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   VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02   

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https://dejure.org/2003,7154
VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02 (https://dejure.org/2003,7154)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.06.2003 - 3 N 453/02 (https://dejure.org/2003,7154)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 3 N 453/02 (https://dejure.org/2003,7154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 6 BauGB, § 166 Abs 1 BauGB, § 1a Abs 3 BauGB, § 47 VwGO
    Ausgleich naturschutzrechtlicher Eingriffe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang im Normenkontrollverfahrenüber einen Bebauungsplan, dem eine rechtskräftige Normenkontrollentscheidung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorausgegangen ist; Bereitstellung von geeigneten Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Geltungsbereich ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 166 Abs. 1; ; BauGB § 1a Abs. 3; ; BauGB § 215a Abs. 1; ; VwGO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Ausgleich, Bebauungsplan, Bereitstellung, Normenkontrolle, Sonderbiotop, geeignete Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 289 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 31.05.2000 - 3 N 4219/97
    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
    Die Antragstellerin zu 1. und die Mutter und Voreigentümerin der Antragstellerin zu 3., Frau W., hatten sich gegen die Gewerbeflächen vorsehende Satzung der Antragsgegnerin über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs "Am Martinszehnten" vom 22.04.1997 gewandt und waren in dem Normenkontrollverfahren beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof 3 N 4219/97 unterlegen.

    Somit kann die Antragstellerin zu 1., die zudem an die Rechtskraft des Urteils des Senats über die Gültigkeit der genannten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vom 31.05.2000 - 3 N 4219/97 - gebunden ist, den drohenden Verlust der Hofstelle und der Landwirtschaft nicht ein zweites Mal im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens aufrufen und zur gerichtlichen Überprüfung stellen.

    Als Nichteigentümer der von seiner Ehefrau, der Antragstellerin zu 3., gepachteten landwirtschaftlichen Flächen im Plangebiet kann er die drohende Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit nicht noch einmal in einem Normenkontrollverfahren zulässigerweise aufrufen, auch wenn er selbst nicht im Gegensatz zu seiner Ehefrau als Rechtsnachfolgerin ihrer Mutter und Voreigentümerin, Frau W., unmittelbar an der Rechtskraft des Urteils des Senats vom 31.05.2000 - 3 N 4219/97 - teilnimmt.

    Im Rahmen der rechtskräftigen Entscheidung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme hat der Senat mit Urteil vom 31.05.2000 - 3 N 4219/97 - auf den Seiten 23 bis 25 bereits ausgeführt, worauf Bezug genommen wird, dass die landwirtschaftlichen Belange der Antragsteller gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Errichtung gewerblicher Arbeitsstätten zurückgesetzt werden konnten.

    Nach ihren Angaben vor dem Senat im Normenkontrollverfahren über die Entwicklungssatzung 3 N 4219/97 gehört zum landwirtschaftlichen Betrieb der Antragstellerin zu 1. eine weitere Hofstelle in 9 km Entfernung in Eschborn.

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die planende Gemeinde Eigentümerin der dafür vorgesehenen Grundstücksflächen ist, was hier der Fall ist, und im Planaufstellungsverfahren mindestens die Maßnahmen näher beschrieben und sich zu ihrer Durchführung verpflichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 CN/02 - DVBl. 2003, 204 = UPR 2003, 148 = BauR 2003, 209).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Mitteilung des

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
    Aus den erkennbaren Umständen muss sich ergeben, dass der Ausgleich sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 BN 52.02 - NuR 2003, 290).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 4 BN 5.98

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Bebauungsplan; Angebotsplanung; negative

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
    Anders als der normale Bebauungsplan, der eine Angebotsplanung darstellt, ist die Entwicklungsmaßnahme auf zügige Durchführung angelegt (vgl. dazu BVerwG, B. v. 31.03.1998 - 4 BN 5.98 - NVwZ-RR 1998, 543).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
    Das Abwägungsgebot verpflichtet den Träger der Bauleitplanung dazu, dass 1. eine Abwägung überhaupt stattfindet, 2. in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, 3. weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch 4. der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Wohl der Allgemeinheit; qualifiziertes

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
    Dasselbe gilt für die Urteile des Senats vom 31.05.2000 - 3 N 618/98 und 3 N 1250/99 - nach den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.02.2001 - 4 BN 55.00 und 4 BN 56.00 - in den Normenkontrollverfahren gegen die im Süden von Frankfurt am Main - Kalbach für Wohnungen und Universitätsbauten vorgesehene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Riedberg".
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
    Ein Bebauungsplan ist im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, soweit er nach der städtebaulichen Konzeption der Gemeinde vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urteil vom 07.05.1971 - IV C 76.68 - BRS 24 Nr. 15).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
    Dazu ist darauf hinzuweisen, dass die Anlieger nach § 41 BImSchG einen notfalls gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen die Antragsgegnerin als Straßenbaulastträger darauf haben, dass unzumutbare Belästigungen durch Verkehrsgeräusche vermieden werden (vgl. BVerwGE 71, 150, 154 f.).
  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 14.08.1995 - 4 NB 21.95 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 86).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 4 BN 60.00

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.06.2003 - 3 N 453/02
    Das Urteil des Senats vom 31.05.2000 ist aufgrund des die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisenden Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.2001 - 4 BN 60.00 - rechtskräftig.
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • VGH Hessen, 31.05.2000 - 3 N 618/98
  • VGH Hessen, 31.05.2000 - 3 N 1250/99
  • BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 56.00

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; zügige Durchführung; Finanzierbarkeit;

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

    Stellt die Naturschutzbehörde im Planverfahren in Aussicht, dass sie die erforderliche Ausnahme oder Befreiung - bei Verwirklichung entsprechender Kompensationsmaßnahmen - erteilen wird, kann dem Bebauungsplan nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, er sei insoweit mit seinen zugelassenen baulichen Eingriffen nicht auf Verwirklichung angelegt (vgl. HessVGH, Urt. v. 12.06.2003 - 3 N 453/02 -, Juris, RdNr. 58).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2003 - 100 W 1/03

    Städtebauliche Entwicklung: Gültigkeit einer Entwicklungssatzung im Hinblick auf

    Der Umstand, dass der am 8.06.2000 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. ... "Straße1", dessen Plangebiet mit dem städtebaulichen Entwicklungsgebiet identisch ist, durch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.06.2003 - 3 N 453/02 - für unwirksam erklärt wurde, ist für die hier zu treffende Prognose über den Ausgang des Enteignungsverfahrens ohne Belang.
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