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   OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00 (https://dejure.org/2000,8910)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.09.2000 - 3 M 17/00 (https://dejure.org/2000,8910)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. September 2000 - 3 M 17/00 (https://dejure.org/2000,8910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung eines Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung um ein Beförderungsamt (Direktor/-in eines Arbeitsgerichts); Verfassungsmäßigkeit einer Beförderungsauswahl; Grundsatz der Nichtöffentlichkeit einer anschließenden Beratung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 854
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 4.95

    Richter der ehemaligen DDR - Berufung in das Richterverhältnis des Freistaates

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
    Dieses Ergebnis entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 100, 19, 23, die Entscheidung des Sächs. OVG v. 29.06.1994 - 2 S 36/94 - insoweit lapidar bestätigend).

    Dementsprechend habe auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 06. November 1995 - 2 C 4/95 - (Buchholz 236.2 § 12 DRiG Nr. 4) festgestellt, dass die Anwesenheit eines Mitarbeiters des Justizministeriums in der Sitzung des Richterwahlausschusses mit dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit vereinbar sei.

    Es ist nicht erkennbar, dass die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung der gewählten Mitglieder des Richterwahlausschusses dadurch vergrößert würde, dass die Personalreferentin oder der Personalreferent aus dem Justizministerium zu Hilfsdiensten im genannten Sinne hinzugezogen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1995 - 2 C 4.95 -, E 100, 19, 23; in dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht sich der diesbezüglichen Ansicht des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Urt. v. 29.06.1994 - 2 S 36/94 - und 11.05.1994 - 2 S 37/94 -, angeschlossen; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.04.1993 - 3 OVG L 11/91 -, DVBl. 1993, 960, 963).

  • OVG Saarland, 21.07.1982 - 3 W 1881/82

    Recht auf Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen des Stadtverbandsausschusses;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
    So habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Beschluss vom 21. Juli 1982 - 3 W 1881/82 - (AS, Bd. 17, S. 390, 394 ff.) festgestellt, dass es nicht rechtswidrig sei, wenn Mitglieder des Stadtverbands-(Kreis)tags an nichtöffentlichen Sitzungen des Stadtverbands-(Kreis)Ausschusses teilnähmen.

    Darüber hinaus ergibt sich entgegen der Meinung der Beigeladenen aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. Juli 1982 - 3 W 1881/82 - (AS, Bd. 17, 390 ff) insoweit kein abweichendes Ergebnis.

  • VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 1919/85

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl: Teilnahme von "Ein-Mann-Fraktion" sowie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
    So werde etwa in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 1986 - 2 UE 1919/85 - (HSGZ 1987, 109 ff.) im Hinblick auf die Funktion der Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Wahlvorbereitungsausschusses, das Persönlichkeitsrecht der Wahlbewerber zu schützen und den Mitgliedern des Ausschusses zu ermöglichen, ihre Beratungen in einer sachlichen und dem politischen Meinungsstreit weitgehend entzogenen Atmosphäre durchzuführen, hervorgehoben, dass ein in einer Teilnahme von nicht zugelassenen Gemeindevertretern gegebenenfalls zu erblickender Verfahrensfehler nicht notwendigerweise als so schwerwiegend erachtet werden müsse, dass er die Ungültigkeit der Wahl zur Folge hätte.

    Der Annahme eines beachtlichen Verfahrensfehlers steht das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Oktober 1986 - 2 UE 1919/85 - (HSGZ 1987, 109 ff.) abweichend von der Ansicht der Beigeladenen selbst dann nicht entgegen, wenn man dem hierin vertretenen Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichtshofes folgte.

  • OVG Sachsen, 11.05.1994 - 2 S 37/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
    Es ist nicht erkennbar, dass die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung der gewählten Mitglieder des Richterwahlausschusses dadurch vergrößert würde, dass die Personalreferentin oder der Personalreferent aus dem Justizministerium zu Hilfsdiensten im genannten Sinne hinzugezogen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1995 - 2 C 4.95 -, E 100, 19, 23; in dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht sich der diesbezüglichen Ansicht des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Urt. v. 29.06.1994 - 2 S 36/94 - und 11.05.1994 - 2 S 37/94 -, angeschlossen; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.04.1993 - 3 OVG L 11/91 -, DVBl. 1993, 960, 963).

    Das gilt nicht zuletzt deshalb, weil der Antragsgegner zu Recht geltend macht, dass Schutzzweck dieses Grundsatzes ein doppelter sei, die Nichtöffentlichkeit der (anschließenden) Beratung und Beschlussfassung des Richterwahlausschusses also sowohl der Geheimhaltung von schützenswerten persönlichen Daten und Verhältnissen der Bewerberinnen und Bewerber als auch der Wahrung der Unbefangenheit und der Objektivität der Ausschussmitglieder diene (so auch Sächs. OVG, Urt. v. 11.05.1994 - 2 S 37/94 -).

  • OVG Sachsen, 29.06.1994 - 2 S 36/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
    Dieses Ergebnis entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 100, 19, 23, die Entscheidung des Sächs. OVG v. 29.06.1994 - 2 S 36/94 - insoweit lapidar bestätigend).

    Es ist nicht erkennbar, dass die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung der gewählten Mitglieder des Richterwahlausschusses dadurch vergrößert würde, dass die Personalreferentin oder der Personalreferent aus dem Justizministerium zu Hilfsdiensten im genannten Sinne hinzugezogen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1995 - 2 C 4.95 -, E 100, 19, 23; in dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht sich der diesbezüglichen Ansicht des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Urt. v. 29.06.1994 - 2 S 36/94 - und 11.05.1994 - 2 S 37/94 -, angeschlossen; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.04.1993 - 3 OVG L 11/91 -, DVBl. 1993, 960, 963).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1993 - 3 M 59/93

    Richterwahlausschuß; Leistungsgrundsatz; Prinzip der Bestauslese

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
    Da der Richterwahlausschuss in geheimer Abstimmung wählt (§ 22 Abs. 2 Satz 1 LRiG), seine Entscheidungen nicht begründet werden und die Mitglieder des Richterwahlausschusses zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (§ 26 Satz 1 LRiG), lässt sich seitens eines Gerichts im konkreten Streitfall nicht (hinreichend verlässlich) feststellen, ob sich die Anwesenheit eines unzuständigen Mitglieds des Richterwahlausschusses bei der (anschließenden) Beratung und Beschlussfassung auf die Auswahlentscheidung des Richterwahlausschusses ausgewirkt hat (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 18.11.1993 - 3 M 59/93 -, SchlHA 1994, 76).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
    Denn weder der Antragsgegner noch die Beigeladene haben Umstände geltend gemacht - solche Umstände sind auch aufgrund des Akteninhalts im Übrigen nicht ersichtlich -, die geeignet wären, die Feststellung des Senats zu rechtfertigen, es könne ausgeschlossen werden, dass die Auswahlentscheidung des Richterwahlausschusses vom 03. Dezember 1999 ohne den in Frage stehenden Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (insoweit gelten strenge Prüfungsanforderungen; vgl. zu der entsprechenden Fragestellung im Prüfungsrecht: Niehues, Prüfungsrecht 3. Aufl., S. 159 f., Rdnrn. 284-286, und auch BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, Buchholz 421.0, Prüfungswesen, Nr. 395).
  • VGH Hessen, 14.05.1980 - IX OE 71/79
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
    Derartige Vorschriften sind auch im Übrigen nicht ersichtlich (vgl. hierzu Hess. VGH, Urt. v. 14.05.1980 - IX OE 71/79 -, NJW 1981, 599, 600).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
    Verfahrensfehler sind beachtlich, wenn sie sich auf die Auswahlentscheidung des Richterwahlausschusses ausgewirkt haben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 29.83 -, E 70, 270, 275) und somit nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Auswahlentscheidung ohne Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 02.08.1995 - 3 M 38/95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
    Sie kann beanspruchen, dass über ihre Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden und somit ihr gegenüber eine rechtsfehlerfreie Beförderungsauswahl getroffen wird (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlHA 1996, 75 ff. = DVBl. 1996, 521 ff. = NVwZ 1996, 806 ff.).
  • BVerwG, 12.07.1993 - 7 B 114.92
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.1993 - 3 L 11/91

    Übergangsrecht; Oberste Dienstbehörde; Übernahme von Richtern; Übernahme von

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung auf die Stelle einer Direktorin oder

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin änderte der erkennende Senat mit Beschluss vom 13. September 2000 - 3 M 17/00 - diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts und untersagte dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung, die ausgeschriebene Stelle mit der Beigeladenen zu besetzen (SchlHA 2000, 259 ff. = NJW-RR 2001, 854 ff.).

    Sie kann beanspruchen, dass sowohl der Richterwahlausschuss als auch der Antragsgegner ohne Rechtsfehler über ihre Bewerbung entscheiden und somit ihr gegenüber rechtsfehlerfreie Auswahlentscheidungen treffen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, a.a.O., mit Hinweis auf Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlHA 1996, 75 ff. = DVBl. 1996, 521 ff. = NVwZ 1996, 806 ff.).

    Auch die Beigeladene hat in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 11 B 8/00 (3 M 17/00) die Bedeutung und Verbindlichkeit der in den dienstlichen Beurteilungen enthaltenen isoliert-individuellen Eignungsprognosen "für das angestrebte Amt" zutreffend hervorgehoben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Eine nicht öffentliche Sitzung ist eine solche, die nur den am Verfahren beteiligten und somit denjenigen Personen zugänglich ist, deren Anwesenheit aufgrund ihrer Stellung im Verfahren oder aufgrund einer besonderen Vorschrift notwendig und/oder erlaubt ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, SchlHAnz 2000, 259 ff., mit ausführlichen Nachweisen).
  • VG Schleswig, 17.06.2002 - 11 B 10/02

    Befugnisse des Richterwahlausschusses; Vorschlag zur Ernennung als Richter am BGH

    Insoweit nimmt der Antragsteller Bezug auf den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. September 2000 (3 M 17/00), in welchem ausgeführt ist, dass eine nichtöffentliche Sitzung eine solche sei, die nur den am Verfahren Beteiligten und somit denjenigen Personen zugänglich sei, deren Anwesenheit aufgrund ihrer Stellung im Verfahren oder aufgrund einer besonderen Vorschrift notwendig und/oder erlaubt sei.

    Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.09.2000 (3 M 17/00 in: NVwZ-RR 2001, 854 ff) anführt, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02

    Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler

    Beachtlichkeit etwaiger Verfahrensfehler im Zusammenhang mit den Auswahlentscheidungen des Richterwahlausschusses und des Justizministeriums (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, SchlHAnz 2000, 259 ff.).

    Verfahrensfehler sind beachtlich, wenn sie sich auf die Auswahlentscheidung der für die Personalentscheidung zuständigen Stelle ausgewirkt haben können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, SchlHAnz 2000, 259, 261, mit Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 15.11.1984 - 2 C 29.83 -, E 70, 270, 275).

  • VG Schleswig, 28.10.2005 - 11 B 20/05
    Das Gericht hat deshalb grundsätzlich keine Handhabe, eine Kausalität im genannten Sinne auszuschließen, da derartige Auswirkungen nicht von vornherein undenkbar und tatsächlich auch nicht unmöglich sind (vgl. zum Ganzen OVG Schleswig, B. v. 13.09.2000 3 M 17/00 -, SchlHA 2000, 259 ff., m.w.N.).
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