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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 3 M 415/08   

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https://dejure.org/2009,37359
OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 3 M 415/08 (https://dejure.org/2009,37359)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.08.2009 - 3 M 415/08 (https://dejure.org/2009,37359)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. August 2009 - 3 M 415/08 (https://dejure.org/2009,37359)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08

    Zum Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt

    Im Übrigen sind das in § 10 Abs. 5 GlüStV verankerte Monopol für die Durchführung von Sportwetten, wonach anderen als den in § 10 Abs. 2 GlüStV genannten Einrichtungen - ausschließlich öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder unter ihrem maßgeblichen Einfluss stehende privatrechtliche Gesellschaften - eine Erlaubnis für die Durchführung von Sportwetten nicht erteilt werden darf und die Beschränkung der Möglichkeit der Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbliche Vermittlung von Glücksspielen auf im Land Sachsen-Anhalt erlaubte Veranstaltungen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 GlüG LSA verfassungsgemäß und unionsrechtskonform (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.01.2010 - 1 S 94.09 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 10.12.2009 - 6 S 1110/07 - juris; OVG Weimar, Beschl. v. 08.12.2009 - 3 EO 593/09 - juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 23.10.2009 - 6 B 10998/09 - juris; OVG Saarland, Beschl. v. 05.10.2009 - 3 B 321/09 - ZfWG 2009, 369; OVG LSA, Beschl. v. 18.08.2009 - 3 M 415/08 - ZfWG 2009, 355; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.02.2009 - 4 Bs 235/08 - juris; OVG Münster, Beschl. v. 18.02.2009 - 4 B 298/09 - juris; BayVGH, Urt. v. 18.12.2008 - 10 BV 07.774 - juris).

    Die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 erforderlichen weiteren Bestimmungen zur Suchtbekämpfung, zum Spieler- und Minderjährigenschutz und zur Abwehr von Suchtgefahren, die über das bloße Bereithalten von Informationsmaterial hinausgehen, sind mit dem Ausschluss der Teilnahme von Minderjährigen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 GlüStV), der Verpflichtung der Glücksspielanbieter zum Ergreifen von Präventionsmaßnahmen (§ 6 GlüStV in Verbindung mit dem Anhang zum GlüStV), den Aufklärungspflichten (§ 7 GlüStV), der Möglichkeit von Spielersperren (§ 8 Abs. 1 GlüStV), dem Teilnahmeausschluss von gesperrten Spielern (§ 22 Abs. 2 GlüStV), der Sicherstellung der wissenschaftlichen Suchtforschung (§ 11 GlüStV), der Beratung der Länder durch einen Fachbeirat von Suchtexperten (§ 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV) und der fachlichen Evaluierung des Staatsvertrages (§ 27 GlüStV) ebenfalls getroffen (vgl. Beschl. d. Senates v. 18.08.2009 - 3 M 415/08 - juris).

    Hiervon ausgehend durften sich die Länder für ein hohes Schutzniveau und zu dessen Verwirklichung für ein staatliches Monopol im Sektor der Sportwetten entscheiden (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 18.08.2009, a. a. O.).

  • VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06

    Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

    10.12.2008 - 6 K 649/09 - zur Rechtslage in Sachsen: OVG Sachsen, Beschluss vom 09.12.2009 - 3 B 401/09 - OVG Sachsen, Beschluss vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 - VG Chemnitz, Beschluss vom 15.06.2009 - 3 L 427/08; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2009 - 3 M 415/08; zur Rechtslage in Brandenburg: VG Potsdam, Beschluss vom 02.04.2008 - 3 L 687/07 - ZfWG 2008, 151; alle rech.
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