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   VGH Hessen, 24.08.2006 - 3 N 2489/05   

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https://dejure.org/2006,17442
VGH Hessen, 24.08.2006 - 3 N 2489/05 (https://dejure.org/2006,17442)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.08.2006 - 3 N 2489/05 (https://dejure.org/2006,17442)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. August 2006 - 3 N 2489/05 (https://dejure.org/2006,17442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung durch einen Bebauungsplan; Notwendigkeit der Durchführung eines Abweichungsverfahrens; Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Einrichtung von Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsbetriebe im Rahmen ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 4; ; HLPG § 10; ; HLPG § 11; ; HLPG § 12; ; HLPG § 2; ; HLPG § 7; ; HLPG § 9; ; ROG § 11; ; ROG § 3; ; ROG § 4; ; VwGO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung durch Ausweisung eines großflächigen Einzelhandelsbetrieb in einem Unterzentrum in Hessen; Verhältnis des Regionalplans zum Landesentwicklungsplan; Inhalt eines Regionalplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Raumordnung und großflächiger Einzelhandelsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 759
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2006 - 3 N 2489/05
    In einem solchen Fall handele es sich um eine verbindliche Aussage, die nach Maßgabe ihrer - beschränkten - Reichweite der planerischen Disposition nachgeordneter Planungsträger entzogen sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.09.2003, a.a.O. unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Beschluss vom 20.08.1992 - 4 NB 20.91 -).
  • VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - anderer wichtiger Grund

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2006 - 3 N 2489/05
    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - NJW 1999, 592; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 - NVwZ-RR 2000, 655 ff.).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2006 - 3 N 2489/05
    Ein Antragsteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - NJW 1999, 592; Hess. VGH, Beschluss vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 - NVwZ-RR 2000, 655 ff.).
  • BVerwG, 15.09.2004 - 4 B 56.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Frage

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2006 - 3 N 2489/05
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt dieser Gerichtsakte, den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin (2 Leitz-Ordner) sowie auf die den Beteiligten mitgeteilten Entscheidungen des Hess. Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 4. März 2004 - 4 UE 2771/03 -) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15. September 2004 - 4 B 56.04 -).
  • BVerwG, 15.04.2003 - 4 BN 25.03

    Festlegung der Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 Raumordnungsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.2006 - 3 N 2489/05
    Ob eine raumordnerische Vorgabe die Qualität eines Ziels oder eines Grundsatzes hat, hängt nicht von der Bezeichnung ab, sondern richtet sich nach dem materiellen Gehalt der Planaussage selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.09.2003 - 4 CN 20/02 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 15.04.2003 - 4 BN 25.03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Als Ziel ist dieser Plansatz hinreichend bestimmt; auch dass es sich um eine Sollvorschrift handelt, die darüber hinaus bereits zwei ausdrückliche Ausnahmen vorsieht, steht dem Zielcharakter nicht entgegen (vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, VBlBW 2010, 357; Urt. v. 21.09.2010 - 3 S 324/08 -, NuR 2011, 149; BVerwG, Urt. v. 18.09.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54; Urt. v. 17.09.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25; Urt. v. 22.06.2011 - 4 CN 4.10 -, BVerwGE 140, 54; HessVGH, Urt. v. 24.08.2006 - 3 N 2489/05 -, BRS 70 Nr. 5).

    Zwar wurde in diesen angesichts der offenbaren Überschreitung der ermittelten Angebotsfläche nicht mehr von einer bloßen Sicherung, sondern von einer erheblichen Verbesserung der Grundversorgung gesprochen (vgl. zu diesem Begriff Nds. OVG, Urt. v. 15.03.2012, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 24.08.2006 - 3 N 2489/05 -, BRS 70 Nr. 5).

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