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   OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02 (https://dejure.org/2002,2520)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.07.2002 - 3 M 34/02 (https://dejure.org/2002,2520)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 (https://dejure.org/2002,2520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung einer freien Planstelle für einen Richter am Bundesgerichtshof im Wege der einstweiligen Anordnung; Einstellungsvoraussetzungen für einen Richter am Bundesgerichtshof (BGH); Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht; Definition des in § ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs 4 Satz 3

  • heymanns.com

    Zum Verfahren bei der Bundesrichterwahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3
    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.02.2001)

    Aufstand der Richter am BGH

Besprechungen u.ä. (2)

  • rsozblog.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Selbstverwaltung für die Dritte Gewalt? (Prof. Dr. Klaus F. Röhl; JZ 2002, 838-847)

  • betrifftjustiz.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Was ist ein "guter Richter"? (Helmut Kramer; Betrifft JUSTIZ Nr. 66, S. 68-70)

Sonstiges

  • archive.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 06.08.2002)

    Umstrittener "Hasch-Richter" Neskovic zum Richter am BGH ernannt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 158
  • NJW 2003, 158
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
    Dabei hätte der Antragsteller den Inhalt des Kammerbeschlusses vom 04. Juli 2001 - 11 B 10/01 - (NJW 2001, 3206 ff.) sowie des Senatsbeschlusses vom 15. Oktober 2001 - 3 M 34/01 - (NJW 2001, 3495 ff. = DVBl 2002, 134 ff. = SchlHAnz 2001, 265 ff.) - an beide Beschlüsse "knüpft" das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung "an" - nicht gänzlich unberücksichtigt lassen dürfen.

    Dementsprechend hat der Senat den zitierten Beschluss im Zusammenhang mit der Bundesrichterwahl auch lediglich als "Denkstütze" im Rahmen eines obiter dictums in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2001 (a.a.O.) angeführt.

    Außerdem macht der Antragsteller geltend, die Beschränkung der gerichtlichen Kontrollbefugnis auf eine "Willkürkontrolle" werde auch dem Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2001 (a.a.O.) nicht gerecht.

  • VG Schleswig, 07.04.1992 - 11 B 11/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
    Er macht in diesem Zusammenhang geltend, die Beschränkung der gerichtlichen Kontrollbefugnis auf eine "Willkürkontrolle" werde der Feststellung des Verwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 07. April 1992 - 11 B 11/92 - (NJW 1992, 2440 ff.) nicht gerecht, zu den Institutionen der richterlichen Tätigkeit gehöre seit jeher auch der Leistungsgrundsatz.

    Darüber hinaus bezieht sich der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 07. April 1992 (a.a.O.) nicht auf die Bundesrichterwahl, sondern betrifft die Vergabe des Amtes eines Richters am Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage der Vorschriften des Richtergesetzes des Landes Schleswig-Holstein.

  • BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 4.95

    Richter der ehemaligen DDR - Berufung in das Richterverhältnis des Freistaates

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
    Aus demselben Grunde kann sich der Antragsteller auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 06. November 1995 - 2 C 4.95 - (E 100, 19, 23) berufen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung auf die Stelle einer Direktorin oder

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
    Demgegenüber beruft sich der Antragsteller im vorliegenden Verfahren auf sein höheres statusrechtliches Amt - soweit ersichtlich - nicht im Zusammenhang mit der ihm als Vorsitzendem Richter am Oberlandesgericht erteilten Leistungs- und Befähigungsgesamtbeurteilung (vgl. Ziffer V. Abs. 1 der Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Richter und Staatsanwälte in Schleswig-Holstein vom 02. September 1976, Amtsbl. S. 153 f.), sondern allein im Zusammenhang mit der ihm im Hinblick auf das Amt eines Richters am Bundesgerichtshof erteilten Eignungsprognose (vgl. Ziffer V. Abs. 2 der Richtlinien, a.a.O., vgl. hierzu auch OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, NJW 2001, 3210 ff. = SchlHAnz 2001, 263 ff.).
  • VG Schleswig, 04.07.2001 - 11 B 10/01

    Richterwahlausschuss; Transparenz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
    Dabei hätte der Antragsteller den Inhalt des Kammerbeschlusses vom 04. Juli 2001 - 11 B 10/01 - (NJW 2001, 3206 ff.) sowie des Senatsbeschlusses vom 15. Oktober 2001 - 3 M 34/01 - (NJW 2001, 3495 ff. = DVBl 2002, 134 ff. = SchlHAnz 2001, 265 ff.) - an beide Beschlüsse "knüpft" das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung "an" - nicht gänzlich unberücksichtigt lassen dürfen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00

    Sicherung eines Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
    Eine nicht öffentliche Sitzung ist eine solche, die nur den am Verfahren beteiligten und somit denjenigen Personen zugänglich ist, deren Anwesenheit aufgrund ihrer Stellung im Verfahren oder aufgrund einer besonderen Vorschrift notwendig und/oder erlaubt ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, SchlHAnz 2000, 259 ff., mit ausführlichen Nachweisen).
  • VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00

    Dienstliche Beurteilung von Staatsanwälten; Gesamturteil; Erprobungsabordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
    Die Bedeutung dieser Abordnung werde bestätigt durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 16. März 2001 - 5 G 3923/00 - (NVwZ-RR 2001, 459 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
    Er verweist insoweit ohne weitergehende Begründung lediglich auf den Senatsbeschluss vom 01. Februar 1996 - 3 M 89/95 - (NVwZ 1996, 806 ff. = DVBl 1996, 521 ff. = SchlHAnz 1996, 75 ff.) Diese pauschale Bezugnahme ist unergiebig, weil der genannte Senatsbeschluss sich auf die Vorschriften des schleswig-holsteinischen Richtergesetzes bezieht, die von denjenigen des Richterwahlgesetzes des Bundes in wesentlichen Punkten abweichen.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
    Jedenfalls muss die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer sich grundsätzlich mit den entscheidungstragenden Rechtssätzen und Annahmen des Verwaltungsgerichts in sachlich substantiierter Weise auseinandersetzen und sie mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl 2000, 1458, 1459; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 124 a Rdnrn. 7 und 7b).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02
    Vielmehr führt der Antragsteller insoweit lediglich aus, dass auch bei Richtern eine Differenzierung im Statusamt bei der Berücksichtigung der Beurteilungsnoten erforderlich sei, habe beispielsweise das OVG Koblenz in seinem Beschluss vom 20. Juni 2000 - 10 B 11025/00 - (NJW-RR 2001, 281 ff.) bestätigt und als ein entscheidendes Kriterium bei der Auswahlentscheidung gewertet.
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 5 ME 199/15

    Bundesrichterwahl; Konkurrentenstreitverfahren; Kooptation; Länderproporz;

    Damit standen den Mitgliedern des Richterwahlausschusses alle auswahlrelevanten Informationen zur Verfügung (in diesem Sinne auch Schl.-H. OVG, Beschluss vom 31.7.2002 - 3 M 34/02 -, juris Rn. 6), so dass Sinn und Zweck des § 10 Abs. 2 RiWG Genüge getan war.
  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

    Die Beschwerdebegründung genügt dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (vgl. dazu näher Senatsbeschluss vom 14. Juni 2002 - 3 EO 372/02 - n. v.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Juli 2002 - 11 S 1293/02 - NVwZ 2002, 1388; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 - NördÖR2002, 423).

    Ein allgemeiner Maßstab, der dem Grundanliegen des Gesetzgebers Rechnung trägt, dass es im Regelfall für das Beschwerdeverfahren in Anwendung des § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO bei der Gegenüberstellung der dargelegten Gründe mit den tragenden Begründungselementen im angefochtenen Beschluss verbleibt, könnte etwa darin liegen, dass bei offenkundiger Unrichtigkeit, mithin greifbarer Gesetzwidrigkeit, eine weitergehende Prüfung in Anwendung der allgemeinen Grundsätze der Rechts- und Sachprüfung im Beschwerdeverfahren stattzufinden hat (vgl. etwa OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 - NördÖR 2002, 423 und Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rn. 43 zu § 146).

  • VGH Bayern, 22.12.2017 - 22 CS 17.2261

    Anspruch auf einstweilige Fortsetzung des Betriebs von vier Spielhallen

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es aus, eine Beschwerdebegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (VGH BW, B.v. 12.4.2002 - 7 S 63/02 - NVwZ 2002, 883/884; B.v. 11.4.2002 - 1 S 705/02 - NVwZ-RR 2002, 797; B.v. 1.7.2002 - 11 S 1293/02 - NVwZ 2002, 1388/1389; OVG SH, B.v. 31.7.2002 - 3 M 34/02 - NJW 2003, 158; NdsOVG, B.v. 6.12.2002 - 2 ME 215/02 - juris Rn. 3 ff.; OVG MV, B.v. 7.10.2003 - 1 M 34/03 - juris Rn. 5; HessVGH, B.v. 16.6.2010 - 8 B 2764/09 - NVwZ-RR 2010, 999; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 77; Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 146 Rn. 21 m.w.N.; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 146 Rn. 30 m.w.N.; Kaufmann in Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 146 Rn. 14 m.w.N.; Jeromin in Gärditz, VwGO, 2013, § 146 Rn. 32).
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