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   OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2011 - 3 M 488/10   

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https://dejure.org/2011,16860
OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2011 - 3 M 488/10 (https://dejure.org/2011,16860)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.06.2011 - 3 M 488/10 (https://dejure.org/2011,16860)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - 3 M 488/10 (https://dejure.org/2011,16860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 RdFunkGebStVtr HE, § 80 Abs 2 VwGO
    Säumniszuschläge auf Rundfunkgebühren keine öffentlichen Abgaben und Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die im Rundfunkgebührenrecht erhobenen Säumniszuschläge als Abgaben und Kosten i.S.d. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erhebung von Rundfunkgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Die im Rundfunkgebührenrecht erhobenen Säumniszuschläge als Abgaben und Kosten i.S.d. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 846
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 8 A 2217/09

    Heranziehung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; Ausnahme von der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2011 - 3 M 488/10
    Anders als der Anmeldeanzeige kommt der Abmeldeanzeige gemäß § 4 Abs. 2 RGebStV nach dem Regelungssystem des Rundfunkgebührenstaatsvertrages daher entgegen der Auffassung des Antragstellers konstitutive Wirkung zu (vgl. OVG Münster, Urt. v. 02.03.2010 - 8 A 2217/09 -, juris).

    Abgesehen davon, dass in einer Ehe, in der Rundfunkgeräte im Regelfall gemeinsam zum Empfang bereitgehalten werden, in rechtlicher Hinsicht bezüglich der gemeinsamen Geräte beide Partner Rundfunkteilnehmer sind (vgl. OVG Münster, Urt. v. 02.03.2010, a. a. O.), war es zudem der Antragsteller und nicht seine frühere Ehefrau, der bei der GEZ als solcher angemeldet war.

  • VGH Bayern, 02.02.2007 - 7 ZB 06.3257
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2011 - 3 M 488/10
    Bei der Anzeige über die Beendigung des Bereithaltens eines Rundfunkgerätes handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.02.2007 - 7 ZB 06.3257 -, NVwZ-RR 2008, 251; Gall in: Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 4 RGebStV Rdnr. 39 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 169/06

    Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2011 - 3 M 488/10
    Eine unbillige Härte im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegt regelmäßig nur dann vor, wenn durch die sofortige Zahlung ein auch durch eine spätere Erstattung nicht wieder gut zumachender Schaden, etwa infolge Insolvenz oder durch Existenzvernichtung, entstehen würde (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 21.05.2008 - 3 M 169/06 -, NJW 2008, 3304; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 830 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2002 - 2 M 293/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2011 - 3 M 488/10
    Der 2. und der 4. Senat des beschließenden Gerichts haben bereits entschieden, dass es Sinn und Zweck der mit § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO bezweckten Angleichung an das Steuerrecht ist, in die Sofortvollzugsregelung alle Abgaben einzubeziehen, durch die - vergleichbar mit Steuern - die Befriedigung des öffentlichen Finanzbedarfs sichergestellt wird (OVG LSA, Beschl. v. 05.07.2006 - 4 M 272/06 -, juris; Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 -, JMBl. LSA 2002, 232, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 4 M 272/06

    Zur Qualifizierung von Säumniszuschlägen im Rahmen des § 80 VwGO

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2011 - 3 M 488/10
    Der 2. und der 4. Senat des beschließenden Gerichts haben bereits entschieden, dass es Sinn und Zweck der mit § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO bezweckten Angleichung an das Steuerrecht ist, in die Sofortvollzugsregelung alle Abgaben einzubeziehen, durch die - vergleichbar mit Steuern - die Befriedigung des öffentlichen Finanzbedarfs sichergestellt wird (OVG LSA, Beschl. v. 05.07.2006 - 4 M 272/06 -, juris; Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 -, JMBl. LSA 2002, 232, jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - 8 E 724/10

    Beendigung der Rundfunkgebührenpflicht durch telefonische Abmeldung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2011 - 3 M 488/10
    Zur Mitteilung des Abmeldegrundes gehört daher im Regelfall, dass der Rundfunkteilnehmer angibt, was mit den bisher von ihm bereit gehaltenen Geräten geschehen ist (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 29.09.2010 - 8 E 724/10 -, juris, m. w. N.).
  • VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13

    Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für

    Dagegen dient der Säumniszuschlag nicht dem Ersatz von Säumniszinsen, die ebenfalls gesondert angesetzt werden können (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV i. V. m. § 12 NDR-Satzung) (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.6.2011, 3 M 488/10, juris Rn. 9; VG Frankfurt, Urt. v. 25.4.2005, 10 E 3894/03, juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 2 S 2436/14

    Entscheidung des abgabenrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei

    Dies dürfte auch der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. aus neuerer Zeit: OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 24.06.2011 - 3 M 488/10 - NVwZ-RR 2011, 846) und Literatur (vgl. - jeweils m.w.Nachw. - Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 137; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 80 Rn. 63) entsprechen.
  • OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 B 111/15

    Rundfunkbeitrag, Säumniszuschläge, Anforderung von öffentlichen Abgaben und

    Hierbei handelt es sich nicht um ein Finanzierungsinstrument des Staates, sondern in erster Linie um ein abgabenrechtliches Druckmittel eigener Art (SächsOVG, Beschl. v. 22. Februar 1996, SächsVBl. 1996, 138, sowie Beschl. v. 18. März 2015 - 5 B 322/14 -, juris Rn. 9; jüngst ebenso VGH BW, Beschl. v. 4. Februar 2015 - 2 S 2436/14 -, juris Rn. 7 m. w. N., OVG LSA, Beschl. v. 24. Juni 2011, NVwZ-RR 2011, 846; Schoch, in: ders./Schneider/Bier, VwGO, Loseblattsammlung Stand: Oktober 2014, § 80 Rn. 137; Kopp/Schenke a. a. O. § 80 Rn. 63; zur Gegenauffassung Puttler, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 80 Rn. 59).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11

    Ergänzung von Ermessenserwägungen,, besonderes Vollzugsinteresse bei

    Wie sich im Umkehrschluss aus § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO ergibt, können Haushaltsinteressen nur ausnahmsweise ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 24.06.2011 - 3 M 488/10 -, NVwZ-RR 2011, 846; OVG Münster, Beschl. v. 06.07.2010 - 13 B 663/10 -, juris).
  • VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 5250/13

    Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz;

    Dagegen dient der Säumniszuschlag nicht dem Ersatz von Säumniszinsen, die ebenfalls gesondert angesetzt werden können (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV i. V. m. § 12 NDR-Satzung) (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.6.2011, 3 M 488/10, juris Rn. 9; VG Frankfurt, Urt. v. 25.4.2005, 10 E 3894/03, juris Rn. 26).
  • VG Hamburg, 12.11.2014 - 3 K 3941/13

    Rundfunkbeitrag; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlungsgrundsatz;

    Dagegen dient der Säumniszuschlag nicht dem Ersatz von Säumniszinsen, die ebenfalls gesondert angesetzt werden können (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV i. V. m. § 12 NDR-Satzung) (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.6.2011, 3 M 488/10, juris Rn. 9; VG Frankfurt, Urt. v. 25.4.2005, 10 E 3894/03, juris Rn. 26).
  • VG Sigmaringen, 17.06.2016 - 5 K 837/16

    Rundfunkbeitragspflicht - Gästezimmer in einem Heim als Wohnung

    Sie durfte auch ergehen, da es sich bei Säumniszuschlägen nicht um öffentliche Kosten oder Abgaben handelt (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2011 - 3 M 488/10 -, juris).
  • VG Leipzig, 13.04.2015 - 1 L 734/14

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung einer Privatperson zu Rundfunkbeiträgen

    Die Einnahmen aus den Säumniszuschlägen bei Rundfunkbeiträgen dienen der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (a.A. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 24.6.2011 - 3 M 488/10 - VGH BadWürtt, Beschl. v. 4.2.2015 - 2 S 2436/14 -, ).
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