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   OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96 (https://dejure.org/1996,2230)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 (https://dejure.org/1996,2230)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Dezember 1996 - 3 M 94/96 (https://dejure.org/1996,2230)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese; Auswahlentscheidung; Anforderungsprofil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 373
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 3 M 31/96

    Anforderungsprofil; Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Statusrechtliches Amt;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96
    Es ist zu prüfen, bei welcher Bewerberin oder welchem Bewerber das Leistungs- und Befähigungsprofil am besten mit dem Anforderungsprofil des in Frage stehenden Dienstpostens übereinstimmt (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 09.05.1996 - 3 M 31/96 - m.w.N.).

    Die Entscheidung darüber, wer nach Leistungsstand und Befähigung die speziellen Voraussetzungen des Anforderungsprofils am besten erfüllt, ist - wie die Eignungsbewertung schlechthin - ein dem Dienstherrn vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 09.05.1996 - 3 M 31/96 -m.w.N.).

  • VGH Hessen, 06.10.1994 - 1 TG 1319/94

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung: schriftliche Eignungsbeurteilungen und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96
    Ist das im Verwaltungsverfahren unterblieben, so kann es im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -, NvwZ 1993, 282, und v. 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 - IÖD 1995, 64).
  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96
    Ist das im Verwaltungsverfahren unterblieben, so kann es im gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 -, NvwZ 1993, 282, und v. 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 - IÖD 1995, 64).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96
    Doch auch ein "Versetzungsbewerber" kann sich jedenfalls dann gegenüber dem Dienstherrn auf Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauslese berufen, wenn der Dienstherr - wie hier - einen Dienstposten im Wege einer an diesem Grundsatz orientierten Auswahlentscheidung vergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.1994 - 6 P 21.92 -, E 95, 73, 84; Hess VGH, Beschl. v. 06.07.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VB1BW 1992, 189, 190; Willke, Effektiver Rechtsschutz beim Zugang zu öffentlichen Ämtern, JZ 1980, 440, 441, 442; Günther, Gesetzliche Auswahlmaßstäbe für Dienstpostenvergabe bei Konkurrenz von Beförderungsbewerbern und Inhabern adäquaten Statusamtes, DOD 1993, 162, 166, 167; wenn und soweit der Beschluß des Senats vom 18.05.1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45, 46, hiermit nicht vereinbar sein sollte, hält der Senat an dieser Entscheidung nicht fest).
  • VGH Hessen, 06.07.1989 - 1 TG 1870/89

    Beamtenrecht - Neubesetzung eines Dienstpostens - Verletzung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96
    Doch auch ein "Versetzungsbewerber" kann sich jedenfalls dann gegenüber dem Dienstherrn auf Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauslese berufen, wenn der Dienstherr - wie hier - einen Dienstposten im Wege einer an diesem Grundsatz orientierten Auswahlentscheidung vergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.1994 - 6 P 21.92 -, E 95, 73, 84; Hess VGH, Beschl. v. 06.07.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VB1BW 1992, 189, 190; Willke, Effektiver Rechtsschutz beim Zugang zu öffentlichen Ämtern, JZ 1980, 440, 441, 442; Günther, Gesetzliche Auswahlmaßstäbe für Dienstpostenvergabe bei Konkurrenz von Beförderungsbewerbern und Inhabern adäquaten Statusamtes, DOD 1993, 162, 166, 167; wenn und soweit der Beschluß des Senats vom 18.05.1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45, 46, hiermit nicht vereinbar sein sollte, hält der Senat an dieser Entscheidung nicht fest).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - 4 S 2678/91

    Maßstäbe der Auswahlentscheidung zwischen einem Beförderungsbewerber und einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96
    Doch auch ein "Versetzungsbewerber" kann sich jedenfalls dann gegenüber dem Dienstherrn auf Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauslese berufen, wenn der Dienstherr - wie hier - einen Dienstposten im Wege einer an diesem Grundsatz orientierten Auswahlentscheidung vergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.1994 - 6 P 21.92 -, E 95, 73, 84; Hess VGH, Beschl. v. 06.07.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VB1BW 1992, 189, 190; Willke, Effektiver Rechtsschutz beim Zugang zu öffentlichen Ämtern, JZ 1980, 440, 441, 442; Günther, Gesetzliche Auswahlmaßstäbe für Dienstpostenvergabe bei Konkurrenz von Beförderungsbewerbern und Inhabern adäquaten Statusamtes, DOD 1993, 162, 166, 167; wenn und soweit der Beschluß des Senats vom 18.05.1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45, 46, hiermit nicht vereinbar sein sollte, hält der Senat an dieser Entscheidung nicht fest).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1994 - 3 M 17/94

    Abordnung; Diensposten; Versetzung; Umsetzung; Mitbewerber;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96
    Doch auch ein "Versetzungsbewerber" kann sich jedenfalls dann gegenüber dem Dienstherrn auf Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauslese berufen, wenn der Dienstherr - wie hier - einen Dienstposten im Wege einer an diesem Grundsatz orientierten Auswahlentscheidung vergibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.01.1994 - 6 P 21.92 -, E 95, 73, 84; Hess VGH, Beschl. v. 06.07.1989 - 1 TG 1870/89 -, ZBR 1990, 24; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.11.1991 - 4 S 2678/91 -, VB1BW 1992, 189, 190; Willke, Effektiver Rechtsschutz beim Zugang zu öffentlichen Ämtern, JZ 1980, 440, 441, 442; Günther, Gesetzliche Auswahlmaßstäbe für Dienstpostenvergabe bei Konkurrenz von Beförderungsbewerbern und Inhabern adäquaten Statusamtes, DOD 1993, 162, 166, 167; wenn und soweit der Beschluß des Senats vom 18.05.1994 - 3 M 17/94 -, NVwZ-RR 1995, 45, 46, hiermit nicht vereinbar sein sollte, hält der Senat an dieser Entscheidung nicht fest).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.1996 - 3 M 36/96

    Bewerber; Beförderung; Beförderungsdiensposten; Leistungsbezogene Kriterien;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96
    Enthält ein festgelegtes Anforderungsprofil spezielle Voraussetzungen, so kann einem Bewerber, der diese Voraussetzungen am besten erfüllt, bei der Stellenbesetzung selbst dann der Vorzug gegeben werden, wenn seine Befähigung und seine dienstlichen Leistungen im Vergleich zu anderen Bewerbern (geringfügig) schlechter beurteilt worden sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 30.05.1996 - 3 M 36/96 - m.w.N.).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    Erheblich ist dies vor allen Dingen dann, wenn die dienstliche Beurteilung ansonsten im Wesentlichen gleich ist (OVG Lüneburg 18. Juni 1993 - 5 M 1488/93 - OVGE Mü Lü 43, 472; OVG Schleswig-Holstein 2. Dezember 1996 - 3 M 94/96 - NVwZ-RR 1997, 373).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Dabei muß das Anforderungsprofil zur Gewährleistung eines hinreichenden Rechtsschutzes des unterlegenen Bewerbers nach Art. 19 Abs. 4 GG so dokumentiert sein, daß die Auswahlentscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (Hess. VGH 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - ZBR 1994, 347, 348; OVG Schleswig-Holstein 2. Dezember 1996 - 3 M 94/96 - NVwZ-RR 1997, 373, 374; OVG Rheinland-Pfalz 14. März 1994 - 13 B 10166/94 - DÖD 1994, 294).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Der BMVg kann sein Ermessen bei der Dienstpostenbesetzung aber im Einzelfall auch dahin ausüben, dass er sowohl Versetzungsbewerber als auch Bewerber für eine höherwertige Verwendung allein mit dem Ziel der Bestenauslese in das Auswahlverfahren einbezieht und alle Bewerber ausschließlich nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 SG nach Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt (ebenso für den Bereich des Beamtenrechts: Beschluss vom 26. Januar 1994 BVerwG 6 P 21.92, OVG Koblenz, Beschlüsse vom 19. Dezember 1996 10 B 13120/96 und vom 28. November 2001 10 B 11641/01; OVG Lüneburg vom 2. Dezember 2002 2 ME 211/02; OVG Greifswald vom 23. Juli 2002 2 M 15/02; OVG Münster, Beschluss vom 28. Januar 2002 6 B 1275/01, vgl. ferner OVG Schleswig, Beschlüsse vom 2. Dezember 1996 3 M 94/96 und vom 31. Juli 2000 3 M 16/00).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2000 - 3 M 16/00

    Zur Problematik des beamtenrechtlichen Konkurrentenschutzes ; Vorrang eines

    Doch auch ein "Versetzungsbewerber" kann sich jedenfalls dann gegenüber dem Dienstherrn auf Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauslese berufen, wenn der Dienstherr - wie hier - einen Dienstposten im Wege einer an diesem Grundsatz orientierten Auswahlentscheidung vergibt (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 -, NVwZ-RR 1997, S. 373 m.w.N.).

    Dabei übersieht er, dass die vom Verwaltungsgericht hierzu zitierte Rechtsprechung (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 -, aaO, S. 374; Hess. VGH, Beschluss vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 -, IÖD 1995, S. 64/65) es gerade für zulässig erachtet, auch noch während eines anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens wegen der Besetzung eines ausgeschriebenen Dienstpostens eine den Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Begründung für die getroffene Entscheidung, insbesondere auch einen nachvollziehbaren schriftlichen aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich der Bewerber, nachzureichen.

    Selbst wenn man die "Rechtsprechung des OVG Schleswig" zur vorgenannten Frage unter Heranziehung der insoweit vom Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung angeführten Nachweise (Beschluss vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 -, aaO) noch als hinreichend konkrete Bezeichnung einer Entscheidung eines divergenzfähigen Gerichtes ausreichen lassen wollte, fehlte es jedenfalls an der Darlegung einer Abweichung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - L 10 KA 43/02

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Zeitliche Reihenfolge

    Geht es - wie hier - um Auswahlentscheidungen im Rahmen von Berufsausübungsregelungen hat der Gesetzgeber ein weites Ermessen (zur Konkurrenz unter Versetzungsbewerbern: OVG Münster, Beschluss vom 24.03.1992 - 12 B 109/92 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2001 - 10 B 11641/01 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 - zur Konkurrenz von Beförderungsbewerber und Versetzungsbewerber vgl. auch BVerwGE 9x, 73 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2002 - 3 M 44/02

    Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler

    Der in einem höheren Statusamt erteilten dienstlichen Beurteilung kommt wegen der damit verbundenen Anforderungen regelmäßig zwar ein höheres Gewicht zu als der in einem niedrigeren Statusamt erteilten Beurteilung (OVG Schleswig, Beschl. v. 02.12.1996 - 3 M 94/96 -, SchlHAnz 1997, 218 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2000 - 12 B 1959/99

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Übertragung eines

    vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 2. Dezember 1996 - 3 M 94/96 -, NVwZ-RR 1997, 373.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.06.1999 - 3 M 17/99

    Grundsatz der Bestenauslese; Beförderungsstelle; Vorwegbeteiligung; Personalrat;

    Die Entscheidung darüber, wer nach Leistungsstand und Befähigung die speziellen Voraussetzungen des Anforderungsprofils am besten erfüllt, ist - wie die Eignungsbeurteilung, schlechthin - ein dem Dienstherrn vorbehaltener Akt wertender Erkenntnis, der vom Gericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (OVG Schleswig, Beschluß vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.09.1998 - 3 M 35/98

    Dienstherr; Einstellung; Beförderung; Versetzung; Anordnung; Umsetzung;

    Demgegenüber kann sich der Antragsteller auch nicht mit Erfolg auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 02. Dezember 1996 - 3 M 94/96 - (SchlHA 1997, 218, 219, = NVwZ-RR 1997, 373) berufen.
  • LAG Hessen, 25.08.2009 - 3 SaGa 1175/09

    Einstweilige Verfügung hinsichtlich Stellenbesetzung

    Dabei muss das Anforderungsprofil zur Gewährleistung eines hinreichenden Rechtsschutzes des unterlegenen Bewerbers nach Artikel 19 Abs. 4 GG so dokumentiert sein, dass die Auswahlentscheidung nach den Kriterien des Artikel 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (BAG vom 21. Januar 2003 a. a. O.; OVG Schleswig Holstein vom 02. Dezember 1996, NVwZ-RR 1997, 373).
  • OVG Brandenburg, 19.04.2004 - 3 B 128/03

    Beteiligung des Personalrats bei Vorstellungsgesprächen; Anforderungen an die

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 19.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2002 - 3 M 36/02

    Stellenbesetzung, Stellenausschreibung, Beförderungsbewerber,

  • VG Schleswig, 07.02.2005 - 11 B 70/04
  • VG Schleswig, 24.09.2002 - 11 B 32/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2005 - 3 MB 24/05

    Stellenbesetzungsverfahren: Ausschluss von Versetzungsbewerbern

  • VG Saarlouis, 30.04.2008 - 2 K 1151/07
  • VG Oldenburg, 19.08.2003 - 6 B 2764/03

    Konkurrentenstreitigkeit um einen Beförderungsdienstposten - aktuelle

  • VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03

    Aktualitätserfordernis; aktuelle Beurteilung; Anordnungsanspruch;

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