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   OVG Niedersachsen, 04.10.1994 - 3 M 5711/94   

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https://dejure.org/1994,7539
OVG Niedersachsen, 04.10.1994 - 3 M 5711/94 (https://dejure.org/1994,7539)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.10.1994 - 3 M 5711/94 (https://dejure.org/1994,7539)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Oktober 1994 - 3 M 5711/94 (https://dejure.org/1994,7539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 58 Abs. 1 VwGO; § 80 Abs. 5 VwGO; § 19 Abs. 2 WaStrG
    Antrag; Anordnung der Aufschiebenden Wirkung; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rechtsbehelf; Frist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag; Anordnung der Aufschiebenden Wirkung; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rechtsbehelf; Frist

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 176
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.10.1994 - 3 M 5711/94
    Gegen den erkennbaren oder doch mit guten Gründen zu vermutenden Willen des Gesetzgebers dürfen jedoch Gesetze grundsätzlich nicht ausgelegt werden (BVerwGE 45, 85 [90]).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87

    Gesetzliche Unfallrente - Verletztenrente - Einkommensteuerfreiheit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.10.1994 - 3 M 5711/94
    § 19 II WaStrG enthält insofern keine planwidrige, durch eine entsprechende Anwendung ausfüllbare Gesetzeslücke (vgl. zu den Voraussetzungen für die Ausfüllung einer Gesetzeslücke im Wege der entsprechenden Anwendung BVerwGE 82, 330 [336] = NVwZ 1990, 264 = NJW 1990, 1130 L m.w. Nachw.).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist;

    Im Schrifttum ist die Frage streitig, ob jedenfalls in den Fällen, in denen der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 Satz 1 oder § 80 a VwGO gegen einen belastenden Verwaltungsakt nur befristet gestellt werden kann, die Fristenregelung des § 58 VwGO schon aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) unmittelbar greift (so eine im Vordringen begriffene Rechtsauffassung: vgl. etwa Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rn. 327; Czybulka, in: NKVwGO, § 58 Rn. 25, 31; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, § 58 Rn. 5; anders die jedenfalls früher herrschende Meinung, vgl. dazu Jörg Schmidt, in: Eyermann, 11. Auflage 2000 § 58 Rn. 3; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Auflage 2004, § 58 Rn. 3; von Albedyll, in: Bader, VwGO, 2. Auflage 2002, § 58 Rn. 6 sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 3 M 5711/94 - NVwZ-RR 1995, 176 zu § 19 Abs. 2 WaStrG; aus verfassungsrechtlicher Sicht insoweit offen hingegen BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Juli 1998 - 1 BvR 781/94 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.1996 - 3 M 4280/96

    Planfeststellungsbeschluß; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Änderung

    Der mit § 19 Abs. 2 WaStrG verfolgte Zweck, das Verfahren über den Neubau oder Ausbau einer Bundeswasserstraße abzukürzen (Beschl. d. Sen. v. 4.10.1994 - 3 M 5711/94 -), würde verfehlt werden, wenn die Frist von einem Monat nur für erstmalige Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gelten würde, erneute Anträge dieser Art aber nach Maßgabe des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ohne zeitliche Begrenzung gestellt werden könnten.

    Eine Änderung der Sachlage, die durch die Vollziehung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses der Natur der Sache nach bewirkt wird, gehört in aller Regel nicht zu den Tatsachen, die einen Aussetzungsantrag nach § 19 Abs. 2 Satz 2 WaStrG zu rechtfertigen vermögen (o.a. Beschl. d. Sen. v. 4.10.1994 - 3 M 5711/94 -).

  • VG Berlin, 24.09.2019 - 33 L 142.19

    Einstweilige Anordnung auf Mitteilung der fehlenden Vollziehbarkeit einer

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist daher nicht statthaft, wenn vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 oder § 80a Abs. 3 beantragt werden konnte, aber wegen Versäumung einer - fachgesetzlich eingeführten - Antragsfrist im Aussetzungsverfahren zulässigerweise nicht mehr begehrt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 3 M 5711/94 -, juris Rn. 8; Schoch/Schneider/Bier/Schoch, 36. EL Februar 2019, VwGO § 123 Rn. 20).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 8 AS 20.40014

    Zur Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Dem wird entgegengehalten, dass der Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO nach der Auslegung des Bundesgesetzgebers nur dann unter den Begriff des Rechtsbehelfes im Sinne von § 58 Abs. 1 VwGO fällt, wenn dies bundesgesetzlich ausdrücklich geregelt ist (so NdsOVG, B.v. 4.10.1994 - 3 M 5711/94 - NVwZ-RR 1995, 176 = juris Rn. 4 m.w.N.), wie etwa in § 17e Abs. 3 Satz 3 FStrG (vgl. zu den Bestimmungen des FStrG BVerwG, B.v. 20.5.2008 - 9 VR 10.08 -Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 78 = juris Rn. 3).
  • VG Düsseldorf, 23.12.2022 - 29 L 2678/22

    Afghanistan: Dublin Polen: Jahresfrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung;

    So im Ergebnis auch VG Köln, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 8 L 2250/20.A -, juris Rn. 10; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 5 L 814/20 -, juris Rn. 29; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 26. Juni 2020 - A 10 K 1685/20 -, juris Rn. 5; VG Ansbach, Beschluss vom 11. März 2020 - AN 18 S 20.50069 -, juris Rn. 15; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 58 Rn. 5; a.A. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. Oktober 1994 - 3 M 5711/94 -, juris Rn. 4 ff.
  • VG Hamburg, 13.02.2018 - 7 E 805/18

    Erlass einer einstweiligen Anordnung; Abschiebungsanordnung; Antrag, der

    Ebenso unstatthaft und unzulässig ist der Antrag nach § 123 VwGO, wenn vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zwar möglich war, aber wegen Versäumung einer spezialgesetzlich geregelten Antragsfrist nicht mehr begehrt werden kann (Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 123, Rn. 4, unter Verweis auf OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.10.1994, 3 M 5711/94, NVwZ-RR 1995, 177).
  • VG Cottbus, 09.08.2016 - 4 L 166/16

    Asylrecht: Eilverfahren; Verstreichen der Frist und Fehlerhaftigkeit der

    Eine Unrichtigkeit der Belehrung zu den Rechtsbehelfen in Bezug auf Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes könnte vorliegend gegeben sein, weil das Bundesamt zwar darüber belehrt hat, dass die Klage gegen die Abschiebungsandrohung keine aufschiebende Wirkung hat und der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Bescheides bei dem Verwaltungsgericht Cottbus gestellt werden kann, indes eine Belehrung darüber fehlt, dass Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die vom Bundesamt verfügte Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots sowie gegen das nach § 11 Abs. 7 AufenthG angeordnete Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 36 Abs. 3 Satz 10 AsylG ebenfalls innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Bescheides zu stellen sind (vgl. hierzu und eine Pflicht zur Belehrung annehmend: VG Münster, Beschluss vom 10. Mai 2016 -4 L 179/16.A -, juris; vgl. aber, eine Pflicht zur Belehrung über fristgebundene Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO verneinend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 04. Oktober 1994 -3 M 5711/94-, NVwZ-RR 1995, 176).
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