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   OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1995 - 3 M 31/95   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1995 - 3 M 31/95 (https://dejure.org/1995,14035)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.03.1995 - 3 M 31/95 (https://dejure.org/1995,14035)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. März 1995 - 3 M 31/95 (https://dejure.org/1995,14035)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 B 23/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1995 - 3 M 31/95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1992 - 3 L 36/92

    Schulische Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler als Verwaltungsakt; Verpflichtung zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1995 - 3 M 31/95
    In diesem rechtlichen Rahmen sind allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe sowie das Verbot sachfremder Erwägungen und das Toleranzgebot mit erfaßt (vgl. Urteil des Senats v. 05.11.1992, 3 L 36/92 m.w.N.).
  • VG Berlin, 05.11.1984 - 3 A 1391.84
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1995 - 3 M 31/95
    Die Anhörung mußte nicht vor der Klassenkonferenz geschehen (so jedoch VG Berlin, Beschl. v. 05.11.1984 - 3 A 1391.84 -, SPE 158/1), sondern es genügte das Gespräch mit dem Schulleiter am 02. März 1995, zumindest in Verbindung mit den der Klassenkonferenz vorliegenden Unterlagen.
  • VGH Bayern, 19.02.1988 - 8 B 86.01328

    Umbenennung einer Gemeindestraße

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1995 - 3 M 31/95
    Daher muß organisatorisch sichergestellt sein, daß alle wesentlichen Ergebnisse der Anhörung so in den Entscheidungsvorgang einfließen, daß sie adäquate Berücksichtigung finden können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.02.1988 - Nr. 8 B 86.01328 -, BayVBl. 1988, 496, 497 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2004 - 3 MB 27/04

    Schulrechtliche Ordnungsmaßnahme, Zuständigkeit, Ermessen

    Das gilt zumindest dann, wenn - wie hier - der Konferenzbeschluss allein so verstanden werden kann, dass der (zeitweilige) Ausschluss des Schülers vom Unterricht angestrebt wird und - wie hier - der Suspensiveffekt der Anfechtungsklage die Maßnahme weitgehend hinfällig machen würde (vgl. Beschl. des Senats v. 20.03.1995 - 3 M 31/95 -).
  • VG Schleswig, 30.03.2001 - 9 B 33/01

    Schulrecht, Ausschluss vom Unterricht, keine hinreichende Begründung des

    Das gilt zumindest dann, wenn - wie hier - der Konferenzbeschluß ausdrücklich den Zeitraum des Unterrichtsausschlusses festlegt (hier: 26. März 2001 bis einschließlich 06. April 2001) und der Suspensiveffekt eines Widerspruchs die Maßnahme weitgehend hinfällig machen würde (vgl. OVG Schleswig, Beschluß vom 20. März 1995 - 3 M 31/95).
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