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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07   

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https://dejure.org/2007,23099
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07 (https://dejure.org/2007,23099)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.08.2007 - 3 M 48/07 (https://dejure.org/2007,23099)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. August 2007 - 3 M 48/07 (https://dejure.org/2007,23099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bauordnungsrecht - Hinweistafeln außerhalb im Zusammengang bebauter Ortsteile

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ssl-id.de PDF, S. 47 (Leitsatz)

    Werbetafel im Außenbereich

  • weka.de (Kurzinformation)

    Werbetafel im Außenbereich: Behörde macht schweren Ermessensfehler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1979 - XI A 713/78
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07
    Der Antragsteller weist insoweit zutreffend darauf hin, dass ein Hinweisschild einen vornehmlich wegweisenden Charakter haben muss und sich nach Größe, Gestaltung, Farbgebung, Beschriftung und Beleuchtung auf das zu beschränken hat, was das Auffinden des Betriebes im Interesse des Verkehrs ermöglicht (vgl. OVG Koblenz, U. v. 09.02.1984 - 1 A 28/83 - BRS 42 Nr. 146; OVG Münster, U. v. 27.04.1979 - XI A 713/78 - BRS 35 Nr. 142).

    Die von dem Antragsteller befürwortete Auslegung würde dazu führen, dass außerhalb der Ortsdurchfahrt eine Vielzahl von Hinweisschildern angebracht werden dürfte, die auf Betriebe in angrenzenden Ortsteilen verweisen, da sie - natürlicherweise - von der klassifizierten Straße außerhalb der Ortsdurchfahrt aus nicht einsehbar sind (vgl. OVG Münster, U. v. 27.04.1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07
    Ebenso ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn die Behörde zunächst nur Fälle aufgreift, in denen eine Verschlechterung des bestehenden Zustands droht (BVerwG, B. v. 19.02.1992 - 7 B 106/91 - NVwZ-RR 1992, 360).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.1993 - 3 L 44/93

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens; DDR; Wohngebiet; Anwendungsbereich des § 13 Abs.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07
    Da ein Bebauungsplan nicht vorliegt, ist somit Voraussetzung, dass das betroffene Grundstück in einem nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden Gebiet liegt (vgl. Senat, U. v. 06.12.1993 - 3 L 44/93 - BRS 56 Nr. 132).
  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07
    Welche Bedeutung Straßen und Wegen für die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich zukommt, ergibt sich ebenfalls nur aus einer Bewertung der tatsächlichen Gegebenheiten (vgl. BVerwG, B. v. 02.04.2007 - 4 B 7/07 - zit. nach juris m.w.N.).
  • BayObLG, 23.02.1987 - 3 ObOWi 149/86
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07
    Bei der Bestimmung der für die Genehmigungspflicht maßgebenden Größe einer Werbeanlage mit mehreren Werbeschildern ist nämlich auf das Gesamtmaß der sichtbar zusammenhängend zu Werbezwecken verwendeten Fläche abzustellen (vgl. BayObLG, B. v. 23.02.1987 - 3 Ob OWi 149/86 - BayVBl 1987, 442; Lechner in: Simon/Busse, Bay. Bauordnung, Art. 63 Rn. 643).
  • BVerwG, 19.07.1976 - 4 B 22.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung der Beseitigung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07
    Vielmehr darf die Behörde - etwa in Ermangelung ausreichender personeller und sachlicher Mittel - auch anlaßbezogen vorgehen und sich auf die Regelung von Einzelfällen beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe anzuführen vermag (vgl. BVerwG, B. v. 19.07.1976 - 4 B 22.76 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.1984 - 1 A 28/83
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07
    Der Antragsteller weist insoweit zutreffend darauf hin, dass ein Hinweisschild einen vornehmlich wegweisenden Charakter haben muss und sich nach Größe, Gestaltung, Farbgebung, Beschriftung und Beleuchtung auf das zu beschränken hat, was das Auffinden des Betriebes im Interesse des Verkehrs ermöglicht (vgl. OVG Koblenz, U. v. 09.02.1984 - 1 A 28/83 - BRS 42 Nr. 146; OVG Münster, U. v. 27.04.1979 - XI A 713/78 - BRS 35 Nr. 142).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2004 - 3 M 74/04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07
    Daraus folgt, dass der Austausch einer Werbetafel unter bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten einer Überprüfung in Hinblick auf Inhalt, Gestaltung, Standort und Bezug zum Betrieb bedarf und damit grundsätzlich ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben i.S.v. § 59 Abs. 1 LBauO M-V (§ 62 Abs. 1 LBauO M-V 1996) darstellt (zur Genehmigungspflicht der Änderung einer Werbeanlage Senat, B. v. 13.09.2004 - 3 M 74/04 - zitiert nach juris.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08

    Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auf den Antrag des Antragstellers wird der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 13.08.2007 - 3 M 48/07 - geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragsgegners gegen die Bauordnungsverfügung des Antragstellers vom 17.01.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 05.03.2007 wiederhergestellt.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 13.08.2007 - 3 M 48/07 - weiter ausgeführt:.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 3 M 86/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Der Vorwurf der Systemlosigkeit oder Willkür erscheint danach jedoch nicht gerechtfertigt (vgl. zu den Anforderungen an die Ermessensausübung unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung OVG Greifswald B. v. 13.08.2007 - 3 M 48/07 - NordÖR 2007, 456).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2015 - 3 M 38/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Hier:

    Allerdings ist im Rahmen der Ermessensentscheidung der Gleichbehandlungsgrundsatz durch die Antragsgegnerin zu beachten (zum Folgenden OVG Greifswald, B. v. 13.08.2007 - 3 M 48/07 - NordÖR 2007, 456).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12

    Zur Pflicht zur Gebäudeeinmessung

    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht außerdem nur, wenn derartige rechtlich vergleichbare Vorhaben in der näheren Umgebung des Grundstücks des Klägers gelegen sind, weil im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein flächendeckendes Einschreiten des Beklagten in seinem ganzen Zuständigkeitsgebiet nicht verlangt werden kann (vgl. OEufach0000000005, B. v. 13.08.2007 - 3 M 48/07 - NordÖR 2007, 456).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2017 - 3 M 521/17

    "Ortsfestigkeit" einer Werbeanlage nach BauO MV 2015 § 10 Abs 1 S 1

    Die Vorschrift will insbesondere das Entstehen eines Schilderwaldes im Außenbereich, der grundsätzlich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie der Erholung der Bevölkerung dienen soll, verhindern und die diesen Gebieten wesensfremde Außenwerbung auf die in § 10 Abs. 3 LBauO M-V abschließend aufgezählten Ausnahmen beschränken (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 13. August 2007 - 3 M 48/07 -, Rn. 14, juris).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2011 - 5 OA 317/11

    Festsetzung des Auffangwerts in Höhe von 5000 EUR unabhängig von der

    Eine Halbierung des Auffangwerts in Anlehnung an Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 7./.8. Juli 2004 beschlossenen Änderungen - Streitwertkatalog 2004 - (veröffentlicht u. a. in DVBl. 2004, 1525) kommt nach der ständigen Festsetzungspraxis des Senats nicht in Betracht, weil der Auffangwert unabhängig von der Verfahrensart (Hauptsacheverfahren oder Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, s. dazu § 53 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GKG) gesetzlich festgelegt ist (s. zu einem vergleichbaren Fall Nds. OVG, Beschluss vom 8.10.2010 - 5 OA 259/10 -, m. w. N.) und mit dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zudem eine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden war (vgl. zuletzt z. B. Nds. OVG, Beschluss vom 1.9.2011 - 5 ME 179/11 - Beschluss vom 18.5.2011 - 5 ME 5/11 -, juris; vgl. ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 29.11.2007 - 3 M 48/07 -, juris).
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