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   OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07   

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https://dejure.org/2007,10672
OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07 (https://dejure.org/2007,10672)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2007 - 3 N 131.07 (https://dejure.org/2007,10672)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 (https://dejure.org/2007,10672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit wegen Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch Richter eines Spruchkörpers in einem vorausgegangenen Verfahren der Beteiligten zum gleichen Streitgegenstand; Subjektive Besorgnis der Befangenheit als Ablehnungsgrund eines Richters; ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. ... 103 Abs. 1; ; VvB Art. 15 Abs. 1; ; VvB Art. 15 Abs. 4; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; VwGO § 54 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; ZPO § 41 Nr. 6; ; ZPO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ablehnungsgesuch, Besorgnis der Befangenheit; Mitwirkung an einem früheren Verfahren; Verletzung von Verfahrensgrundrechten; Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
    Für das Gericht - und damit für alle an einer Entscheidung beteiligten Richter - erwächst aus Artikel 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör gewährt wurde (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003, NVwZ 2003, 859, S. 103; BVerfGE 86, 133 [144]).

    Bei eilbedürftigen Verfahren ist eine kurze Frist ausreichend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003, NVwZ 2003, S. 859).

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
    Dies gilt auch in (Beschwerde-) Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]; Jarass/Pieroth, GG, 8. Aufl., Art. 103 Rdnr. 22).

    Ausnahmen von dem Recht, sich vor Erlass der Entscheidung zu äußern, sind nur unter strengen Voraussetzungen gerechtfertigt, vor allem wenn der Schutz gewichtiger Interessen die Überraschung eines Beteiligten unabweisbar erfordert (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]; 49, 329 [342] m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 S 33.07

    Beschwerde gegen Hängebeschluss

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
    Die Befangenheit wird damit aus konkreten, in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet, wobei der Kläger wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen kann, welcher der Richter die Beschlüsse vom 24. April 2007 - 3 S 33.07 - und vom 28. Juni 2007 - 3 S 36.07 - mitgetragen hat.

    Der Kläger macht insoweit im Wesentlichen geltend, die abgelehnten Richter hätten im vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 24. April 2007 (- OVG 3 S 33.07 -, AuAS 2007 S. 114) und 28. Juni 2007 (OVG 3 S 36.07 -) zum Nachteil des Klägers entschieden und dabei wiederholt "eklatant" gegen Grundrechte verstoßen.

  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
    Um in diesen Fällen die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen, müssen also besondere Umstände hinzutreten, da andernfalls ein gesetzlich nicht vorgesehener Ausschließungsgrund geschaffen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1976, NJW 1977, 312 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
    Auch zuvor konnte aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 21. Juli 1994 - BVerwGE 96, 239) abgeleitet werden, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts ein veränderter Umstand sein kann.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
    Ausnahmen von dem Recht, sich vor Erlass der Entscheidung zu äußern, sind nur unter strengen Voraussetzungen gerechtfertigt, vor allem wenn der Schutz gewichtiger Interessen die Überraschung eines Beteiligten unabweisbar erfordert (vgl. BVerfGE 65, 227 [233]; 49, 329 [342] m.w.N.).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
    Nur in Ausnahmefällen, in denen eine sachgerechte Behandlung der Sache durch den eigentlich zuständigen Spruchkörper nicht zu erwarten ist, verweist das Verfassungsgericht an einen anderen Spruchkörper des Gerichts (vgl. z.B. BVerfGE 86, 59 [65]; 90, 255).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2007 - VerfGH 103/07

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art 15 Abs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
    Der erkennende Senat macht sich die überzeugenden Erwägungen in dem hierzu ergangenen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 1. November 2007 - VerfGH 103/07 - (EA S. 11 ff.) zu Eigen und nimmt zur näheren Begründung hierauf Bezug.
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
    Nur in Ausnahmefällen, in denen eine sachgerechte Behandlung der Sache durch den eigentlich zuständigen Spruchkörper nicht zu erwarten ist, verweist das Verfassungsgericht an einen anderen Spruchkörper des Gerichts (vgl. z.B. BVerfGE 86, 59 [65]; 90, 255).
  • BFH, 05.09.2001 - XI B 4/01

    Einkommensteuer - Grundstücksverkauf - Provision - Vermittlungsentgelt - Revision

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2007 - 3 N 131.07
    Zwar wird die Häufung von Verfahrensfehlern in der Rechtsprechung teilweise als Anhaltspunkt für die Besorgnis der Befangenheit angeführt (vgl. BFH, Beschluss vom 29. August 2001, BFH/NV 2002, S. 65).
  • BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters des

  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 14.08.2007 - 8 B 18.07

    Vorliegen "erheblicher" Gründe für die Geltendmachung der Befangenheit eines

  • BFH, 29.08.2001 - IX B 3/01

    Besorgnis der Befangenheit - Befangenheit eines Richters - Ablehnungsantrag -

  • KG, 15.06.2001 - 28 W 22/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen eigener Verfahrensordnung

  • VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04

    Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2007 - 18 B 2533/06

    Abschiebung Sperrwirkung Wiedereinreise Folgenbeseitigung Befristung

  • BVerwG, 13.09.2007 - 4 A 1007.07

    Nachbarschaftsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1399/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen formeller oder materieller Verfahrensleitung stellen keinen Ablehnungsgrund dar, wobei Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers - jedenfalls grundsätzlich - selbst dann keinen Ablehnungsgrund bilden, wenn sie vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf unsachlicher oder voreingenommener Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 a.a.O. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1786/15

    Wasserversorgungsbeitrag

    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen formeller oder materieller Verfahrensleitung stellen keinen Ablehnungsgrund dar, wobei Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers - jedenfalls grundsätzlich - selbst dann keinen Ablehnungsgrund bilden, wenn sie vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf unsachlicher oder voreingenommener Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 a.a.O. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • VG Frankfurt/Oder, 15.06.2018 - 5 K 1204/15

    Wasserversorgungsbeiträge

    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen formeller oder materieller Verfahrensleitung stellen keinen Ablehnungsgrund dar, wobei Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers - jedenfalls grundsätzlich - selbst dann keinen Ablehnungsgrund bilden, wenn sie vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf unsachlicher oder voreingenommener Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 a.a.O. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen formeller oder materieller Verfahrensleitung - in anderen als dem gegenständlichen Verfahren - stellen keinen Ablehnungsgrund dar, wobei Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers - jedenfalls grundsätzlich - selbst dann keinen Ablehnungsgrund bilden, wenn sie vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf unsachlicher oder voreingenommener Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 a.a.O. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1230/15

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entstehung der Beitragspflicht bei

    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen formeller oder materieller Verfahrensleitung stellen keinen Ablehnungsgrund dar, wobei Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers - jedenfalls grundsätzlich - selbst dann keinen Ablehnungsgrund bilden, wenn sie vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf unsachlicher oder voreingenommener Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 a.a.O. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1243/15

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entstehung der Beitragspflicht bei

    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen formeller oder materieller Verfahrensleitung stellen keinen Ablehnungsgrund dar, wobei Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers - jedenfalls grundsätzlich - selbst dann keinen Ablehnungsgrund bilden, wenn sie vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf unsachlicher oder voreingenommener Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 a.a.O. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 172/14

    Wasserversorgungsbeiträge

    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen formeller oder materieller Verfahrensleitung - in anderen als dem gegenständlichen Verfahren - stellen keinen Ablehnungsgrund dar, wobei Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers - jedenfalls grundsätzlich - selbst dann keinen Ablehnungsgrund bilden, wenn sie vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf unsachlicher oder voreingenommener Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 a.a.O. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entstehung der Beitragspflicht bei

    Die hier in Rede stehenden Maßnahmen formeller oder materieller Verfahrensleitung stellen keinen Ablehnungsgrund dar, wobei Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler der Richter eines Spruchkörpers - jedenfalls grundsätzlich - selbst dann keinen Ablehnungsgrund bilden, wenn sie vorliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf unsachlicher oder voreingenommener Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 N 131.07 a.a.O. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 174/08

    Wegen nicht hinreichender Begründung und aus Subsidiaritätsgründen unzulässige

    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat gegen dieses Urteil die Berufung zugelassen - OVG 3 N 131.07 -, über die noch nicht entschieden ist.
  • OVG Sachsen, 04.11.2022 - 6 A 188/22

    Ablehnungsgesuch; Vertretungszwang Oberverwaltungsgericht; anwaltlich zu Eigen

    Selbst die Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch Richter eines Spruchkörpers in einem vorausgegangenen Verfahren der Beteiligten zum gleichen Streitgegenstand stellt grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund wegen Besorgnis der Befangenheit dar, solange nicht besondere Umstände hinzutreten, welche die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf einer unsachlichen oder voreingenommenen Einstellung des Richters beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. November 2007 - OVG 3 N 131.07 -, juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 02.03.2009 - AN 14 K 08.00376

    Befangenheitsgesuch wegen eines gerichtlichen Anhörungsschreibens zu der

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