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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21 (https://dejure.org/2021,7815)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.03.2021 - 3 M 19/21 (https://dejure.org/2021,7815)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. März 2021 - 3 M 19/21 (https://dejure.org/2021,7815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; Missverständichkeit von Formulierungen des Anhörungsschreibens im Bußgeldverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 CS 19.214

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21
    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde regelmäßig nicht gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Februar 2020 - 3 M 16/20 - juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 11 CS 19.214 juris Rn. 14; VGH BW, Beschluss vom 10. August 2015 - 10 S 278/15 - juris Rn. 8 m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Erst wenn sich im Einzelfall besondere Beweisanzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten, oder wenn besondere Umstände des Einzelfalls es naheliegend erscheinen lassen, dass der Halter bei Kenntnis bestimmter Ermittlungsergebnisse doch mitwirkungsbereit sein könnte, muss die Behörde weiter ermitteln (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019, a.a.O. Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21
    Denn je mehr sich ein Fahrzeughalter darum bemüht, an der Tataufklärung beizutragen, desto weniger besteht unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr Anlass, ihn hierzu für künftige Fälle durch eine Fahrtenbuchauflage anzuhalten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - juris Rn. 8).

    Diese Zwecke kann die Fahrtenbuchauflage nur erfüllen, wenn sie von einer gewissen Dauer ist (zum Ganzen: vgl. VGH BW, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2018 - 3 M 141/18

    Besorgnis der Befangenheit der Mitarbeiter des Veterinäramtes bei der Fortnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21
    Die bloße Wiederholung des Vortrages in erster Instanz gibt daher keine Veranlassung, sich damit obergerichtlich auseinanderzusetzen (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Mai 2018 - 3 M 141/18 - juris Rn. 23.).
  • VGH Bayern, 06.05.2013 - 11 CS 13.426

    Fahrtenbuchauflage für andere Fahrzeuge als das Tatfahrzeug; keine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einbeziehung weiterer Fahrzeuge im Verhältnis zur Einzelanordnung für das jeweilige Tatfahrzeug eine erhebliche Erweiterung für den Betroffenen darstellt, die nur dann erforderlich und angemessen ist, wenn Umstände des Einzelfalls dafür sprechen (vgl. Beschluss des Senats vom 24. November 2020 - 3 M 186/20 - BayVGH, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 11 CS 13.426 - juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21
    Mit der Regelung in § 31a Abs. 1 Satz 2 StVZO soll vermieden werden, dass sich der Halter eines Fahrzeugs, mit dem die unaufklärbare Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen worden ist, der für dieses Fahrzeug erlassenen Fahrtenbuchauflage entziehen kann, indem er das Tatfahrzeug veräußert oder stilllegt und an dessen Stelle ein anderes Fahrzeug nutzt (vgl. Beschluss des Senats vom 24. November 2020 - 3 M 186/20 - unter Bezugnahme auf BR-Drs. 325/93 S. 34; BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - juris Rn. 5; NdsOVG, Beschluss vom 30. April 2015 - 12 LA 156/14 - juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21
    Mit der Regelung in § 31a Abs. 1 Satz 2 StVZO soll vermieden werden, dass sich der Halter eines Fahrzeugs, mit dem die unaufklärbare Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen worden ist, der für dieses Fahrzeug erlassenen Fahrtenbuchauflage entziehen kann, indem er das Tatfahrzeug veräußert oder stilllegt und an dessen Stelle ein anderes Fahrzeug nutzt (vgl. Beschluss des Senats vom 24. November 2020 - 3 M 186/20 - unter Bezugnahme auf BR-Drs. 325/93 S. 34; BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - juris Rn. 5; NdsOVG, Beschluss vom 30. April 2015 - 12 LA 156/14 - juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 - juris Rn. 3).
  • OVG Berlin, 13.03.2003 - 8 S 330.02

    Fahrtenbuchauflage, Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs, Begriff "Ersatzfahrzeug",

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21
    Mit der Regelung in § 31a Abs. 1 Satz 2 StVZO soll vermieden werden, dass sich der Halter eines Fahrzeugs, mit dem die unaufklärbare Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen worden ist, der für dieses Fahrzeug erlassenen Fahrtenbuchauflage entziehen kann, indem er das Tatfahrzeug veräußert oder stilllegt und an dessen Stelle ein anderes Fahrzeug nutzt (vgl. Beschluss des Senats vom 24. November 2020 - 3 M 186/20 - unter Bezugnahme auf BR-Drs. 325/93 S. 34; BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - juris Rn. 5; NdsOVG, Beschluss vom 30. April 2015 - 12 LA 156/14 - juris Rn. 9; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21
    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage bzw. das Zeugnis zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Ermittlung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht (so bereits: vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1981 - 2 BvR 1172/81 - juris Rn. 7; BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1995 - 11 B 7.95 - juris Rn. 2 ff., und vom 11. August 1999 - 3 B 96.99 - juris Rn. 2 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21
    Denn diese war nicht verpflichtet, dem Antragsteller ihre Bedenken an seiner Fahrereigenschaft oder gar deren Gründe offenzulegen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2018 - 8 A 740/18 - juris Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 3 M 19/21
    Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde regelmäßig nicht gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Februar 2020 - 3 M 16/20 - juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 11 CS 19.214 juris Rn. 14; VGH BW, Beschluss vom 10. August 2015 - 10 S 278/15 - juris Rn. 8 m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 12 ME 114/20

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2016 - 1 N 80.14

    Fahrtenbuchauflage; sechs Monate; Geschwindigkeitsbeschränkung aus

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - 8 B 892/20
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2020 - 3 M 16/20

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches mit Anordnung der sofortigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 8 E 561/22

    Festsetzung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bzgl.

    Das Beschwerdevorbringen gibt keinen Anlass, die Streitwertpraxis des Senats, wonach in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffend Fahrtenbuchauflagen die Hälfte des im Hauptsacheverfahren zugrunde zu legenden Betrags (400,- Euro für jeden Monat der Geltungsdauer der Fahrtenbuchauflage) anzusetzen ist (vgl. Nr. 1.5 Satz 1 und Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013), ebenso vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 11 CS 22.549 -, juris Rn. 18; Hamb. OVG, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 Bs 140/21 -, juris Rn. 47; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2021 - 12 ME 39/21 -, juris Rn. 20; OVG Saarl., Beschluss vom 18. Juli 2016 - 1 B 131/16 -, juris Rn. 41; OVG Sachs.-A., Beschluss vom 23. März 2021 - 3 M 19/21 -, juris Rn. 24; Sächs. OVG, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 6 B 297/19 -, juris Rn. 6, zu ändern.
  • VG Minden, 25.05.2023 - 2 L 185/23
    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2021 - 3 M 19/21 -, juris, Rn. 7.
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