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   OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 3 MB 24/19   

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https://dejure.org/2019,27038
OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 3 MB 24/19 (https://dejure.org/2019,27038)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.08.2019 - 3 MB 24/19 (https://dejure.org/2019,27038)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. August 2019 - 3 MB 24/19 (https://dejure.org/2019,27038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellen der Untersagung des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung als das letzte Mittel ("ultima ratio") des ordnungsrechtlichen Vorgehens i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • rechtsportal.de

    Betriebsuntersagung; Pflege; Stationäre Einrichtung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Betriebsuntersagung einer stationären Pflegeeinrichtung; Beschwerde gegen einen Beschluss im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 3 MB 24/19
    Das Beschwerdegericht hat dann nicht von Amts wegen zu prüfen, ob der Beschwerde aus anderen, nicht dargelegten Gründen stattzugeben wäre (so auch VGH München, Beschl. v. 21.05.2003 - 1 CS 03/60 -, NVwZ 2004, 251).
  • VGH Bayern, 09.01.2019 - 12 CS 18.2658

    Betriebsuntersagung eines Altersheims

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2019 - 3 MB 24/19
    Angesichts des Umstandes, dass die Betriebsuntersagung präventiven und keinen repressiven Charakter hat, reicht es nicht aus, dass die in der Vergangenheit aufgetretenen Mängel bezogen auf eine in einem Eilverfahren nur mögliche summarische Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit tatsächlich feststehen, sondern sie müssen im Rahmen der nach § 25 Abs. 1 Satz 1 SbStG gebotenen tatsachengestützten Prognose, ob die Qualitätsanforderungen des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes künftig eingehalten werden, die Annahme rechtfertigen, dass dies mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auch in der Zukunft erneut nicht der Fall sein wird und deshalb die Schließung der Einrichtung unabweisbar geboten ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 09.01.2019 - 12 CS 18.2658 - juris Rn. 49 ff. zu einem dem SbStG vergleichbaren bayrischen Landesgesetz).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2022 - 5 MB 24/22

    Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge, Alkohol, Gutachtenanordnung,

    Erweisen sich die Beschwerdegründe als berechtigt, hat die Beschwerde allerdings nicht schon aus diesem Grund, sondern in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO erst dann Erfolg, wenn sich die angefochtene Entscheidung nicht aus anderen Gründen als richtig erweist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Mai 2021 - 4 MB 27/21 - n. v.; Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 MB 32/19 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 22. August 2019 - 3 MB 24/19 -, juris Rn. 2 f., mwN).
  • VG Schleswig, 28.10.2022 - 3 B 91/22

    Fristbestimmung für die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Lässt sich nach der im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen summarischen Überprüfung weder die Rechtmäßigkeit, noch die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes mit der erforderlichen Sicherheit feststellen, so ergeht die Entscheidung aufgrund einer Interessenabwägung, in der gegenüberzustellen sind zum einen die Auswirkungen in Bezug auf das öffentliche Interesse in dem Fall, dass dem Antrag stattgegeben wird, die Klage im Hauptsacheverfahren indes erfolglos bleibt, und zum anderen die Auswirkungen auf den Betroffenen für den Fall, dass der Antrag abgelehnt, seine gegen die Verfügung erhobene Klage indes Erfolg hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 4 MB 108/18 -, juris Rn. 2 m. w. N.; Beschluss vom 22. August 2019 - 3 MB 24/19 -, juris Rn. 11; Kammerbeschluss vom 15. April 2020 - 3 B 24/20 -, juris Rn. 2).
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