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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22 (https://dejure.org/2022,30419)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.10.2022 - 3 M 88/22 (https://dejure.org/2022,30419)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - 3 M 88/22 (https://dejure.org/2022,30419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Nichteignung, Drogenkonsum, unbewusste Drogenaufnahme

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 7 FeV 2010, § 3 Abs 1 S 1 StVG, Anl 4 Nr 9.1 FeV 2010, § 46 Abs 1 S 1 FeV 2010, § 3 Abs 1 S 3 StVG
    Entziehung der Fahrerlaubnis bei geltend gemachter unbewusster Drogeneinnahme

  • IWW

    § 11 Abs. 7 FeV, § 3 Abs. 1 S. 1 StVG, Anl. 4 Nr. 9.1 FeV, § 46 Abs. 1 S. 1 FeV
    FeV, StGV

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung bei unbewusster Drogenaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betäubungsmittel; Entziehung; Fahrerlaubnis; Metamphetamin; Entziehung der Fahrerlaubnis bei geltend gemachter unbewusster Drogeneinnahme

  • rechtsportal.de

    Überwiegen des öffentlichen Interesses an Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung wegen mangelnder Darlegung der unbewussten Einnahme von Metamphetamin

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum - Einwand "unbewusste Drogenaufnahme”

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei geltend gemachter unbewusster Drogeneinnahme

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz behaupteter unbewusster Drogeneinnahme - Behauptung zur unbewussten Drogeneinnahme erfordert detaillierten, schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.06.2021 - 3 M 118/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums; Nachweisdauer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
    Der sich daraus ergebende Betrag von 10.000 ? ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Juni 2021 - 3 M 118/21 - juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 12.02.2016 - 1 LA 261/15

    Fahrerlaubnisentziehung wegen harter Drogen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
    Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 11 CS 21.1896 - juris Rn. 11; OVG Saarl, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47; OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11; OVG Brem, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG MV, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 CS 14.2200

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; Risikogrenzwert; zusätzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
    Ein Fahrerlaubnisinhaber muss den Entzug dieser Berechtigung und damit verbundenen Erschwernisse in seiner Lebensführung hinnehmen, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr ausgeht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. März 2015 - 11 CS 14.2200 - juris Rn. 17).
  • OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin, Kokain)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
    Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 11 CS 21.1896 - juris Rn. 11; OVG Saarl, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47; OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11; OVG Brem, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG MV, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2020 - 3 L 121/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums harter Drogen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
    Nach Ablauf eines Jahres beginnend ab dem Tag, den der Betroffene als Beginn seiner Betäubungsmittelabstinenz angibt oder von dem an zumindest Anhaltspunkte für eine dahingehende Entwicklung vorliegen (sog. verfahrensrechtliche Einjahresfrist), entfällt damit die Möglichkeit einer allein auf den Drogenkonsum gestützten Einziehung der Fahrerlaubnis (vgl. Beschluss des Senats vom 14. August 2020 - 3 L 121/20 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 11 CS 21.1896

    Entziehung der Fahrerlaubnis und behaupteter unwillentlicher Drogenkonsum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
    Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 11 CS 21.1896 - juris Rn. 11; OVG Saarl, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47; OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11; OVG Brem, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG MV, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 09.09.2022 - 11 CS 22.1504

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
    Die Untersuchung der Probe erfolgte, wie sich aus dem Gutachten des Instituts ergibt, nach einem standardisierten und auch hinsichtlich seiner Messgenauigkeit allgemein anerkannten Verfahren (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 9. September 2022 - 11 CS 22.1504 - juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 16 B 166/16

    Fahreignungsausschluss wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln (hier: Cannabis);

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
    Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 11 CS 21.1896 - juris Rn. 11; OVG Saarl, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47; OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11; OVG Brem, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG MV, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
    Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 11 CS 21.1896 - juris Rn. 11; OVG Saarl, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47; OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11; OVG Brem, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG MV, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 15.09.2020 - 6 E 66/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Streitwert

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22
    Die Fahrerlaubnisklassen B/BE werden nicht von den Klassen C1/C1E eingeschlossen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 15. September 2020 - 6 E 66/20 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 03.11.2021 - 11 CS 21.1000

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 3 M 176/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums so genannter harter Drogen

  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 11 CS 14.2202

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VGH Bayern, 28.02.2024 - 11 CS 23.1387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Amphetamin), behauptete

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2023 - 11 CS 23.1413 - juris Rn. 11; B.v. 12.6.2023 - 11 C 23.559 - juris Rn. 18; B.v. 30.1.2023 - 11 CS 22.2596 - juris Rn. 13 jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 26.7.2023 - 6 A 1/21 - juris Rn. 7; OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - juris Rn. 5; OVG SH, B.v. 11.2.2022 - 5 MB 2/22 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 2 ff.; B.v. 5.1.2015 - 16 B 1026/14 - juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 9.18 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 21 Rn. 30).

    Auch hat der Senat derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk bzw. Nahrungsmittel zugänglich zu machen; ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. (stRspr, BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 11 m.w.N.; vgl. auch SächsOVG, B.v. 19.1.2024 - 6 B 70/23 - juris Rn. 13; OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - Blutalkohol 60, 168 = juris Rn. 6; OVG Saarland, B.v. 2.9.2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47; OVG NW, B.v. 18.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4 ff.; VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - ZfSch 2017, 60 Rn. OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.2.2015 - 1 M 67.14 - VerkMitt 2015, Nr. 38 = juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 11 CS 23.1639

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach unaufgeklärtem Betäubungsmittelbesitz

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2023 - 11 CS 23.1413 - juris Rn. 11; B.v. 12.6.2023 - 11 C 23.559 - juris Rn. 18; B.v. 30.1.2023 - 11 CS 22.2596 - juris Rn. 13 jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 26.7.2023 - 6 A 1/21 - juris Rn. 7; OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - juris Rn. 5; OVG SH, B.v. 11.2.2022 - 5 MB 2/22 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 2 ff.; B.v. 5.1.2015 - 16 B 1026/14 - juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 9.18 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 21 Rn. 30).
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 11 CS 23.2041

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum, keine

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2023 - 11 CS 23.1413 - juris Rn. 11; B.v. 12.6.2023 - 11 C 23.559 - juris Rn. 18; B.v. 30.1.2023 - 11 CS 22.2596 - juris Rn. 13 jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 26.7.2023 - 6 A 1/21 - juris Rn. 7; OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - juris Rn. 5; OVG SH, B.v. 11.2.2022 - 5 MB 2/22 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 2 ff.; B.v. 5.1.2015 - 16 B 1026/14 - juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 9.18 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 21 Rn. 30).
  • VG Bremen, 15.02.2023 - 5 V 1488/22

    Ersatzführerscheinausstellung im Eilverfahren

    Da die Ausbildung und Prüfung für die "höhere" Klasse nach § 6 Abs. 3 FeV auch zum Führen von Kraftfahrzeugen der "niedrigeren" Klasse mit geringeren Anforderungen befähigen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2011 - 2 S 243/22 -, juris Rn. 16; a.A. u.a. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 -, juris Rn. 16), ist vorliegend die Klasse C1 und C1E maßgeblich für die Festsetzung des Streitwerts.

    Die Klasse CE ist nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, da sie gemäß Anlage 3 Nr. 19 FeV durch die Schlüsselzahl 79 lediglich die Befugnis zum Führen bestimmter Anhänger mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 im Verhältnis zu der durch eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E verliehenen Befugnis erweitert (OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Methamphetamin)

    Auch hat der Senat derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk bzw. Nahrungsmittel zugänglich zu machen; ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. (stRspr, BayVGH, B.v. 7.12.2021 - 11 CS 21.1896 - juris Rn. 11; B.v. 9.9.2022 - 11 CS 22.1505 - juris Rn. 28; vgl. auch OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 18.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 30.01.2023 - 11 CS 22.2596

    Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer bulgarischen Fahrerlaubnis wegen

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 9.9.2022 - 11 CS 22.1504 - juris Rn. 26 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 2 ff.; B.v. 5.1.2015 - 16 B 1026/14 - juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 9.18 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 21 Rn. 30).
  • VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 2 K 2644/23

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung einer

    Ein Fahrerlaubnisinhaber muss daher den sofortigen Entzug dieser Berechtigung und damit verbundene Erschwernisse in seiner Lebensführung wie unter anderem auch negative berufliche Folgen hinnehmen, wenn - wie hier - hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daher von seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr für Dritte ausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, DVBl. 2002, 1265 = juris Rn. 51 f.; BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 3 VR 1.18, 3 C 3.17 -, BayVBl 2019, 279 = juris Rn. 25; s.a. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 -, Blutalkohol 60, 178 = juris Rn. 12; VG Schwerin, Beschl. v. 23.12.2021 - 6 B 1698/21 SN -, juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 12.06.2023 - 11 C 23.559

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt zur

    Im Fall der Verwechslung von Getränken, wie sie hier geltend gemacht wird, verlangt dies u.a. eine überzeugende Darlegung, dass der Betroffene die Aufnahme des Betäubungsmittels und dessen Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2021 - 11 CS 21.1896 - juris Rn. 10 f.; B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 14; vgl. auch OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - Blutalkohol 60, 168 = juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 18.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4 ff.).
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