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VGH Bayern, 25.10.1995 - 3 N 94.3413 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 08.04.2011 - 3 B 10.2529
Beamtenrecht
Sie konnten auch davon ausgehen, dass rechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift nicht bestanden, zumal die Rechtslage von der Rechtsprechung sanktioniert war (BayVGH, Beschluss vom 25.10.1995 Az. 3 N 94.3413).Der Beklagte konnte sich zunächst - und insbesondere nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 1995 Az. 3 N 94.3413 - in seiner Rechtsmeinung bestätigt sehen, § 13 Abs. 2 Satz 2 LbV stehe mit höherrangigem Recht im Einklang.
- VG Ansbach, 17.03.1999 - AN 12 K 94.00914
Unterschiedliche Anrechnung von Dienstzeiten bei Teilzeit- und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 30.06.2004 - 3 B 99.2341
Beamtenrecht, Teilzeitbeschäftigung, unterschiedliche Berechnung von Dienstzeiten …
Der Senat hat zwar mit Urteil vom 25. Oktober 1995 (3 N 94.3413) in einem Normenkontrollverfahren einen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des § 13 Abs. 2 LbV a.F. abgelehnt.