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   OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03   

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OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03 (https://dejure.org/2004,13185)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.04.2004 - 3 NB 16/03 (https://dejure.org/2004,13185)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. April 2004 - 3 NB 16/03 (https://dejure.org/2004,13185)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    KapVO SH § 12; ; KapVO SH § 13; ; KapVO SH § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Hamburg, 12.05.2000 - 3 Nc 38/00

    Zulassung zum Psychologiestudium

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03
    Das Amtsermittlungsprinzip erfordert es nicht, der Antragsgegnerin eine weitere Glaubhaftmachung ihrer Angaben abzuverlangen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom. 12. Mai 2000 - 3 NC 38/00 - Juris).
  • VG Schleswig, 10.10.2002 - 9 C 18/02

    Numerus-clausus-Verfahren, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Studiengang

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03
    Das Verwaltungsgericht hat dies im Ergebnis nicht beanstandet, allerdings unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 9 C 18/02 - ausgeführt, dass nicht eine fiktive Gruppengröße, sondern die tatsächliche Zulassungszahl zugrunde zu legen sei, weil nur dadurch die erforderliche Gleichmäßigkeit in der Kapazitätsberechnung trotz der sehr unterschiedlichen Teilnehmerzahlen an den verschiedenen Universitäten erreicht werde.
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87

    Ermittlung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03
    Insoweit hat die Antragsgegnerin bei ihrer Entscheidung auch das Willkürverbot beachtet, das es ihr verwehrt, unter dem Vorwand einer Berufung auf den Grundsatz der Kapazitätsneutralität Stellenänderungen ausschließlich zum Zwecke des Kapazitätsabbaus vorzunehmen ( vgl. BVerwG, Urteil vom 20.April 1990 - 7 C 74/87 -, Juris).
  • AG Bremen, 05.12.2003 - 9 C 452/03
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03
    3 NB 516/03 (9 C 452/03) des Herrn .
  • OVG Hamburg, 31.10.2002 - 1 Bs 135/02

    Vorliegen eines Abschiebungshindernisses, das der Ausländer nicht zu vertreten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03
    Das Oberverwaltungsgericht prüft nur diejenigen Beschwerdegründe, die in dieser Frist vorgebracht werden; nach Ablauf dieser Frist erstmals vorgetragene neue Gründe finden bei der Prüfung, ob die erstinstanzliche Entscheidung Bedenken unterliegt, keine Berücksichtigung (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 02. September 2002 - 2 M 29/02 - ; OVG Hamburg, Beschluss vom 31. Oktober 2002 - 1 Bs 135/02 - juris).
  • VGH Bayern, 11.10.1994 - 7 CE 93.10288
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03
    Dass diese Pauschalierung gerade in Richtung auf die Studienanfängerzahlen vorgenommen wird und nicht etwa in Richtung auf deren Bereinigung durch die Schwundquote des jeweiligen Studiengangs lässt sich dadurch rechtfertigen, dass Gegenstand des Exports zumindest vielfach Grundlagenfächer des fremden Studiengangs sind, so dass die Dienstleistungen vorwiegend von Studenten der unteren Fachsemester des fremden Studiengangs in Anspruch genommen werden (ebenso BayVGH, Urt. vom 11.Oktober 1994 - 7 CE 93.10288 u.a. - Juris).
  • AG Bremen, 30.01.2004 - 9 C 838/03
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03
    3 NB 90/03 (9 C 838/03) des Herrn .
  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Auch fehlt es deshalb an der Dauerhaftigkeit des Mittelflusses und folglich an der erforderlichen Planbarkeit des Mitteleinsatzes für die ex-ante-Kapazitätsberechnung, weshalb Inhaber von Drittmittelstellen grundsätzlich auch nicht dafür in Betracht kommen, eigenverantwortlich für die Dauer eines Semesters mit einer Lehraufgabe betraut zu werden (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.04.2004 - 3 NB 16/03 u.a. -, KMK-HSchR/NF, 41 C Nr. 41).

    Dagegen spricht bereits der klare Wortlaut des § 14 Abs. 3 KapVO VII (Entlastung von Lehraufgaben, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.04.2004 - 3 NB 16/03 -, KMK-HSchR/NF, 41C Nr. 41).

    Die Erhöhung der Studienanfängerzahl im nachfragenden Studiengang Zahnmedizin wegen eines dort auftretenden Schwundes kommt nicht in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.02.2003 - NC 9 S 52/02 - Urteil vom 22.03.1991 - NC 9 S 81/90 - Beschluss vom 02.10.1995 - NC 9 S 19/85 -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 18; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.04.2004 - 3 NB 16/03 u.a. -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 41; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.01.2003 - 6 D 11968/02.OVG - und Beschluss vom 25.02.2004 - 6 D 12057/03.OVG; VG Halle, Beschluss vom 29.01.2004 - 3 C 611/03 HAL u.a. - ebenso die Beschlüsse der Kammer vom 02.11.2004 - NC 6 K 240/04 u.a. - a.A. etwa VG München, Beschluss vom 17.01.2005 - M 3 E L 04.20052 - und Beschluss vom 10.02.2004 - M 3 E L 03.20256 - vgl. zum Streit insgesamt Zimmerling / Brehm, Hochschulzulassungsrecht, Rn 193 f.).

    nach gerichtlicher Verpflichtung mit anderen Gruppengrößen rechnen vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 - VG Göttingen, Beschluss vom 14.12.2004 - 8 C 803/04 u.a. - VG Hannover, Beschluss vom 20.12.2004 - 6 C 3392/04 u.a. - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.04.2004 - 3 NB 16/03 -, insoweit nicht abgedruckt in KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 41; Bayer. VGH, Beschluss vom 26.07.2004 - 7 CE 04.10742 u.a. -, orientiert an der Hörsaalgröße; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.03.2004 - 6 D 10028/04.OVG - VG Gera, Beschluss vom 16.02.2004 - 2 NC 1287/03 GE - VG Freiburg, Beschlüsse vom 03.02.2004 - NC 6 K 2525/03 - und vom 17.02.2005 - NC 6 K 1937/04 - auch die Universität Frankfurt a.M. rechnet nach Angaben von Klägervertretern mit konkreten Gruppengrößen).

  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Zudem ist in der Rechtsprechung bezweifelt worden, ob der Beispielstudienplan der ZVS die Betreuungsrelation bei Vorlesungen noch angemessen abbildet und deshalb weiter bei der Ermittlung des Curricularanteils zugeordneter Studiengänge herangezogen werden kann, oder ob nur eine andere, der Hochschulwirklichkeit nähere Bestimmung der Betreuungsrelation dem Gebot erschöpfender Nutzung vorhandener Kapazität entspricht (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409; OVG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2004 - 3 NB 16/03 - juris Rn. 9 ff.; VGH München, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 7 CE 04.10742 - juris Rn. 20; andererseits: OVG Münster, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - juris Rn. 29 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 5 NC 44.04 - juris Rn. 51).
  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Letztlich beruhen die der Prognose zugrundezulegenden Studienanfängerzahlen auf Kapazitätsberechnungen, in denen - ihre Rechtmäßigkeit unterstellt - ein Schwundausgleich erfolgt ist vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 0.210107 u.a. - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen.

    Während einige Gerichte den Ansatz einer Betreuungsrelation von g = 180 nicht (mehr) für gerechtfertigt halten und einen Vorlesungsvorwegabzug praktizieren VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; siehe hierzu allerdings nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, wonach eine Betreuungsrelation von g = 180 bei Vorlesungen nach wie vor nicht rechtsfehlerhaft ist, legen andere Gerichte die tatsächliche Zulassungszahl zugrunde, unter Zusammenrechnung der Zulassungszahlen von Human- und Zahnmedizin OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, zitiert nach Juris, oder rechnen generell mit einer Gruppengröße von g = 250, die aus einer gewichteten Jahresaufnahmequote der Universitäten mit jährlichen und mit semesterlichem Studienbeginn abgeleitet wird OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, zitiert nach Juris.

    Denn letztlich ändert dieses Anliegen des Normgebers nichts an der Organisationsbefugnis der Antragsgegnerin, die ihr es ermöglicht, die für den ersten Studienabschnitt festgelegten Ausbildungsinhalte von Lehrpersonal der Lehreinheit Vorklinische Medizin vermitteln zu lassen, wenn sie diese Handhabung für geeignet hält, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und das Ausbildungsziel zu erreichen vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 u.a. -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - zitiert nach Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2004 - 3 NC 59/04 -, das darauf hinweist, dass auch nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Satz 2 ÄAppO in der Fassung vom 21.12.1989 - Abschnitt I Nrn. 7-9 - die Seminare klinische Bezüge aufweisen sollten.

  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 39.14

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität; Studiengang Medizin;

    Zudem ist in der Rechtsprechung bezweifelt worden, ob der Beispielstudienplan der ZVS die Betreuungsrelation bei Vorlesungen noch angemessen abbildet und deshalb weiter bei der Ermittlung des Curricularanteils zugeordneter Studiengänge herangezogen werden kann, oder ob nur eine andere, der Hochschulwirklichkeit nähere Bestimmung der Betreuungsrelation dem Gebot erschöpfender Nutzung vorhandener Kapazität entspricht (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409; OVG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2004 - 3 NB 16/03 - juris Rn. 9 ff.; VGH München, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 7 CE 04.10742 - juris Rn. 20; andererseits: OVG Münster, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - juris Rn. 29 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 5 NC 44.04 - juris Rn. 51).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Die mit der Novellierung der Approbationsordnung verbundene und in § 2 Abs. 2 ÄAppO zum Ausdruck gebrachte Förderung des fächerübergreifenden Denkens, die in diesem Zusammenhang erhobene Forderung nach fächerübergreifendem Unterricht sowie Unterricht in Querschnittsbereichen und das Postulat, die Vermittlung des theoretischen klinischen Wissens während der gesamten Ausbildung so weitgehend wie möglich miteinander zu verknüpfen, ändern nichts an der Organisationsbefugnis der Hochschule, die insoweit verbindlich in ihrer Studienordnung festgelegten Ausbildungsinhalte im Wesentlichen vom wissenschaftlichen Personal der Vorklinik vermitteln zu lassen (ebenso Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 15.4.2004 - 3 NB 16/03 u.a. -; VGH BW, Beschl. v. 29.7.2004 - NC 9 S 68/04 -).

    Andererseits muss der Antragsgegnerin bei der Ermittlung des Betreuungsaufwands für die Vorklinik zugute kommen, dass sie mit Anteilswerten von 0, 0333 für ein 14-stündiges Praktikum sowie von weiteren 0, 0500 für ein 14-stündiges Seminar in angemessenem Umfang in ihrer Studienordnung mit Blick auf das Wahlpflichtfach Lehrveranstaltungen vorsieht, zu deren Durchführung sie nach § 2 Abs. 8 ÄAppO einerseits verpflichtet ist, die andererseits bei der Berechnung des Curricularnormwertes aus welchen Gründen auch immer hingegen unberücksichtigt geblieben sind (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -).

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Insoweit dürfte in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit bestehen vgl. zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005 - 3 NC 6/05 - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - und VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 -.

    Letztlich beruhen die der Prognose zugrunde zu legenden Studienanfängerzahlen auf Kapazitätsberechnungen, in denen - ihre Rechtmäßigkeit unterstellt - ein Schwundausgleich erfolgt ist vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 02.10107 u.a. - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - VG Sigmaringen, Urteil vom 13.3.2005 - NC 6 K 440/04 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen.

  • VG Schleswig, 08.11.2018 - 9 C 50/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wintersemester

    Die gemeinsamen Vorlesungen sind daher weder bei der Exportberechnung noch bei der Gruppengröße zu berücksichtigen (vgl. dazu OVG Schleswig, B. v. 30.09.2011 - 3 NB 18/11 -, n.v.; die im Beschluss vom 15.04.2004 - 3 NB 16/03 -, juris Rn. 10 noch vertretene Ansicht, wonach die Gruppengröße im Studiengang Humanmedizin unter Berücksichtigung der Studierenden der Zahnmedizin nach den tatsächlichen Studierendenzahlen mit 252 anzunehmen war, hat das OVG mit diesem Beschluss aufgegeben).

    Es liegt in ihrem Organisationsermessen, die für den ersten Studienabschnitt vorgesehenen Ausbildungsinhalte von Lehrpersonal der Lehreinheit Vorklinik vermitteln zu lassen, wenn sie diese Handhabung für geeignet hält, den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. OVG Schleswig, B. v. 15.04.2004 - 3 NB 16/03 u.a. -, juris; OVG Saarlouis, B. v. 17.07.2006 - 3 X 3/06 - u.a.; OVG Lüneburg, B. v. 30.11.2004 - 2 NB 403/03 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 1/04

    Hochschulzulassungsrecht, einstweilige Anordnung; Hochschulzulassungsrecht -

    Denn in jenem Fall standen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin auf Grund mangelhafter Nutzung von Ausbildungskapazitäten durch die Universität Hamburg noch aus, eine Verzögerung konnte nicht eintreten, während hier der Senat mit Beschluss vom 15. April 2004 (3 NB 16/03 u.a.) sowie das Verwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 23. April 2004 (9 C 7/04 u.a.) abschließend zur Kapazitätsauslastung der Antragsgegnerin bereits entschieden hatten, dass (noch) insgesamt 12 weitere Studienplätze zu vergeben seien.

    Würden im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens über die bereits mit Beschluss des Senats vom 15. April 2004 a.a.O. und Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 23 April 2004 a.a.O. hinaus weitere Studienplätze der Antragsgegnerin ermittelt, wären auch diese bei der Antragsgegnerin vorhandene, verteilungsfähige und damit verfügbare Studienplätze (vgl. auch Bahro/Berlin/Hübenthal, Das Hochschulzulassungsrecht, 3. Aufl., § 46 Vergabeverordnung ZVS Rn. 3).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2004 - 3 NB 2/04

    Hochschulzulassungsrecht, einstweilige Anordnung; Hochschulzulassungsrecht -

    Denn in jenem Fall standen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin auf Grund mangelhafter Nutzung von Ausbildungskapazitäten durch die Universität Hamburg noch aus, eine Verzögerung konnte nicht eintreten, während hier der Senat mit Beschluss vom 15. April 2004 (3 NB 16/03 u.a.) sowie das Verwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 23. April 2004 (9 C 7/04 u.a.) abschließend zur Kapazitätsauslastung der Antragsgegnerin bereits entschieden hatten, dass (noch) insgesamt 12 weitere Studienplätze zu vergeben seien.

    Würden im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens über die bereits mit Beschluss des Senats vom 15. April 2004 a.a.O. und Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 23 April 2004 a.a.O. hinaus weitere Studienplätze der Antragsgegnerin ermittelt, wären auch diese bei der Antragsgegnerin vorhandene, verteilungsfähige und damit verfügbare Studienplätze (vgl. auch Bahro/Berlin/Hübenthal, Das Hochschulzulassungsrecht, 3. Aufl., § 46 Vergabeverordnung ZVS Rn. 3).

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

    OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, zitiert nach Juris,.
  • VG Freiburg, 27.11.2014 - NC 6 K 2436/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet;

  • OVG Saarland, 27.07.2010 - 2 B 138/10

    Vorläufige Zulassung zum Zahnmedizinstudium an der Universität des Saarlandes zum

  • VG Schleswig, 12.11.2018 - 9 C 68/18

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität zu Lübeck

  • VG Freiburg, 20.03.2012 - NC 6 K 2155/11

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Düsseldorf, 06.12.2016 - 15 Nc 40/16

    Zulassung zum Studium im Studiengang Zahnmedizin außerhalb der festgesetzten

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 7 CE 07.10022

    Studium der Humanmedizin Universität Würzburg, Wintersemester 2006/2007, Einsatz

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 133/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Freiburg, 03.05.2012 - NC 6 K 2268/10

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Quantifizierte Studienordnung;

  • VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu

  • VG Schleswig, 16.11.2017 - 9 C 94/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 9 C 95/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 225/16

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Halle, 19.02.2010 - 3 B 205/09

    Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin, Wintersemester 2009/2010,

  • VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

  • VG Schleswig, 24.11.2020 - 9 C 57/20

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck zum

  • VG Schleswig, 16.11.2017 - 9 C 145/17

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VGH Bayern, 08.06.2011 - 7 CE 11.10156

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2010/2011); Lehrdeputat und

  • VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der

  • VG Schleswig, 07.03.2022 - 9 C 41/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Lübeck

  • VG Schleswig, 05.12.2019 - 9 C 85/19

    Hochschulzulassung im Studiengang Humanmedizin zum 1. Fachsemester Wintersemester

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 7 CE 16.10105

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Vorklinik), 2. Fachsemester, an der

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 7 CE 16.10108

    Ausbildungskapazität im Studiengang Humanmedizin ausgeschöpft - Keine Zulassung

  • VG Leipzig, 12.12.2012 - NC 2 L 301/12

    Möglichkeit einer Stellenstreichung durch eine Hochschule i.R.d. ihr zustehenden

  • VGH Bayern, 08.06.2011 - 7 CE 11.10123

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2010/2011); Lehrdeputat und

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2019 - 4 MB 52/19

    Zeitliche Staffelung der Zugangsrechte zum deutschen Arbeitsmarkt für

  • VG Leipzig, 08.12.2014 - NC 2 L 629/14

    Berücksichtigung von Kapazitäten bei einer vorläufigen Zulassung zum Studium der

  • VGH Bayern, 08.06.2011 - 7 CE 11.10175

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Wintersemester 2010/2011); Lehrdeputat und

  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 7 CE 07.10036

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im WS 2006/2007

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