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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 3 M 34.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 3 M 34.12 (https://dejure.org/2012,11058)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.05.2012 - 3 M 34.12 (https://dejure.org/2012,11058)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 3 M 34.12 (https://dejure.org/2012,11058)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 05.03.2010 - 19 C 10.236

    Prozesskostenhilfe; Frage der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2012 - 3 M 34.12
    Insoweit ist die Beschränkung des § 121 Abs. 3 ZPO vor dem Hintergrund zu sehen, dass ein vernünftiger, kostenbewusster Beteiligter (ungeachtet des Rechts zur freien Wahl der Prozessvertretung) grundsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen wird, der seine Kanzlei in der Nähe seines Wohnortes oder am Gerichtsstand selbst hat (s. hierzu: VGH München, Beschluss vom 5. März 2010 - 19 C 10.236 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2024 - 3 B 69.23

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung im Visumverfahren - -Familiennachzug -

    Soweit der Senat in der Vergangenheit die Anwendung des § 121 Abs. 3 ZPO in Visaverfahren generell verneint hatte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2012 - OVG 3 M 34.12 - juris), hält er daran nicht mehr fest.
  • LAG Köln, 08.03.2013 - 3 Ta 8/13

    Umfang der Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen, "zu den Bedingungen

    Auf diese Weise wird der Sinn und Zweck des § 121 Abs. 3 ZPO verwirklicht, den Bedürftigen auch in Bezug auf die Wahl seines Rechtsanwalts nicht besserzustellen als eine nicht hilfsbedürftige Partei, die bei vernünftigem und kostenbewussten Handeln grundsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen wird, der seine Kanzlei in der Nähe seines Wohnortes oder am Gerichtsstand selbst hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.05.2012 - OVG 3 M 34.12).
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