Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11399
OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21 (https://dejure.org/2021,11399)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.04.2021 - 3 MR 23/21 (https://dejure.org/2021,11399)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. April 2021 - 3 MR 23/21 (https://dejure.org/2021,11399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 12 Abs 1 CoronaVV SH 20, § 32 S 1 IfSG, § 32 S 2 IfSG, § 28 Abs 1 S 1 IfSG, § 28 Abs 1 S 2 IfSG
    Testobliegenheit für die Teilnahme am Präsenzunterricht während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 6
    Soweit sich nunmehr in § 28b Abs. 3 Satz 1 IfSG in der Fassung vom 22. April 2021, eingeführt durch Art. 1 4. COVIfSGAnpG (BGBl. I S. 802 , Geltung ab 23.04.2021), gleichfalls eine Ermächtigungsgrundlage für die Testobliegenheit findet, ('Die Durchführung von ...

  • rechtsportal.de

    Angemessenheit der Zugangsbeschränkung mit Testobliegenheit wegen des relativ geringen Eingriffs in das Recht auf die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Schüler und Lehrkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Verpflichtende Tests für Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen bestätigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verpflichtende Tests für Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen bestätigt - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verpflichtende Tests für Teilnahme am Präsenzunterricht in Schulen bestätigt - OVG Schleswig-Holstein lehnt Eilanträge von Schülern ab

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 3 MR 8/21

    Corona-Krise; erweiterte Maskenpflicht für Grundschüler; Schleswig-Holstein;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21
    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seinen Beschluss vom 4. März 2021 (- 3 MR 8/21 -, juris Rn. 18ff.).

    Dass die formellen Voraussetzungen der Schulen-Coronaverordnung gewahrt sind, hat der Senat bereits für die Vorgängerfassung vom 20. Februar 2021 festgestellt (vgl. Beschl. v. 04.03.2021 - 3 MR 8/21 -, juris Rn. 24 ff.).

    a) Insoweit kann wiederum hinsichtlich der (erweiterten) Maskenpflicht (und das damit regelmäßig einhergehende Abstandsgebot) auf die Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 4. März 2021 (a. a. O., juris Rn. 37ff.) Bezug genommen werden.

    Der Senat nimmt Bezug auf seine Ausführungen zu der inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 5 Abs. 1 und Abs. 3 SchulencoronaVO vom 20. Februar 2021 (Beschl. v. 04.03.2021 - 3 MR 8/21 -, juris Rn. 45ff.).

    Bezüglich der von den Antragstellerinnen und Antragstellern vorgebrachten Einwendungen zur Gesundheitsgefährdung von Mund-Nasen-Bedeckungen durch die Rückatmung von Kohlenstoffdioxid nimmt der Senat auf seine Ausführungen in dem Beschluss vom 4. März 2021 (- 3 MR 8/21 -, juris Rn. 47) Bezug.

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 20 NE 21.926

    Präsenzunterricht darf von Corona-Test abhängig gemacht werden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei den Testungen nur solche Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 zur Anwendung kommen, bei denen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Sonderzulassungen nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) erteilt hat und die auch für die Altersgruppen der Anwender, insbesondere die Grundschulklassen, zur Selbstanwendung freigegeben sind (BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926 -, juris Rn. 28).

    Für Schülerinnen und Schüler ohne negatives Testergebnis ist ein Lernen in Distanz vorgesehen, vgl. § 8 Abs. 4 Halbsatz 1 SchulencoronaVO; vgl. zum Vorstehenden auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926 -, juris Rn. 14).

    Die Testobliegenheit ist auch erforderlich, weil damit Schulschließungen abgewendet werden und weiterhin Unterrichtsangebote in Präsenzform durchgeführt werden können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926 -, juris Rn. 20).

    und des demgegenüber relativ geringen Eingriffs in das Recht auf die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte (Art. 2 Abs. 2 Satz1 GG) erscheint die Zugangsbeschränkung mit Testobliegenheit angemessen (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 - 20 NE 21.926 -, juris, Rn. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2021 - 11 S 48.21

    Pflicht der Schüler zur Beibringung eines negativen Corona-(schnell-)tests

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21
    Zu den danach grundsätzlich tauglichen Schutzmaßnahmen an Schulen gehört eine vom Testergebnis abhängige Zugangsbeschränkung und die damit verbundene Möglichkeit, einen Schulbesuch infektiöser Personen mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.04.2021 a. a. O., juris Rn. 20).

    Die Einführung einer Testobliegenheit als Voraussetzung für den Zugang zur Schule dient dem legitimen, in § 1 Abs. 1 IfSG umschriebenen Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, namentlich dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht nur berechtigt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21 -, juris Rn. 23 mwN).

    Die Einschätzung des Verordnungsgebers, dass die Testobliegenheit dazu beiträgt, zumindest einen Teil infizierter und damit in der Regel auch infektiöser Schülerinnen und Schüler aufzudecken und durch die daran geknüpfte Zugangsverweigerung der Weiterverbreitung des Virus innerhalb des Schulbetriebs entgegenzuwirken, steht im Einklang mit den insoweit vom RKI getroffenen Empfehlungen (vgl. Begründung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Schulen-Coronaverordnung vom 16.04.2021, S. 32 mwN) und hält sich auch im Übrigen innerhalb der ihm zustehenden weiten Einschätzungsprärogative (vgl. grundsätzlich dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21 -, juris Rn. 23 mwN auf die Rspr. des BVerfG).

    Für Schülerinnen und Schüler ohne negatives Testergebnis ist ein Lernen in Distanz vorgesehen, vgl. § 8 Abs. 4 Halbsatz 1 SchulencoronaVO (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12.04.2021 - OVG 11 S 48/21 -, juris Rn. 25).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 MR 61/20

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Grundschulen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21
    Auf das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG können sich hingegen nur die Eltern berufen, die hier indes nicht Antragsteller sind (vgl. schon Beschl. des Senats v. 13.11.2020 - 3 MR 61/20 -, juris Rn. 5).

    Dass die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (auch) in der Primarstufe von einer hinreichenden fachwissenschaftlichen Grundlage getragen ist, hat der Senat im Übrigen bereits entschieden (Beschluss vom 13.11.2020 - 3 MR 61/20 -, juris Rn. 45 mwN).

    Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass der Staat Regelungen treffen darf, die auch den vermutlich gesünderen und weniger gefährdeten Menschen in gewissem Umfang Freiheitsbeschränkungen abverlangen, wenn gerade hierdurch auch den stärker gefährdeten Menschen, die sich ansonsten über längere Zeit vollständig aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückziehen müssten, ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Freiheit gesichert werden kann (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 9; vgl. Beschl. d. Senats v. 13.11.2020 - 3 MR 61/20 -, juris Rn. 42).

    Angesichts der vorübergehenden Dauer der streitbefangenen Verordnung, ist die sofortige Ausstattung mit Luftfilteranlagen und Plexiglaswänden jedenfalls kein jetzt dringend gebotenes (milderes) Mittel (vgl. Beschl. des Senats v. 13.11.2020 - 3 MR 61/20 -, juris Rn. 52).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 13 B 779/20

    Keine sofortige Rückkehr zum Regelunterricht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21
    Der Verordnungsgeber verletzt seinen Einschätzungsspielraum grundsätzlich nicht dadurch, dass er bei mehreren vertretbaren Auffassungen einer den Vorzug gibt, solange er dabei nicht feststehende, hiermit nicht vereinbare Tatsachen ignoriert (Anschluss an OVG Münster, Beschl. v. 12.06.2020 - 13 B 779/20.NE -, juris Rn. 68 mwN).

    Der Verordnungsgeber verletzt seinen Einschätzungsspielraum grundsätzlich nämlich nicht dadurch, dass er bei mehreren vertretbaren Auffassungen einer den Vorzug gibt, solange er dabei nicht feststehende, hiermit nicht vereinbare Tatsachen ignoriert (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 12.06.2020 - 13 B 779/20.NE -, juris Rn. 68 mwN).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags in der Hauptsache, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; Beschl. d. Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange der Antragstellerinnen und Antragsteller, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für die Antragstellerinnen und Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.04.2020, a.a.O., Rn. 4).

  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21
    Verfassungsrechtlich genügt für die Eignung der Regelung die Möglichkeit, dass der erstrebte Erfolg gefördert werden kann, dass also die Möglichkeit der Zweckerreichung besteht (stRspr BVerfG, Beschl. v. 23.05.2018 - 1 BvR 97/14 -, BVerfGE 149, 86-126, juris Rn. 90).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2020 - 3 MR 43/20

    (Keine) Vorläufige Außervollzugsetzung der Pflicht zum Tragen eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21
    Dabei kommt dem RKI als Bundesoberbehörde auf dem Gebiet des Infektionsschutzes eine von besonderer Sachkunde und Kompetenz geprägte Rolle zu (vgl. im Einzelnen § 4 IfSG; vgl. hierzu auch Beschl. d. Senats v. 15.10.2020 - 3 MR 43/20 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21
    Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass der Staat Regelungen treffen darf, die auch den vermutlich gesünderen und weniger gefährdeten Menschen in gewissem Umfang Freiheitsbeschränkungen abverlangen, wenn gerade hierdurch auch den stärker gefährdeten Menschen, die sich ansonsten über längere Zeit vollständig aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückziehen müssten, ein gewisses Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und Freiheit gesichert werden kann (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 9; vgl. Beschl. d. Senats v. 13.11.2020 - 3 MR 61/20 -, juris Rn. 42).
  • VerfGH Bayern, 30.12.2020 - 96-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 3 MR 23/21
    Dementsprechend liefert die 7-Tage-Inzidenz, die nach § 28a Abs. 3 Satz 4 IfSG insbesondere Maßstab für die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen ist, eine geeignete Grundlage zur Einschätzung der Risikolage (vgl. Bay. VerfGH, Entscheidung v. 30.12.2020 - Vf. 96-VII-20 -, juris Rn. 28; vgl. Beschl. des Senats v. 16.04.2021 - 3 MR 21/21 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 20 NE 21.353

    Corona-Pandemie; Beobachtung; Testungspflicht (hier: Beschäftigte von

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.04.2021 - 3 MR 21/21

    Corona - Teilnehmerzahl bei Versammlungen bleibt vorerst eingeschränkt

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 2 B 1367/13

    Notwendigkeit der Einbeziehung von Lärmschutzbelangen in die Abwägung bei der

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - 13 B 559/21

    Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2009 - 1 MN 12/09

    Planung weiterer Baureihe vor bisherigem Abschluss der Bebauung; Präklusion des

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 3 KN 42/20

    Berufsfreiheit; Corona; Dienstleistungen mit Körperkontakt;

    Sie bilden - wie vom Robert Koch-Institut angenommen - den "Goldstandard für den Nachweis von SARS-CoV-2" (so das BVerwG, Beschl. v. 07.07.2022 - 1 WB 2.22 -, juris Rn. 153; siehe auch Beschl. d. Senats v. 16.04.2021 - 3 MR 21/21 -, juris Rn. 22 und v. 29.04.2021 - 3 MR 23/21 -, juris Rn. 80).

    Im Übrigen bedeutete eine fehlende Übersterblichkeit in Deutschland nicht, dass die Pandemie nicht als lebensgefährlich einzustufen wäre (so bereits Beschl. d Senats v. 29.04.2021 - 3 MR 23/21 -, juris Rn. 72).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht