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   OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98 (https://dejure.org/1998,5677)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.11.1998 - 3 M 50/98 (https://dejure.org/1998,5677)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 (https://dejure.org/1998,5677)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Richterernennung; Richterwahlausschuß; Dienstliche Beurteilung; Eignungskriterien; Prüfungskompetenz; Parlament; Auswahlentscheidung; Vorschlagentscheidung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 A 71/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 420
  • DVBl 1999, 937
  • DÖV 1999, 389
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98
    Dies ergibt sich schon aus einer Auslegung nach dem Wortlaut, da die Formulierung "können" nur im Sinne der Eröffnung einer Möglichkeit, nicht aber deren Begrenzung verstanden werden kann (vgl. BVerfGE 24, 268, 274).

    Dies gilt nicht nur für die Wahl von Beamten (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., NVwZ 1993, 1124 f; VG Darmstadt, Entscheidung vom 03.07.1985 - V/2 E 2244/74 -, zit.n. JURIS), sondern auch im Bereich der Richterwahl (vgl. BVerfGE 24, 268, 276; OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 26.10.1995 - 2 A 54/95 -, zit.n. OVG Frankfurt/Oder, a.a.O., LKV 1997, 173 f).

  • OVG Brandenburg, 21.03.1996 - 2 B 2/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98
    Dies folgt schon daraus, daß es gerade der Sinn einer Wahlentscheidung ist, in diese unterschiedlichste Vorstellungen und Motive - insbesondere über die Bedeutung einzelner Eignungskriterien - eingehen zu lassen (OVG Frankfurt/Oder, Beschluß vom 21.03.1996 -2 B 2/96 -, LKV 1997, 173 f).

    Dies gilt nicht nur für die Wahl von Beamten (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., NVwZ 1993, 1124 f; VG Darmstadt, Entscheidung vom 03.07.1985 - V/2 E 2244/74 -, zit.n. JURIS), sondern auch im Bereich der Richterwahl (vgl. BVerfGE 24, 268, 276; OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 26.10.1995 - 2 A 54/95 -, zit.n. OVG Frankfurt/Oder, a.a.O., LKV 1997, 173 f).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1992 - 5 M 2798/92

    Gemeinderat; Niedersachsen; Kommunalbeamtenwahl; Ermessensbindung; Eignung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98
    Während es das aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Gebot der Bestenauslese bei einer rein exekutivistischen Auswahlentscheidung - etwa der Entscheidung des kraft Delegation zuständigen Ministers über die Ernennung eines von mehreren konkurrierenden Bewerbern auf einen Beförderungsdienstposten - schon im Hinblick auf das aus dem Rechtsstaatsgrundsatz folgende Transparenzgebot erforderlich macht, diese weitestmöglich anhand standardisierter und objektivierbarer Merkmale - etwa der Endnoten dienstlicher Beurteilungen - zu treffen, verliert dieses Erfordernis um so mehr an Bedeutung, je stärker Wahlelemente Eingang in das Auswahlverfahren finden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 25.06.1992 - 5 M 2798/92 -, NVwZ 1993, 1124 f ).

    Dies gilt nicht nur für die Wahl von Beamten (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., NVwZ 1993, 1124 f; VG Darmstadt, Entscheidung vom 03.07.1985 - V/2 E 2244/74 -, zit.n. JURIS), sondern auch im Bereich der Richterwahl (vgl. BVerfGE 24, 268, 276; OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 26.10.1995 - 2 A 54/95 -, zit.n. OVG Frankfurt/Oder, a.a.O., LKV 1997, 173 f).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 3 M 89/96

    Konkurrentenverfahren; Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlgespräch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98
    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er das größere Gewicht beimißt (OVG Schleswig, Beschluß v. 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, Schl.-HA 1997, 187; Beschluß v. 13.05.1998 - 3 M 15/98 -, Schl.-HA 1998, 189).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98
    Hieraus folgt, daß etwa dem Justizminister bei der Entscheidung über die Anstellung von Richtern, die gem. Art. 43 Abs. 2 LV i.V.m. § 10 Abs. 1 LRiG von ihm gemeinsam mit dem zu zwei Dritteln mit Landtagsabgeordneten besetzten Richterwahlausschuß zu treffen ist, eine zwar gegenüber einer alleinigen Exekutiventscheidung abgeschwächte, aber gleichwohl noch bestehende selbständige Verantwortlichkeit auch für die materielle Vereinbarkeit der Auswahlentscheidung mit Art. 33 Abs. 2 GG obliegt (vgl. OVG Schleswig, Beschluß vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, DVBI. 1996, 521, 523).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.1998 - 3 M 15/98

    Vorstellungsgespräch; Hausbewerber

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98
    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er das größere Gewicht beimißt (OVG Schleswig, Beschluß v. 28.10.1996 - 3 M 89/96 -, Schl.-HA 1997, 187; Beschluß v. 13.05.1998 - 3 M 15/98 -, Schl.-HA 1998, 189).
  • OVG Brandenburg, 26.10.1995 - 2 A 54/95

    Einstellung in den richterlichen Dienst; Entscheidung über die Einstellung als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98
    Dies gilt nicht nur für die Wahl von Beamten (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., NVwZ 1993, 1124 f; VG Darmstadt, Entscheidung vom 03.07.1985 - V/2 E 2244/74 -, zit.n. JURIS), sondern auch im Bereich der Richterwahl (vgl. BVerfGE 24, 268, 276; OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 26.10.1995 - 2 A 54/95 -, zit.n. OVG Frankfurt/Oder, a.a.O., LKV 1997, 173 f).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98
    Er kann lediglich beanspruchen, daß über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden und von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil abgewichen wird (BVerwG, Beschluß v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -, ZBR 1994, 52).
  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Regelmäßig wird eine inhaltliche Überprüfbarkeit der Wahlentscheidung auszuschließen sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 21. März 1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173; HessVGH, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 1 TG 1058/91 -, HSGZ 1991, 345; NiedersOVG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 5 M 2798/92 -, NVwZ 1993, 1124; OVG NW , Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291; OVG Schl.Holst., Beschluss vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420; OLG Rostock, Urteil vom 8. Juni 2000 - 1 U 179/98, Juris, jeweils m. w. N.; Classen, in: JZ 2002, 1009 ff.; Herrmann, in: LKV 2006, 535 ff.).

    Diese Kontrolle im Rahmen des Bewerbungsverfahrensanspruchs beinhaltet jedenfalls - soweit hier erheblich - die Prüfung, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte (wie hier: OVG Schl.Holst., Beschluss vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420), soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Der Senat ist insoweit stets - ohne eine eingehendere Begründung für erforderlich zu halten - von der prinzipiellen Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG ausgegangen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1992 - 3 M 17/92 -, NVwZ 1993, 1222 f., 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., und 17.08.2001 - 3 M 22/01 - der Senat ist selbst bei der nach Art. 43 Abs. 3 der Landesverfassung Schleswig-Holstein unmittelbar vom Landtag vorzunehmenden Berufung der Präsidentinnen oder Präsidenten der oberen Landesgerichte von einer Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG ausgegangen und hat insoweit lediglich Auswirkungen auf die "Ausgestaltung" der nach dieser Verfassungsbestimmung vorzunehmenden Bestenauslese und die "Intensität der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle" festgestellt, vgl. Beschl. v. 16.11.1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420 f.).
  • VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen die beabsichtigte Ernennung einer

    Regelmäßig wird eine inhaltliche Überprüfbarkeit der Wahlentscheidung auszuschließen sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 21. März 1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173; HessVGH, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 1 TG 1058/91 -, HSGZ 1991, 345; NiedersOVG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 5 M 2798/92 -, NVwZ 1993, 1124; OVG NW, Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291; OVG Schl.Holst., Beschluss vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420; OLG Rostock, Urteil vom 8. Juni 2000 - 1 U 179/98, Juris, jeweils m. w. N.; Classen, in: JZ 2002, 1009 ff.; Herrmann, in: LKV 2006, 535 ff.).

    Diese Kontrolle im Rahmen des Bewerbungsverfahrensanspruchs beinhaltet jedenfalls - soweit hier erheblich - die Prüfung, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte (wie hier: OVG Schl.Holst., Beschluss vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420), soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben.

  • VG Bremen, 22.10.2013 - 6 V 853/13

    Bewerbung um ein Beamtenverhältnis auf Zeit, Baudezernent

    Insbesondere kann das Gericht auch überprüfen, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben (VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 45; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 41; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.1998 - 3 M 50/98 - NVwZ-RR 1999, 420).

    Insbesondere kann das Gericht auch überprüfen, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben (VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 45; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 41; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.1998 - 3 M 50/98 - NVwZ-RR 1999, 420) - 11 - Dies gilt im Hinblick auf die eigentliche Wahl als auch die Vorauswahl der Bewerber.

  • VG Stuttgart, 13.01.2014 - 8 K 3207/13

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Hochschulrektors;

    Abgesehen davon ist die Überprüfung einer solchen Wahlentscheidung allein dadurch erschwert, wenn nicht gar unmöglich, weil in der Regel die Motive der einzelnen Mitglieder des Wahlgremiums nicht bekannt werden, was um so mehr gilt, wenn es sich - wie hier - um eine geheime Wahl handelt (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der Hochschule ... vom 31.10.2006 i.d.F. v. 17.10.2007 - GO - vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.11.1998 - 3 M 50/98 - m.w.N. zu einer durch das Parlament erfolgten Richterwahl; Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007, a.a.O., m.w.N.).

    Die Kontrolle im Rahmen des Bewerbungsverfahrensanspruchs umfasst vielmehr jedenfalls die Prüfung, ob die der Wahlentscheidung vorausgegangenen Verfahrensschritte, soweit sie die von Art. 33 Abs. 2 GG gewollte Bestenauslese sicherstellen, Beachtung gefunden haben (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 30.03.2007, a.a.O., m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.11.1998, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 14.09.2012 - 5 Bs 176/12

    Beförderungsstreit um eine Richterstelle; Vorsitzender Richter am Hanseatischen

    Das führt dazu, dass der Senat die Ernennung eines vom Richterwahlausschuss vorgeschlagenen Bewerbers nicht schon dann verweigern kann, wenn er in Anwendung seines eigenen Beurteilungsspielraums einen anderen Bewerber vorziehen würde, sondern nur dann, wenn der Ernennung rechtlich zwingende Gründe entgegenstehen (vgl. Bull, ZRP 1996, 335 ff., 337; ähnlich: OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.1998, NordÖR 1999, 23, 26).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2004 - 2 M 248/03

    Ernennung zum Direktor der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern;

    Ob sich der Rechtsschutz damit auf die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Wahlverfahrens, worauf auch noch einzugehen sein wird, beschränkt (vgl. zur Richterwahl: OVG Schleswig, Beschluss vom 16.11.1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420; vgl. zu kommunalen Wahlbeamten: OVG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173), kann aber hier offen bleiben, da sich Fehler in dem oben beschriebenen Sinne bei der Bejahung der Sachkunde des Beigeladenen zu 1. nicht feststellen lassen.
  • VG Meiningen, 16.12.2008 - 1 E 613/08

    Recht der Landesbeamten; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die beabsichtigte

    üblicherweise - wenn auch nur in dem oben genannten Rahmen - zulässig ist, wird bei der Wahlentscheidung regelmäßig auszuschließen sein (ThürOVG, B. v. 30.03.2007, 2 EO 729/06, unter Bezugnahme auf: OVG Brandenburg, B. v. 21.03.1996, 2 B 2/96, LKV 1997, 173; HessVGH, B. v. 10.05.1991, 1 TG 1058/91, HSGZ 1991, 345; OVG Nds, B. v. 25.06.1992, 5 M 2798/92, NVwZ 1993, 1124; OVG NW, B. v. 09.11.2001, 1 B 1146/01, NVwZ-RR 2002, 291; OVG S-H, B. v. 16.11.1998, 3 M 50/98, NVwZ-RR 1999, 420).
  • OVG Brandenburg, 05.10.2000 - 4 A 168/00

    Aufhebung eines Beschlusses durch Gegenvorstellung wegen greifbarer

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  • VG Schleswig, 04.11.2010 - 11 B 36/10

    Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er das größere Gewicht beimisst (ständige Rechtsprechung der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 - vom 16.11.1998 - 3 M 50/98 - vom 17.08.2001 - 3 M 22/01 - im Übrigen auch BVerwG Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, DÖD 2003, 202 ff. m.w.N.).
  • VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00

    Ernennung eines Richters; Auswahlverfahren; Erledigung der Hauptsache; zur

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