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   VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03   

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VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03 (https://dejure.org/2004,4892)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.02.2004 - 3 N 1699/03 (https://dejure.org/2004,4892)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 3 N 1699/03 (https://dejure.org/2004,4892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 BNatSchG, § 43 BNatSchG, § 62 BNatSchG, § 1 BauGB, § 1a Abs 2 Nr 2 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Antragsbefugnis wegen möglicher Eigentumsbeeinträchtigung aufgrund gewerblicher Nutzung des Nachbargrundstücks; Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebots ; Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Mängeln, die in ...

  • Judicialis

    BNatSchG § 21; ; BNatSchG § 43; ; BNatSchG § 62; ; BauGB § 1; ; BauGB § 1 a; ; BauGB § 214; ; BauGB § 215 a; ; BauGB § 29; ; FFH-RL Art. 12; ; FFH-RL Art. 16; ; VwGO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Abwägung, Artenschutz, Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Gebietsart, Lärmimmissionen, Satzungsbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind geschützte Pflanzen und Tiere beeinträchtigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 732
  • DÖV 2004, 671
  • BauR 2004, 1046 (Ls.)
  • BauR 2005, 598 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 C 6.00

    Baulücke; unbeplanter Innenbereich; Artenschutz; Niststätte; Brutstätte;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03
    Die engere Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 11.01.2001 - 4 C 6.00 - BVerwGE 112, 321; kritisch dazu Louis, NuR 2001, 388) dürfte deshalb europarechtlich nicht haltbar sein (zum Erfordernis europarechtlicher Konformität Gellermann, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03
    Vielmehr sind die eingegangenen Anregungen eines Betroffenen nur zu beachten, "wenn sich der planenden Stelle die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen musste" (BVerwG, Beschluss vom 09.11.1979, BVerwGE 59, 87 ; Schrödter, BauGB, 6. Auflage 1998, § 3 Anm. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03
    Die hierfür erforderlichen Erhebungen vorzunehmen bzw. zu veranlassen ist primär Aufgabe des Planungsträgers und nicht des angerufenen Gerichts, zumal die Antragsgegnerin im ergänzenden Verfahren nach § 215 a BauGB, worauf noch einzugehen sein wird, unter anderem auch im Hinblick auf § 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB noch diesbezüglich tätig werden muss, mit anderen Worten die zuvor aufgeworfenen Fragen des Artenschutzes nicht alleinige Ursache für das gefundene Ergebnis sind, was anderenfalls zu einer umfassenden Sachaufklärung durch das Gericht nötigen müsste (BVerwG, B. v. 20.06.2001 - 4 BN 21/01 - NVwZ 2002, 83).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03
    Da die konkrete Möglichkeit bestand, dass die Gemeindevertretung in Kenntnis der genannten Gutachten etwas anderes beschlossen hätte - z.B. eine Erhöhung des Lärmschutzwalles, weil das Lärmgutachten der GSA Limburg GmbH die Grenzwerte auch für ein Gewerbegebiet als überschritten ansieht - ist der Fehler auf das Abwägungsergebnis auch von Einfluss gewesen und damit beachtlich im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 zu § 155 b Abs. 2 Satz 2 BBauG 1979).
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03
    Die vom 8. September 2003 datierte Ausfertigung des Bürgermeisters der Antragsgegnerin genügt den Anforderungen auch in zeitlicher Hinsicht, denn sie geht der öffentlichen Bekanntmachung im gemeindlichen Mitteilungsblatt am 11. September 2003 voraus (zu diesem Erfordernis vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, NVwZ 1999, 878 m.w.N.).
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03
    Absicht liegt aber schon dann vor, wenn der Eingriff zwangsläufig zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung der Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten führt (EuGH, Urteil vom 30.01.2002 - C - 103/00 - ferner Urteil vom 17.09.1987 - E 1987, 3503 ff.; Gellermann, Artenschutz in der Fachplanung und der kommunalen Bauleitplanung, NuR 2003, 385/388; Schrödter, NdsVBl., a.a.O.).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03
    Mit der Ausfertigung wird von dem zur Ausfertigung befugten Amtsinhaber durch handschriftliche Unterschrift mit Datum bekundet, dass der textliche bzw. zeichnerische Inhalt der Planurkunde mit dem Willen des Normgebers übereinstimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 -, BVerwGE 88, 204, NVwZ 1992, 371).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2004 - 3 N 1699/03
    Das Abwägungsgebot verpflichtet den Träger der Bauleitplanung dazu, dass erstens eine Abwägung überhaupt stattfindet, zweitens in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, drittens weder die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange verkannt, noch viertens der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwGE 34, 301 - seither ständige Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von

    Da die Vorschrift nur "die nach § 19 BNatSchG zugelassenen Eingriffe" privilegiert, ist fraglich, ob sie den Fall eines Bauleitplans, der solche Eingriffe nur vorbereitet und bei dessen Aufstellung über notwendige Kompensationsleistungen nicht in Anwendung des § 19 BNatSchG, sondern der insoweit einschlägigen Vorschrift des Bauleitplanungsrechts befunden wird (§ 21 Abs. 1 BNatSchG) überhaupt erfasst (vgl. Gellermann, NuR 2007, 132 [135 f.]; Köck, ZUR 2006, 518 [521]; Schrödter, a. a. O., § 1a Rdnr. 147; Müller, NuR 2005, 157 [160]; Hessischer VGH, Urteil vom 25.2.2004 - 3 N 1699/03 - NuR 2004, 397).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 7 KS 220/02

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Verlegung einer Bundesstraße

    Beeinträchtigungen besonders geschützter Arten, die sich als unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns ergeben, sind nicht absichtlich im Sinne des § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG (wie BVerwG, Urt. v. 11.01.2001 - 4 C 6.00 -, NVwZ 2001, 1040 (1042) und Beschl. v. 12.04.2005 - 9 VR 41.04 -, NVwZ 2005, 943 (947); entgegen HessVGH, Urt. v. 24.11.2003 - 3 N 1080/03 -, ZUR 2004, 232 und v. 25.02.2004 - 3 N 1699/03 -, NVwZ-RR 2004, 732).

    Die gegen diese Rechtsprechung gerichtete Kritik des Hess. Verwaltungsgerichtshofs in dessen Urteilen vom 24.11.2003 - 3 N 1080/03 -, ZUR 2004, 232 und vom 25.02.2004 - 3 N 1699/03 -, NVwZ-RR 2004, 732 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 30.01.2002 - Rs. C-103/00 -, Caretta caretta, Slg. 2002, I-1147 = NuR 2004, 596) teilt der Senat nicht.

  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 05.300

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, soweit nicht der 8.

    Denn die formelle Gültigkeit einer Norm darf aus rechtsstaatlichen Gründen nicht zweifelhaft sein (vgl. HessVGH vom 25.2.2004 NVwZ-RR 2004, 732 = DÖV 2004, 671).
  • VGH Hessen, 30.11.2004 - 2 A 1666/02

    Ausbau des Verkehrslandeplatzes Egelsbach; Artenschutz

    Die mit dem Artenschutzrecht in Zusammenhang stehenden Gründe, die dazu geführt haben, dass der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteilen vom 24. November 2003 (- 3 N 1080/03 -, NuR 2004, 393) und vom 25. Februar 2004 (- 3 N 1699/03 -, NuR 2004, 397) Bebauungspläne für unwirksam erklärt hat, sind nicht geeignet, den hier angefochtenen Planfeststellungsbeschluss als rechtswidrig erscheinen zu lassen.
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