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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08 (https://dejure.org/2008,19536)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.12.2008 - 3 M 554/08 (https://dejure.org/2008,19536)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 3 M 554/08 (https://dejure.org/2008,19536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; ; LSA-SchulG § 34; ; LSA-SchulG § 41 Abs. 1; ; LSA-SchulG § 41 Abs. 2; ; LSA-SchulG § 70 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Beschulung an einer Schule im Schuleinzugsbereich eines anderen Schulträgers: Bildungsangebot; Bildungsweg; Elternrecht; Fachunterricht, bilingualer; Härtefall; Schulbezirk; Schuleinzugsbereich; Schulträger; Wahlrecht; Wohnsitzbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Anspruch auf Beschulung an einer Schule im Schuleinzugsbereich eines anderen Schulträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Beschulung an einer Schule im Schuleinzugsbereich eines anderen Schulträgers; Vorliegen von "besonderen Gründen" wegen Besonderheiten eines Bildungsangebotes (bilingualer Fachunterricht) gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08
    D. h. der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogen ist neben der Entscheidung über die organisatorische Gliederung und Gestaltung des Schulsystems auch die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele sowie die Bestimmung des Unterrichtsstoffes (vgl. BVerfGE 34, 165 (182); 45, 400 (415); 53, 185 (196); BVerwGE 47, 194 (198); 64, 308 ff.).

    Durch das staatliche Gestaltungsrecht wird das Recht der Eltern, den von ihrem Kind einzuschlagenden Bildungsweg zu wählen, insoweit begrenzt (BVerfGE 34, 165 (184); BVerwGE 5, 153 (157); 64, 308 ff.).

    Dabei hat der Staat auch im Rahmen der gebotenen Ermessensentscheidung insbesondere die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der schulischen Erziehung ihrer Kinder zu achten (vgl. BVerfGE 34, 165 (183); 47, 46 (73); BVerwGE 64, 308 ff.).

    D. h. er darf diesen Gesamtplan nicht unterlaufen und das Wahlrecht der Eltern nicht mehr als notwendig begrenzen (BVerfGE 34, 165 (185); 45, 400 (415 f.); BVerwGE 64, 308 ff.).).

    Das Bundesverfassungsgericht hat - wie hier nochmals hervorgehoben sei - mit Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 u. 95/71 - (NJW 1973, 133) zum Elternrecht gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und zu dem daraus resultierenden Wahlrecht ausgeführt:.

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu - insbesondere auch unter Darlegung der im Hinblick auf die schulorganisatorischen Belange erforderlichen Güterabwägung - in der bereits zuvor zitierten Entscheidung vom 6. Dezember 1972 (a. a. O.) ergänzend ausgeführt: .

  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08
    Durch das staatliche Gestaltungsrecht wird das Recht der Eltern, den von ihrem Kind einzuschlagenden Bildungsweg zu wählen, insoweit begrenzt (BVerfGE 34, 165 (184); BVerwGE 5, 153 (157); 64, 308 ff.).

    Dieses Bestimmungsrecht der Eltern umfasst auch die Befugnis, den von ihrem Kind einzuschlagenden Bildungsweg in der Schule frei zu wählen (BVerfGE 5, 153, 157 = NJW 1958, 232; BVerwGE 5, 164, 165 = NJW 1958, 235; BVerwGE 18, 40, 42).".

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2007 - 3 M 224/07

    Schulrecht / Schulgesetz LSA

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08
    D. h. ein Festhalten an der Wohnsitzbindung muss sich für die Betroffenen als unzumutbar erweisen und sich die Ablehnung für die Betroffenen als "Härte" darstellen (in diesem Sinne bereits: OVG LSA, Beschl. v. 08.08.2001, - 2 M 225/01 - Beschl. v. 31.08.2007 - 3 M 224/07 - s. auch OVG LSA, Beschl. v. 03.08.1999 - B 2 S 315/99 -).

    Die Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin in eine andere allgemeinbildende Schule, die nicht von § 41 Abs. 1 SchulG LSA erfasst wird und für die nach § 41 Abs. 2 SchulG LSA Schuleinzugsbereiche festgelegt sind, setzt im Gegensatz zu Absatz 1 a. a. O. keinen Härtefall voraus; auch müssen keine zwingenden pädagogischen oder sonstigen - rechtlich oder tatsächlich - unabweisbaren Gründe (z. B. Teilnahme am Religionsunterricht) vorliegen, damit dem Wunsch auf Aufnahme an einer anderen allgemeinbildenden Schulen zu entsprechen ist (Beschl. d. Senats v. 31.08.2007 a. a. O.; vgl. u. a. auch VG MD, Beschl. v. 16.07.2001 - 5 B 372/01 MD -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2001 - 2 M 225/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08
    D. h. ein Festhalten an der Wohnsitzbindung muss sich für die Betroffenen als unzumutbar erweisen und sich die Ablehnung für die Betroffenen als "Härte" darstellen (in diesem Sinne bereits: OVG LSA, Beschl. v. 08.08.2001, - 2 M 225/01 - Beschl. v. 31.08.2007 - 3 M 224/07 - s. auch OVG LSA, Beschl. v. 03.08.1999 - B 2 S 315/99 -).

    Dabei ist maßgeblich sowohl auf die Wünsche als auch das Wohl des Kindes sowie auf die Gründe in der Person der Eltern abzustellen, welche als Erziehungsberechtigte durch die Verfassung besonders geschützt werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 03.08.1999, a. a. O.; Beschl. v. 08.08.2001, a. a. O., m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08
    D. h. der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogen ist neben der Entscheidung über die organisatorische Gliederung und Gestaltung des Schulsystems auch die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele sowie die Bestimmung des Unterrichtsstoffes (vgl. BVerfGE 34, 165 (182); 45, 400 (415); 53, 185 (196); BVerwGE 47, 194 (198); 64, 308 ff.).

    D. h. er darf diesen Gesamtplan nicht unterlaufen und das Wahlrecht der Eltern nicht mehr als notwendig begrenzen (BVerfGE 34, 165 (185); 45, 400 (415 f.); BVerwGE 64, 308 ff.).).

  • BVerwG, 13.01.1982 - 7 C 95.80

    Pflichtfremdsprache - Bremer Orientierungsstufe - Elterliches Erziehungsrecht -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08
    Dabei hat der Staat auch im Rahmen der gebotenen Ermessensentscheidung insbesondere die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der schulischen Erziehung ihrer Kinder zu achten (vgl. BVerfGE 34, 165 (183); 47, 46 (73); BVerwGE 64, 308 ff.).

    D. h. er darf diesen Gesamtplan nicht unterlaufen und das Wahlrecht der Eltern nicht mehr als notwendig begrenzen (BVerfGE 34, 165 (185); 45, 400 (415 f.); BVerwGE 64, 308 ff.).).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.1999 - B 2 S 315/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08
    D. h. ein Festhalten an der Wohnsitzbindung muss sich für die Betroffenen als unzumutbar erweisen und sich die Ablehnung für die Betroffenen als "Härte" darstellen (in diesem Sinne bereits: OVG LSA, Beschl. v. 08.08.2001, - 2 M 225/01 - Beschl. v. 31.08.2007 - 3 M 224/07 - s. auch OVG LSA, Beschl. v. 03.08.1999 - B 2 S 315/99 -).

    Dabei ist maßgeblich sowohl auf die Wünsche als auch das Wohl des Kindes sowie auf die Gründe in der Person der Eltern abzustellen, welche als Erziehungsberechtigte durch die Verfassung besonders geschützt werden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 03.08.1999, a. a. O.; Beschl. v. 08.08.2001, a. a. O., m. w. Nachw.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2007 - 3 M 241/07

    Ausbildungsgang; Beschulung; Bildungsangebot; Elternrecht; Fremdsprachen;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08
    Für diese Annahme sprechen jedenfalls die speziellen Regelungen für den Fall einer Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs gem. § 41 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 SchulG LSA sowie eine auf den Regelungszusammenhang gestützte, systematische Gesetzesinterpretation (vgl. Beschluss d. Senats v. 20.11.2007 - 3 M 241/07 -).
  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08
    D. h. der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogen ist neben der Entscheidung über die organisatorische Gliederung und Gestaltung des Schulsystems auch die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele sowie die Bestimmung des Unterrichtsstoffes (vgl. BVerfGE 34, 165 (182); 45, 400 (415); 53, 185 (196); BVerwGE 47, 194 (198); 64, 308 ff.).
  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 104.56

    Voraussetzungen der Aufnahme eines Schülers in ein Gymnasium - Eröffnung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.12.2008 - 3 M 554/08
    Dieses Bestimmungsrecht der Eltern umfasst auch die Befugnis, den von ihrem Kind einzuschlagenden Bildungsweg in der Schule frei zu wählen (BVerfGE 5, 153, 157 = NJW 1958, 232; BVerwGE 5, 164, 165 = NJW 1958, 235; BVerwGE 18, 40, 42).".
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 3 M 687/12

    Elternrecht bei der Wahl des Bildungsganges

    Mit der Regelung des § 41 SchulG LSA sollen vielmehr lediglich schulorganisatorische Belange, insbesondere eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Schulen eines Bildungsganges bzw. einer Schulform und die verfassungsrechtlich geschützten Interessen von Eltern und Schülern in einer das Elternrecht möglichst umfassend zur Geltung verhelfenden Weise in Einklang gebracht werden (vgl. Beschl. d. Senates v. 30.12.2008 - 3 M 554/08 -, juris unter Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70 u. a. -, juris).
  • VG Magdeburg, 17.03.2016 - 7 A 252/15

    Ausnahmegenehmigung zum Schulwechsel

    Schulorganisatorischen Gründen ist von Gesetzes wegen grundsätzlich der Vorrang einzuräumen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.12.2008, 3 M 554/08, veröffentlicht in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2013 - 3 L 675/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schülerbeförderung

    D. h. ein Festhalten an der Wohnsitzbindung muss sich für die Betroffenen als unzumutbar erweisen und sich die Ablehnung für die Betroffenen als "Härte" darstellen (OVG LSA, Beschl. v. 30.12.2008 - 3 M 554/08 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2010 - 3 M 307/10

    Aufnahmeverfahren an weiterführenden Schulen bei fehlender Festlegung von

    Das Verwaltungsgericht hat in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgeführt, dass in dem Fall, dass wie hier die Antragsgegnerin keine Schuleinzugsbereiche bestimmt, sie bei der Vergabe der freien Plätze sich nicht zwingend an den Kriterien zu orientieren hat, welche bei einer Aufnahmeentscheidung nach § 41 Abs. 2 Satz 2 SchulG LSA von Bedeutung sein können (vgl. hierzu im Einzelnen: Beschl. d. Senates v. 30.12.2008 - 3 M 554/08 - juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 3 M 395/10

    Aufnahme in eine Sekundarschule

    Im Hinblick auf die faktische Vorwegnahme der Hauptsache bei Entscheidungen über die vorläufige Aufnahme in Schulen ist keine Reduzierung des Auffangstreitwertes angezeigt (vgl. Beschl. d. Senates v. 30.12.2008 - 3 M 554/08 - juris).
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