefahren hinzunehmen hätte, die mit der Verkehrsteilnahme eines derzeit kraftfahrungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers verbunden sind (vgl. VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - Blutalkohol 53, 490 [2016]; BayVGH, B.v. 11.3.2016 - 11 CS 16.204 - juris; B.v. 23.2.2016 - 11 CS 16.38 - juris; OVG LSA, B.v. 9.2.2016 - 3 M 14/16 - ZfSch 2016, 715; OVG NRW, B.v. 9.10.2014 - 16 B 709/14 - juris; Rebler, JA 2017, 59).
  • VG Magdeburg, 01.03.2017 - 3 A 178/16

    Erfolglose Klage gegen eine Jagdscheineinziehung

    Im vorliegenden Fall ist nicht einmal ein strafrechtliches Beweisverwertungsverbot festgestellt worden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.6.2010 - 2 BvR 1046/08 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9.2.2016 - 3 M 14/16 - VG Ansbach, Urt. v. 16.12.2009 - AN 15 K 09.01147 -, Rn. 36 ff., zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 25.05.2023 - 14 L 1081/23

    Paranoide Schizophrenie, Betreuungsakte, informationelle Selbstbestimmung,

    Soweit daher - wie im Fahrerlaubnisrecht - ein ausdrückliches Beweisverwertungsverbot nicht besteht, ist im Einzelfall unter Abwägung der Schwere des Eingriffs in die Rechte des Betroffenen einerseits sowie des Interesses an der Straßenverkehrssicherheit und am Schutz von Leben und Gesundheit unbeteiligter Dritter andererseits abzuwägen, ob ein Verwertungsverbot anzunehmen ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2016 - 16 A 1237/14 - juris; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 11 CS 13.2216 - juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 M 14/16; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl., 2023, § 11 FeV, Rdnr. 23b.
  • VG München, 08.03.2016 - M 1 K 15.3170

    Fahrerlaubnisentziehung nach Konsum von Amphetamin - Verwertbarkeit von

    In einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren hat die Behörde demgegenüber nicht nur die Individualrechte des Betroffenen, sondern auch die Belange Dritter und das öffentliche Interesse am Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabern zu berücksichtigen (BayVGH, B. v. 28.1.2010 - 11 CS 09.1443 - juris Rn. 24 f.; ebenso OVG LSA, B. v. 9.2.2016 - 3 M 14/16 - juris Rn. 9, m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16   

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https://dejure.org/2018,38524
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16 (https://dejure.org/2018,38524)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.08.2018 - 3 M 14/16 (https://dejure.org/2018,38524)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. August 2018 - 3 M 14/16 (https://dejure.org/2018,38524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 182
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16
    Die Planfeststellungsbehörde darf im Rahmen der Vorprüfung nicht bereits mit einer der Umweltverträglichkeitsprüfung vergleichbaren Prüftiefe "durchermitteln" und damit unzulässigerweise die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Missachtung der für diese obligatorischen Öffentlichkeitsbeteiligung vorwegnehmen; sie ist vielmehr auf eine überschlägige Vorausschau beschränkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 - BVerwGE 131, 352 Rn. 35 und vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 25).

    Hierzu zählen auch vom Vorhabenträger eingeholte Fachgutachten, die gegebenenfalls durch zusätzliche Ermittlungen der Planfeststellungsbehörde ergänzt werden können (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 25).

    Zu untersuchen ist, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 24 und vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - UPR 2014, 444 Rn. 16).

    Diese Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle verdeutlicht, dass der Planfeststellungsbehörde für ihre prognostische Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen des Vorhabens ein Einschätzungsspielraum zusteht (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 29).

    Gefordert ist eine Plausibilitätskontrolle, bei der die von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebene Begründung zugrunde zu legen ist (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 29).

    Dies bedeutet zugleich, dass nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein können (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 29).".

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16
    Der artenschutzrechtliche Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist individuenbezogen; er bezieht sich auf einzelne Individuen der streng geschützten Arten (BVerwG, U. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 - juris Rn. 91, U. v. 18.03.2009 - 9 A 39.97 - juris Rn. 58; U. v. 14.07.2011 - 9 A 12.10 - juris Rn. 116).

    Soll das Tötungs- und Verletzungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden, ist daher zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, U. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 = juris Rn. 219; U. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 = juris Rn. 91; U. v. 08.01.2014 - 9 A 4.13 -, BVerwGE 149, 31= juris Rn. 98 f.).

    Dies ist nicht der Fall, wenn das Vorhaben unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit einem entsprechenden Vorhaben im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (z.B. von einem Raubvogel geschlagen werden) (vgl. BVerwG, U. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 = juris Rn. 91).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 M 286/15

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von elf Windkraftanlagen;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16
    Der Hinweis auf die Prozessökonomie ist ein rechtspolitischer, den der Gesetzgeber in diesem Punkt nicht bzw. anders sieht (so bereits OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 27.06.2018 - 3 M 286/15 -, S. 11).

    Danach kann die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 2b verlangt werden, wenn eine nach den Bestimmungen des UVPG erforderliche Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit weder durchgeführt noch nachgeholt worden ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 27.06.2018 - 3 M 286/15 -, S. 32).

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16
    Die Planfeststellungsbehörde darf im Rahmen der Vorprüfung nicht bereits mit einer der Umweltverträglichkeitsprüfung vergleichbaren Prüftiefe "durchermitteln" und damit unzulässigerweise die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Missachtung der für diese obligatorischen Öffentlichkeitsbeteiligung vorwegnehmen; sie ist vielmehr auf eine überschlägige Vorausschau beschränkt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 - BVerwGE 131, 352 Rn. 35 und vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 25).

    Bei der Frage, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden, kommt der Behörde ein Einschätzungsspielraum zu (BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 2006 - 4 C 16.04 - BVerwGE 127, 208 Rn. 49 und vom 20. August 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16
    Die Nachholung einer ordnungsgemäßen Vorprüfung entspricht der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens; ist dieses zur Mangelbehebung erforderlich, so wird Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gewährt (vgl. BVerwG, B. v. 01.04.1998 - 11 VR 13/97 -, NVwZ 1998, 1070 = juris Rn. 49).
  • VG Halle, 25.11.2008 - 2 A 4/07
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16
    Die Bezugnahme auf ein Urteil des VG Halle aus dem Jahr 2008 (U. v. 25.11.2008 - 2 A 4/07 -, juris Rn. 46) ist als Beleg nicht geeignet.
  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16
    Zu untersuchen ist, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 Rn. 24 und vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - UPR 2014, 444 Rn. 16).
  • BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 20.16

    Höchstspannungsfreileitung; vorläufiger Rechtsschutz; Vorbelastung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16
    Letzteres würde der Rechtsprechung zum vorläufigen Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschlüsse entsprechen (vgl. BVerwG, B. v. 14.02.2017 - 4 VR 20.16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16
    Die Regelung des § 4 Abs. 1b UmwRG wurde ausdrücklich zur Angleichung an das Planfeststellungsrecht als Parallelregelung zu § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG geschaffen (vgl. BT-Drs. 18/12146, S. 16; zum Vorstehenden OVG Hamburg, B. v. 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, juris Rn. 64; OVG Münster, B. v. 23.10.2017 - 8 B 566/17 -, juris Rn. 75 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - 8 B 566/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16
    Die Regelung des § 4 Abs. 1b UmwRG wurde ausdrücklich zur Angleichung an das Planfeststellungsrecht als Parallelregelung zu § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG geschaffen (vgl. BT-Drs. 18/12146, S. 16; zum Vorstehenden OVG Hamburg, B. v. 23.06.2017 - 1 Bs 14/17 -, juris Rn. 64; OVG Münster, B. v. 23.10.2017 - 8 B 566/17 -, juris Rn. 75 f. m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 3 M 22/16

    Klag- bzw. Antragsbefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung bei

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 16.04

    Luftverkehrsrechtliche Fachplanung; Flughafenänderung; Plangenehmigung; fiktive

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08

    Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher

  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 5 S 933/10

    Berücksichtigung von nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entstandenen

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 2 S 8.16

    Beschwerde; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Traglufthalle;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

    Solche neuen Umstände können jedenfalls dann zu berücksichtigen sein, wenn sie offensichtlich sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2008 - 11 S 1041/08 - VBlBW 2009, 109 = juris Rn. 10; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 29 m. w. N.; a. A. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.08.2018 - 3 M 14/16 - NuR 2019, 265 = juris Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2016 - 2 S 8.16 - juris Rn. 14 f.; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 146 Rn. 40: Verweisung auf den Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO; siehe hierzu Rudisile, NVwZ 2019, 1, 8 f.).
  • OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - Auswahlverfahren; Ermessensausübung;

    Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eintretende jedenfalls offensichtliche entscheidungserhebliche Tatsachen, Rechtsänderungen sowie neue, bislang unverschuldet nicht unterbreitete präsente Beweismittel und der diesbezügliche Vortrag der Beteiligten sind daher grundsätzlich berücksichtigungsfähig ( VGH BW, Beschl. v. 26.01.2017 - 5 S 1791/16, juris Rn. 30; Happ, in: Eyermann, VwGO , 16. Auflage 2022, § 146 Rn. 19 und 29; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 7. Aufl. 2017, Rn. 1157 f.; a.A. OVG MV , Beschl. v. 20.08.2018 - 3 M 14/16; juris Rn. 29; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 30.05.2016 - 2 S 8.16, juris Rn. 14 f.; NdsOVG, Beschl. v. 11.12.2012 - 7 ME 131/12 -, juris Rn. 14 f., jeweils unter Verweis auf § 80 Abs. 7 VwGO ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2020 - 5 K 19/09

    Planfeststellungsrechtlichen Abwägungsentscheidung bei einer

    Die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind nach Satz 6 zu dokumentieren (vgl. zum Vorstehenden OVG Greifswald, Beschl. v. 20.08.2018 - 3 M 14/16 -, juris, Rn. 33ff m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2020 - 3 M 303/20

    Erledigung der Beseitigungsverfügung bezüglich einer Werbeanlage; Gastwirt ohne

    Die Erfolgsaussichten des Antrages sind dann nach den allgemeinen Maßstäben und ohne Beschränkung auf das Beschwerdevorbringen - und daher auch ohne Beschränkung auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Beschwerdebegründungsfrist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 3 M 286/15 - S. 11; Beschluss vom 20. August 2018 - 3 M 14/16 - S. 9 f.) - zu prüfen.
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