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   OVG Schleswig-Holstein, 31.10.2003 - 3 MB 20/03   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.10.2003 - 3 MB 20/03 (https://dejure.org/2003,21020)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.10.2003 - 3 MB 20/03 (https://dejure.org/2003,21020)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 3 MB 20/03 (https://dejure.org/2003,21020)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.10.2003 - 3 MB 20/03
    Eine andere Betrachtungsweise ist nur dann angezeigt, wenn - wie hier - die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung im Auswahlverfahren offen zutage tritt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Änderung dieser Beurteilung Einfluss auf die Auswahlentscheidung hätte, so dass die Beurteilung deshalb keine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Beschluss vom 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - , vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 -, vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267 m.w.N.; ders., Beschl v. 19. Mai 1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305/306; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 6. August 1998 - 2 B 11635/98 -, Juris).

    Die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs hat sich danach auf offensichtliche Fehler zu beschränken (vgl. Beschl. des Senats v. 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - und vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 - s.a. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, a.a.O.), wobei es zur Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Dienstpostenvergabe des weiteren der Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der nachträglichen Verbesserung einer für die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedeutsamen Beurteilung sowie eines Einflusses dieser Verbesserung auf die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedarf (Beschl. des Senats v. 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - und vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 -, je m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1998 - 2 B 11635/98

    Dienstliche Beurteilung; Staatsanwalt; Leistungsprinzip;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.10.2003 - 3 MB 20/03
    Eine andere Betrachtungsweise ist nur dann angezeigt, wenn - wie hier - die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung im Auswahlverfahren offen zutage tritt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Änderung dieser Beurteilung Einfluss auf die Auswahlentscheidung hätte, so dass die Beurteilung deshalb keine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Beschluss vom 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - , vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 -, vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267 m.w.N.; ders., Beschl v. 19. Mai 1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305/306; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 6. August 1998 - 2 B 11635/98 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.10.2003 - 3 MB 20/03
    Eine andere Betrachtungsweise ist nur dann angezeigt, wenn - wie hier - die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung im Auswahlverfahren offen zutage tritt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Änderung dieser Beurteilung Einfluss auf die Auswahlentscheidung hätte, so dass die Beurteilung deshalb keine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen kann (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Beschluss vom 25. Februar 1998 - 3 M 6/98 - , vom 12. April 2000 - 3 M 10/00 -, vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267 m.w.N.; ders., Beschl v. 19. Mai 1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305/306; OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 6. August 1998 - 2 B 11635/98 -, Juris).
  • VG Schleswig, 07.02.2005 - 11 B 70/04
    Hierzu gehört, dass der Dienstherr nicht zum Nachteil des Beamten vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abweicht und die zur Sicherung dieses Grundsatzes dienenden Verfahrensvorschriften einhält (std. Rspr. der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 28. Oktober 1996 - 3 M 89/96, IÖD 1997, 138; vom 1. Februar 1995 - 3 M 1/95 -, SchlAnz 1995, 219; vom 31. Oktober 2003 3 MB 20/03, Juris; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 - DÖD 2003, 202 ff, m.w.N.).

    Rspr. der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. nur OVG Schleswig, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 M 22/94 -, vom 1. Februar 1995 - 3 M 1/95 -, zuletzt vom 31. Oktober 2003 - 3 MB 20/03, Juris; vgl. auch std.

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (std. Rspr. der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. nur Beschl. des OVG Schleswig vom 9. Mai 1996 3 M 31/96 , SchlHA 1996, 302 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 3 M 95/96 - OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2000 - 3 M 16/00 -, NordÖR 2001, 256 f.; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Oktober 2003 - 3 MB 20/03 -, Juris).

  • VG Schleswig, 31.01.2005 - 11 B 55/04
    Hierzu gehört, dass der Dienstherr nicht zum Nachteil des Beamten vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abweicht und die zur Sicherung dieses Grundsatzes dienenden Verfahrensvorschriften einhält (std. Rspr. der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. OVG B-Stadt, Beschlüsse vom 28. Oktober 1996 3 M 89/96, IÖD 1997, 138; vom 1. Februar 1995 3 M 1/95 -, SchlAnz 1995, 219; vom 31. Oktober 2003 3 MB 20/03, Juris; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 2 C 16.02 DÖD 2003, 202 ff, m.w.N.).

    Rspr. der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. nur OVG B-Stadt, Beschluss vom 22. Juni 1994 3 M 22/94 -, vom 1. Februar 1995 3 M 1/95 -, zuletzt vom 31. Oktober 2003 3 MB 20/03, Juris; vgl. auch std.

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (std. Rspr. der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. nur Beschl. des OVG Schleswig vom 9. Mai 1996 3 M 31/96 , SchlHA 1996, 302 m.w.N.; OVG B-Stadt, Beschluss vom 11. Dezember 1996 3 M 95/96 - OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2000 3 M 16/00, NordÖR 2001, 256 f.; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Oktober 2003 3 MB 20/03, Juris).

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