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OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1993 - 3 M 59/93 |
Zitiervorschläge
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. November 1993 - 3 M 59/93 (https://dejure.org/1993,9578)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Richterwahlausschuß; Leistungsgrundsatz; Prinzip der Bestauslese
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 11 B 56/93
- OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1993 - 3 M 59/93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.11.1993 - 3 M 59/93
Er darf im Rahmen sachgerechter Beurteilung darüber entscheiden, welchen Gesichtspunkten er bei der beabsichtigten Besetzung einer Stelle das größere Gewicht beimißt und welchen Bewerber er für den geeignetsten hält (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 C 41.84 -, DVB1.1986, 1156, 1157 mwN).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02
Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler
Denn die Entscheidungen des Richterwahlausschusses werden nicht begründet (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 18.11.1993 - 3 M 59/93 -, SchlHAnz 1994, 76). - OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
Sicherung eines Anspruchs auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung …
Da der Richterwahlausschuss in geheimer Abstimmung wählt (§ 22 Abs. 2 Satz 1 LRiG), seine Entscheidungen nicht begründet werden und die Mitglieder des Richterwahlausschusses zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (§ 26 Satz 1 LRiG), lässt sich seitens eines Gerichts im konkreten Streitfall nicht (hinreichend verlässlich) feststellen, ob sich die Anwesenheit eines unzuständigen Mitglieds des Richterwahlausschusses bei der (anschließenden) Beratung und Beschlussfassung auf die Auswahlentscheidung des Richterwahlausschusses ausgewirkt hat (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 18.11.1993 - 3 M 59/93 -, SchlHA 1994, 76).