Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2003 - 3 M 59/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des Auskunftsverweigerungsrechts auf die Auskunftspflicht; Möglichkeit einer analogen Anwendung des Auskunftsverweigerungsrechts auf die Pflichten ; Notwendigkeit der Erteilung einer Auskunft über den Verbleib des verbrachten Erdmaterials; Pflicht zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 07.04.2003 - 8 B 861/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2003 - 3 M 59/03
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 27.01.2003 - 9 TG 6/03
Kontrollumfang in der Beschwerdeinstanz; Aufenthaltsbefugnis aufgrund …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 7.82
Auskunftsverweigerungsrecht - Fahrpersonal - Herausgabe von Unterlagen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
Verpflichtung zur Entsorgung eines alten PKW
Ein Verweigerungsrecht besteht anders als bei der Auskunftspflicht nach § 47 Abs. 3 Satz 1 KrWG nicht (OVG Greifswald, B. v. 9.7.03 - 3 M 59/03 - NuR 2004, 249). - VG Berlin, 03.04.2018 - 22 K 21.16
Rechtschutz gegen die Aufforderung der Wirtschaftsprüferkammer, ihr im Rahmen …
In einer Situation, in der es - wie vorliegend - um bereits in Unterlagen fixierte Tatsachen geht, ist der zu deren Übersendung Verpflichtete jedoch nicht im gleichen Maße schutzwürdig wie ein zu einer persönlichen Aussage Verpflichteter, der sich bei der Entscheidung zwischen einer selbstbelastenden und einer falschen Aussage einem inneren Konflikt ausgesetzt sieht, der durch ein Aussageverweigerungsrecht vermieden werden soll (vgl. zur Pflicht nach § 40 Abs. 3 KrWAbfG OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09. Juli 2003, 3 M 59/03, Rn. 19, zit. n. Juris). - VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10
Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitspapieren eines Wirtschaftsprüfers im Rahmen …
In einer Situation, in der es - wie vorliegend - um bereits in Unterlagen fixierte Tatsachen geht, ist der zu deren Übersendung Verpflichtete jedoch nicht im gleichen Maße schutzwürdig wie ein zu einer persönlichen Aussage Verpflichteter, der sich bei der Entscheidung zwischen einer selbstbelastenden und einer falschen Aussage einem inneren Konflikt ausgesetzt sieht, der durch ein Aussageverweigerungsrecht vermieden werden soll (vgl. zur Pflicht nach § 40 Abs. 3 KrWAbfG OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09. Juli 2003, 3 M 59/03, Rn. 19, zit. n. Juris). - VG Oldenburg, 26.06.2008 - 12 B 998/08
Zwangsgeldandrohung im Rahmen eines Verfahrens zur Düngemittelüberwachung; …
Das Auskunftsverweigerungsrecht soll keinen umfassenden Schutz bieten wie die Verfahrensvorschriften im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern nur bestimmte Konfliktsituationen vermeiden helfen (vgl. im Einzelnen m.w.N.: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 3 M 59/03 - zur gleich lautenden Vorschrift des § 40 Abs. 4 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, NordÖR 2003, 367 und juris;… Kunig, Paetow, Versteyl: Kommentar zum Kreislaufswirtschafts- und Abfallgesetz, 2. Aufl. 2003, § 40 Rn. 30, Bearbeiter Paetow). - VG München, 26.07.2010 - M 17 K 09.4550
Einsicht in das Betriebstagebuch
Andernfalls wäre eine wirksame Überwachung nicht denkbar, wenn der Behörde nicht einmal bei Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erlaubt wäre, belastende Unterlagen einzusehen (s. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 9.7.2003 3 M 59/03 mit Nachweisen, juris).