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   VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03   

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https://dejure.org/2003,8551
VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03 (https://dejure.org/2003,8551)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.2003 - 3 N 1080/03 (https://dejure.org/2003,8551)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 2003 - 3 N 1080/03 (https://dejure.org/2003,8551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof; Erforderliche Anstoßwirkung bei der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans ; Unvollständigkeit der erforderlichen Planbegründung ; ...

  • Judicialis

    BNatSchG § 42 Abs. 1; ; BNatSchG § 43 Abs. 4; ; BNatSchG § 62 Abs. 1; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 29 Abs. 2; ; BauGB § 215 a; ; VwGO § 47

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Landschaft erholungsgeeignet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Normenkontrolle Stadtentlastungsstraße Kronberg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1043 (Ls.)
  • BauR 2005, 597 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 31.05.2001 - 3 N 4010/97

    Normenkontrolle - raumbedeutsames Vorhaben

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
    Die Antragsteller haben in dem unter dem früheren Aktenzeichen 3 N 4010/97 geführten Verfahren beantragt,.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan mit Urteil vom 31. Mai 2001 - 3 N 4010/97 - für nicht wirksam erklärt, weil die im Regionalen Grünzug vorgesehene Straße das Gebot zur Anpassung des Bebauungsplans an die Ziele der Raumordnung im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB verletze, der Planbereich vor Erlass des Satzungsbeschlusses nicht aus dem förmlichen Landschaftsschutz entlassen worden und das Abwägungsgebot verletzt sei, weil die Tierwelt im Planbereich nicht in dem gebotenen Umfang ermittelt worden sei.

    Angesichts der Größe der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenverkehrs- und Zusatzflächen (vgl. die Flächenbilanz S. 113 der Planbegründung) ist von der Raumbedeutsamkeit der Planungen und Maßnahmen auszugehen, wie dies der Senat in dem aufgehobenen Urteil vom 31. Mai 2001 - 3 N 4010/97 - auch näher dargelegt hat (Bl. 219 GA).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Zulassung der Revision der Antragsgegnerin das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteil vom 30. Januar 2003 - 4 CN 14.01 - aufgehoben, weil die der Antragsgegnerin erteilte landschaftsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Bebauungsplan vom 25. Juli 1995 mit ihrer Tatbestandswirkung nicht hinreichend beachtet worden sei, ebenso nicht im Rahmen des Anpassungsgebots des § 1 Abs. 4 BauGB die in den Bebauungsplan integrierte Landschaftsplanung einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Hinblick auf die konkrete planerische Konzeption des Bauvorhabens in hinreichendem Einklang mit den regionalplanerischen Zielvorgaben insbesondere des Klimaschutzes stehen könne.

    Ein naturschutzrechtliches Bauverbot im Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung kann ein derartiges Hindernis bilden (BVerwG, U. v. 30.01.2003 - 4 CN 14.01 - DVBl. 2003, 733).

    Gibt es dagegen Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten, ist dem im Rahmen der Ermittlungen nachzugehen (BVerwG, B. v. 21.02.1997 - 4 B 177/96 - NVwZ-RR 1997, 607; Urteil vom 30.01.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
    Gibt es dagegen Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten, ist dem im Rahmen der Ermittlungen nachzugehen (BVerwG, B. v. 21.02.1997 - 4 B 177/96 - NVwZ-RR 1997, 607; Urteil vom 30.01.2003, a.a.O.).

    Es gab vielmehr gewichtige Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener und geschützter Arten, denen sie im Rahmen der Ermittlungen hätte nachgehen müssen (BVerwG, B. v. 21.02.1997 - 4 B 177.96 - NVwZ-RR 1997, 607).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
    Das raumordnerische Ziel, aus naturräumlichen Gegebenheiten folgende Raumfunktionen in der Fläche zu sichern (vgl. BVerwG, U. v. 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329, 336), ist hier für den Wald-, Feld- und Wiesenbereich zwischen Schönberg und Oberhöchststadt unzulässigerweise verlassen worden.
  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
    Aus dem regionalplanerischen Aufstellungsverfahren ergibt sich auch, dass es sich bei den genannten Zielen im Regionalen Grünzug trotz seiner Weiträumigkeit um für den Bereich der Stadtentlastungsstraße auch mit der obersten Landesplanungsbehörde abgestimmte Ziele handelt, an denen die Antragsgegnerin beteiligt war und an die sie gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 18.02.1994 - 4 C 4.92 - Buchholz 406.11 § 5 BauGB Nr. 8 = BRS 56 Nr. 2).
  • BVerwG, 01.06.1994 - 4 NB 21.94
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
    Anpassen im Sinne des § 1 Abs. 4 BauGB bedeutet dabei, dass die Gemeinde, die in einem Ziel der Raumordnung und Landesplanung enthaltenen Vorgaben zielkonform ausgestalten, sie aber nicht im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB überwinden kann (BVerwG, Beschluss vom 01.06.1994 - 4 NB 21/94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 74).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

    Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
    Die engere Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 11.01.2001 - 4 C 6.00 - BVerwGE 112, 321; dazu kritisch Louis, NuR 2001, 388) dürfte deshalb europarechtlich nicht haltbar sein (zum Erfordernis europarechtlicher Konformität vgl. Gellermann, a.a.O.).
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
    Absicht liegt aber schon dann vor, wenn der Eingriff zwangsläufig zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten führt (EuGH, U. v. 30.01.2002 - C - 103/00 - ferner U. v. 17.09.1987 - E 1987, 3503 ff.; Gellermann, Artenschutz in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung, NuR 2003, 385, 388; Schrödter, a.a.O.).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
    Bei der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die erforderliche Anstoßwirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369) hier noch hinreichend erfüllt.
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.2003 - 3 N 1080/03
    Auch im Hinblick auf ein mögliches ergänzendes Verfahrens nach § 215 a BauGB ist der Senat bei Vorliegen mehrerer anderer, noch zu behandelnder Unwirksamkeitsgründe aus prozessökonomischen Erwägungen nicht gehalten, der Frage artenschutzrechtlicher Gesetzesschranken für den Bebauungsplan durch eigene Ermittlungen zu geschützten Arten und ihren Lebensstätten weiter nachzugehen (BVerwG, B. v. 20.06.2001 - 4 BN 21/01 - NVwZ 2002, 83).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 7 KS 220/02

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Verlegung einer Bundesstraße

    Beeinträchtigungen besonders geschützter Arten, die sich als unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns ergeben, sind nicht absichtlich im Sinne des § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG (wie BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 C 6.00 -, NVwZ 2001, 1040 (1042) und Beschl. v. 12.04.2005 - 9 VR 41.04 -, NVwZ 2005, 943 (947); entgegen HessVGH, Urt. v. 24.11.2003 - 3 N 1080/03 -, ZUR 2004, 232 und v. 25.02.2004 - 3 N 1699/03 -, NVwZ-RR 2004, 732).

    Die gegen diese Rechtsprechung gerichtete Kritik des Hess. Verwaltungsgerichtshofs in dessen Urteilen vom 24.11.2003 - 3 N 1080/03 -, ZUR 2004, 232 und vom 25.02.2004 - 3 N 1699/03 -, NVwZ-RR 2004, 732 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 30.01.2002 - Rs. C-103/00 -, Caretta caretta, Slg. 2002, I-1147 = NuR 2004, 596) teilt der Senat nicht.

  • VGH Hessen, 08.07.2004 - 3 N 2094/03

    Normenkontrolle wegen Festsetzung eines Mischgebiets neben ein allgemeines

    Die Antragsgegnerin durfte aufgrund der ihr vorliegenden Verkehrsuntersuchungen sowie aufgrund von der von ihr durchgeführten Parallelplanungen wie der Planung der Stadtentlastungsstraße - das hierzu gehörende Normenkontrollverfahren war - letztmalig - vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 3 N 1080/03 anhängig -, davon ausgehen, dass die ihr bewussten und bekannten Verkehrsprobleme am "Sodener Stock" im Rahmen der Bebauung des streitgegenständlichen Plangebiets sowie zeitnah danach einer Lösung zugeführt werden können.
  • VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02

    Ausbau des Verkehrslandeplatzes Egelsbach; Artenschutz

    Die mit dem Artenschutzrecht in Zusammenhang stehenden Gründe, die dazu geführt haben, dass der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteilen vom 24. November 2003 (- 3 N 1080/03 -, NuR 2004, 393) und vom 25. Februar 2004 (- 3 N 1699/03 -, NuR 2004, 397) Bebauungspläne für unwirksam erklärt hat, sind nicht geeignet, den hier angefochtenen Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig erscheinen zu lassen.
  • VGH Hessen, 08.07.2004 - 3 N 1894/02

    Keine Antragsbefugnis eines Anwohners gegen entfernt liegendes Gewerbegebiet

    Die Antragsgegnerin durfte aufgrund der ihr vorliegenden Verkehrsuntersuchungen sowie der von ihr durchgeführten Parallelplanungen wie der Planung der Stadtentlastungsstraße - das hierzu gehörende, inzwischen rechtskräftig abgeschlossene Normenkontrollverfahren (vgl. BVerwG, B. v. 03.06.2004 - 4 BN 25.04 -) war vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof unter dem Aktenzeichen 3 N 1080/03 anhängig -, davon ausgehen, dass die ihr bewussten und bekannten Verkehrsprobleme am "Sodener Stock" im Rahmen der Bebauung des streitgegenständlichen Plangebiets sowie zeitnah danach einer Lösung zugeführt werden können.
  • VGH Hessen, 27.10.2009 - 4 C 1401/08
    Gebe es dagegen Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten, werde dem im Rahmen der Ermittlungen nachzugehen sein (BVerwG, Beschluss vom 21.02.1997, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - BVerwG 4 CN 14/01 - BRS 66 Nr. 9; vgl. Hess. VGH, Urteile vom 24.11.2003 - 3 N 1080/03 - NuR 2004, 393, [VGH Hessen 24.11.2003 - 3 N 1080/03] vom 18.09.2008 - 4 N 352/07 - und vom 14.05.2009 - 4 C 1289/08.N -).
  • VG Göttingen, 09.03.2006 - 2 A 194/04

    Sondergebietsausweisung für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan und

    Ein solches Verfahren ist nach den obigen Aussagen nur zulässig, wenn es keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Vorhandensein wild lebender Tiere besonders geschützter Arten und ihrer Lebensstätten gibt (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 24.11.2003 - 3 N 1080/03 -, NuR 2004, 393; VGH Kassel, Beschl. v. 22.07.1994 - 3 N 882/94 -, NVwZ-RR 1995, 72).
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