Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2010 - 3 M 330/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Berufung auf Verjährung von Rundfunkgebühren als unzulässige Rechtsausübung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RGebStV § 3 Abs. 1 S. 1 Hs. 2
Berufung auf die Verjährung von Rundfunkgebühren als unzulässige Rechtsausübung bei Nichtanzeige eines Wohnungswechsels durch den Rundfunkgebührenschuldner - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Verjährung von Rundfunkgebühren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufung auf die Verjährung von Rundfunkgebühren als unzulässige Rechtsausübung bei Nichtanzeige eines Wohnungswechsels durch den Rundfunkgebührenschuldner
Verfahrensgang
- VG Halle, 31.08.2009 - 6 B 291/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2010 - 3 M 330/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 709
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82
Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2010 - 3 M 330/09
Zwar kann es nach den auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsätzen von Treu und Glauben grundsätzlich als unzulässige Rechtsausübung angesehen werden, wenn ein Abgabenschuldner aufgrund eines jedenfalls objektiv pflichtwidrigen Unterlassens der Behörde die Möglichkeit nimmt, die geschuldeten Rundfunkgebühren festzusetzen (vgl. zu Beiträgen zum Absatzfonds für Landwirte: BVerwG, Urt. v. 15.05.1984 - 3 C 86/82 - Rdnr. 37 ). - OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07
Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2010 - 3 M 330/09
Das pflichtwidrige Verhalten des Schuldners muss indes für den Eintritt der Verjährung ursächlich gewesen sein (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.12.2008 - 3 L 43/06 - m. w. N.; Nds.OVG, Beschl. v. 07.05.2007 - 4 LA 521/07 - Rdnr. 7).
- VG Düsseldorf, 01.02.2011 - 27 K 1831/10
Rundfunkteilnehmer Ehe Auszug Ausland Zurücklassung Verjährung Übergang Einrede …
vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. März 2010 - 3 M 330/09 -, juris (…Rn. 3); aber auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 7 ZB 09.2551 -, juris (…Rn. 20); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. April 2008 - 4 ME 122/08 -, juris (…Rn. 10); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 4 LA 521/07 -, juris (…Rn. 7); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. April 2007 - 2 S 290/07 -, juris (…Rn. 13). - VG München, 08.05.2012 - M 6b K 11.2709
Rundfunkgebührenpflicht
Verletzt aber ein Rundfunkgebührenteilnehmer seine ihm nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV auch im Falle eines Wohnungswechsels obliegende Anzeigepflicht, die im Übrigen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 RGebStV als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, und ist es dem Beklagten deswegen nicht möglich, seine Ansprüche mittels der ihm nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag einzig rechtlich zulässigen Möglichkeit der Festsetzung durch Gebührenbescheid rechtzeitig geltend zu machen, stellt sich das Berufen auf Verjährung als Handeln wider Treu und Glauben und daher rechtsmissbräuchlich dar (vgl. VG Minden vom 22.6.2011, 3 K 2236/09, BayVGH vom 4.5.2010, 7 ZB 09.2551, OVG Sachsen-Anhalt vom 19.3.2010, 3 M 330/09 sowie VG München vom 11.8.2006, M 6a K 05.5975). - VG München, 26.10.2012 - M 6a K 11.6241
Rundfunkgebühren; Doppelzahlung; Erstattungsanspruch; Verjährung
(vgl. VG München vom 8.5.2012, M 6a K 11.2709, VG Minden vom 22.6.2011, 3 K 2236/09, BayVGH vom 4.5.2010, 7 ZB 09.2551, OVG Sachsen-Anhalt vom 19.3.2010, 3 M 330/09). - VG Schwerin, 10.10.2011 - 6 A 650/08
Rundfunkgebühren; Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; …
2010, 110; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.03.2010, Az. 3 M 330/09, NVwZ-RR 2010, 709; VGH München, Beschl. v. 04.05.2010, Az. 7 ZB 09.2551; bislang keine Revisibilität: BVerwG, Beschl. v. 07.01.2010, Az. 6 B 51/09, hierzu auch BVerfG, Beschl. v. 09.11.2010, Az. 1 BvR 620/10). - VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08
Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von …
Die Verjährungseinrede ist nämlich unzulässig und damit unbeachtlich, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2009, Az. 4 LB 184/09, NdsVBl. 2010, 110; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.03.2010, Az. 3 M 330/09, NVwZ-RR 2010, 709; VGH München, Beschl. v. 04.05.2010, Az. 7 ZB 09.2551; bislang keine Revisibilität: BVerwG, Beschl. v. 07.01.2010, Az. 6 B 51/09, hierzu auch BVerfG, Beschl. v. 09.11.2010, Az. 1 BvR 620/10).