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   OVG Berlin, 26.06.1996 - 3 N 4.94   

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https://dejure.org/1996,12545
OVG Berlin, 26.06.1996 - 3 N 4.94 (https://dejure.org/1996,12545)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.06.1996 - 3 N 4.94 (https://dejure.org/1996,12545)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 3 N 4.94 (https://dejure.org/1996,12545)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungszulassung; Asylverfahren; Erkenntnisquelle; Sachverständigengutachten; Verfahrensfehler; Verfassungsrecht; Aufklärungspflicht; Gehörsrüge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Die Ablehnung des Beweisantrags erweist sich auch nicht mit Rücksicht auf ein dem Tatsachengericht grundsätzlich zustehendes Ermessen bei der Entscheidung über die Einholung (weiterer) Auskünfte und Sachverständigengutachten in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO als rechtens (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 sowie OVG Berlin, Beschluß vom 26. Juni 1996 - 3 N 4.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 653.96

    Verfassungsrecht - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Soweit sie sich gegen die Einholung von Sachverständigen-Gutachten wendet, läßt sie außer acht, daß das Berufungsgericht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich befugt ist, nach § 86 Abs. 1, § 98 VwGO in entsprechender Anwendung der §§ 404, 412 ZPO nach seinem tatrichterlichen Ermessen darüber zu entscheiden, ob es neben den bereits in das Verfahren eingeführten Gutachten und amtlichen Auskünften zusätzliche Sachverständigen-Gutachten einholt (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG Berlin, Beschluß vom 26. Juni 1996 - 3 N 4.94 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.10.1996 - 9 B 262.96

    Verfolgung nichtassimilierter Kurden in den kurdischen Siedlungsgebieten -

    Im Hinblick auf die Zielrichtung der meisten Beweisanträge weist der Senat außerdem darauf hin, daß das Berufungsgericht auch nach seiner Auffassung grundsätzlich befugt war, nach § 86 Abs. 1, § 98 VwGO in entsprechender Anwendung der §§ 404, 412 ZPO nach seinem tatrichterlichen Ermessen darüber zu entscheiden, ob es neben den bereits in das Verfahren eingeführten Gutachten und amtlichen Auskünften zusätzliche Sachverständigengutachten einholt (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG Berlin, Beschluß vom 26. Juni 1996 - 3 N 4.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 9 B 115.99

    Ermessensentscheidung der Tatsacheninstanz zur Einholung weiterer Gutachten bei

    Liegen zur politischen Situation in einem Herkunftsland bereits zahlreiche Auskünfte, Gutachten und Berichte vor, steht die Einholung (weiterer) Auskünfte und Sachverständigengutachten in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO grundsätzlich im Ermessen des Tatsachengerichts (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 ; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; Beschluß vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - unter Hinweis auf OVG Berlin, Beschluß vom 26. Juni 1996 - 3 N 4.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 04.12.1996 - 9 B 698.96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen

    Abgesehen davon, daß die Frage, wie die Situation im Kosovo von den Behörden der USA eingeschätzt wird, nicht entscheidungserheblich ist, war das Berufungsgericht grundsätzlich - und so auch hier - befugt, nach § 86 Abs. 1, § 98 VwGO in entsprechender Anwendung der §§ 404, 412 ZPO nach seinem tatrichterlichen Ermessen darüber zu entscheiden, ob es neben den bereits in das Verfahren eingeführten Gutachten und amtlieben Auskünften zusätzliche Auskünfte oder Gutachten einholt (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG Berlin, Beschluß vom 26. Juni 1996 - 3 N 4.94 - m.w.N.).
  • VGH Hessen, 16.11.1998 - 6 UZ 1690/97

    Asylverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages auf Beiziehung eines weiteren

    Es reicht somit zur Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines (weiteren) Gutachtens als Begründung der Hinweis aus, dass das Gericht seine Sachkunde zu der unter Beweis gestellten Frage durch Heranziehung und Auswertung von in anderen Verfahren erstellten, im Einzelnen benannten Gutachten und Auskünften gewonnen hat und auf dieser Grundlage die Erforderlichkeit weiterer Gutachten und Auskünfte verneint (Hess. VGH, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95 -, InfAuslR 1996, 186 (188); OVG Berlin, 26.06.1996 - 3 N 4.94 - OVG Bremen, 04.03.1996 - 2 B 227/95, 2 S 37/95 -).
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